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   BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95   

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BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95 (https://dejure.org/1996,1210)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1996 - VI ZR 256/95 (https://dejure.org/1996,1210)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95 (https://dejure.org/1996,1210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vermeindlicher Haftpflichtversicherer - Zuständigkeitsmitteilung an Geschädigten - Verjährung gegenüber wahrem Versicherer - Schadensersatz wegen Verjährung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242
    Vom Haftpflichtversicherer versäumte Aufklärung über seine "Unzuständigkeit"

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht bejahenden Haftpflichtversicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2724
  • MDR 1996, 1245
  • NZV 1996, 401
  • VersR 1996, 1113
  • BB 1996, 1580
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1991 - IV ZR 284/89

    Rückgriff des Leitungswasserversicherers des Eigentümers gegen den Mieter des

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ist auch im Urteil des BGH vom 23. Januar 1991 - IV ZR 284/89 - VersR 1991, 462, 463 der Haftpflichtversicherer des Beklagten trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung an einem Schreiben festgehalten worden, mit dem er den Anschein erweckt hatte, er werde nach Erhalt der gewünschten Informationen in die Sachprüfung eintreten und je nach Sachlage nur noch materiellrechtliche Einwendungen, nicht aber die Einrede der Verjährung erheben.
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Schließlich können auch die Grundsätze aus dem in BGHZ 11, 120, 122 abgedruckten Urteil herangezogen werden, wonach ein Versicherer grob treuwidrig handelt, wenn er sich zunächst auf die Klage des Zessionars einläßt, ohne die Unzulässigkeit der Abtretung geltend zu machen, so daß der Zedent keine Bedenken zu haben braucht, die Klagefrist des § 8 AKB ungenutzt verstreichen zu lassen, der Versicherer sich dann jedoch nach Fristablauf auf das Fehlen der Klagebefugnis beruft (vgl. zur Haftung aus widersprüchlichem Verhalten bei fehlender Passivlegitimation auch BGH, Urteile vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85 - BGHR - BGB § 242 unzulässige Rechtsausübung 3 und vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88 - NJW-RR 1990, 417, 418).
  • BGH, 23.04.1974 - VI ZR 188/72

    Voraussetzungen des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Ein ähnlicher Rechtsgedanke liegt dem Senatsurteil vom 23. April 1974 - VI ZR 188/72 - VersR 1974, 906, 907 zugrunde, wonach sich ein Haftpflichtversicherer nach mehrjähriger Prozeßdauer nach Treu und Glauben nicht mehr darauf berufen kann, daß er vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung, die dem Geschädigten einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer gegeben hat, noch nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden konnte.
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    In einem in BGHZ 96, 360, 370 abgedruckten Urteil hat der erkennende Senat eine Verpflichtung der Beklagten bejaht, alsbald auf ihre fehlende Passivlegitimation hinzuweisen, wenn sie sich nicht als verantwortlicher Krankenhausträger behandeln lassen wollte.
  • BGH, 09.03.1961 - II ZR 247/58
    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Zwar trifft der Hinweis der Revision zu, eine solche Mitteilung enthalte nicht bereits die Zusage, daß die Beklagte als Haftpflichtversicherer für den Schaden eintreten werde (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1961 - II ZR 247/58 - VersR 1961, 399, 401).
  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Schließlich können auch die Grundsätze aus dem in BGHZ 11, 120, 122 abgedruckten Urteil herangezogen werden, wonach ein Versicherer grob treuwidrig handelt, wenn er sich zunächst auf die Klage des Zessionars einläßt, ohne die Unzulässigkeit der Abtretung geltend zu machen, so daß der Zedent keine Bedenken zu haben braucht, die Klagefrist des § 8 AKB ungenutzt verstreichen zu lassen, der Versicherer sich dann jedoch nach Fristablauf auf das Fehlen der Klagebefugnis beruft (vgl. zur Haftung aus widersprüchlichem Verhalten bei fehlender Passivlegitimation auch BGH, Urteile vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85 - BGHR - BGB § 242 unzulässige Rechtsausübung 3 und vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88 - NJW-RR 1990, 417, 418).
  • BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69

    Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen -

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - VersR 1971, 227, 228 = LM § 164 BGB Nr. 33 dargelegt, daß eine Partei treuwidrig handelt, wenn sie zunächst keine Bedenken gegen ihre Passivlegitimation erhebt und hiermit erst verspätet hervortritt, obwohl ihr die Bedenken schon früher bekannt waren, dem Antragsteller jedoch nicht bekannt sein konnten.
  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Auszug aus BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95
    Schließlich können auch die Grundsätze aus dem in BGHZ 11, 120, 122 abgedruckten Urteil herangezogen werden, wonach ein Versicherer grob treuwidrig handelt, wenn er sich zunächst auf die Klage des Zessionars einläßt, ohne die Unzulässigkeit der Abtretung geltend zu machen, so daß der Zedent keine Bedenken zu haben braucht, die Klagefrist des § 8 AKB ungenutzt verstreichen zu lassen, der Versicherer sich dann jedoch nach Fristablauf auf das Fehlen der Klagebefugnis beruft (vgl. zur Haftung aus widersprüchlichem Verhalten bei fehlender Passivlegitimation auch BGH, Urteile vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85 - BGHR - BGB § 242 unzulässige Rechtsausübung 3 und vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88 - NJW-RR 1990, 417, 418).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder jedenfalls nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung jedoch nicht (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95 - VersR 1996, 1113, 1114; BGH, Urteile vom 4. November 1987 - IVb ZR 83/86 - NJW 1988, 2032, dazu kritisch Lipp, JuS 1990, 790, 793 ff.; vom 1. Dezember 1994 - I ZR 139/92 - NJW 1995, 715, 716, dazu kritisch Ulrich, WRP 1995, 282, 284 ff.; vom 20. März 2001 - X ZR 63/99 - NJW 2001, 2716; OLG Celle, EWiR 1998, 733).
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Allerdings kann eine Haftung nach § 242 BGB unter bestimmten Umständen in Betracht kommen, wenn sich der in Anspruch Genommene zunächst auf den geltend gemachten Anspruch einlässt und sich erst später zum Nachteil des Anspruchstellers auf das Fehlen seiner Passivlegitimation beruft (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1986 - VII ZR 195/85, WM 1987, 110 f. und vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95, NJW 1996, 2724 f. mwN).
  • OLG Dresden, 31.07.2018 - 4 U 381/18

    Unterlassungsansprüche wegen der Anfertigung von Lichtbildern einer Person

    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (BGH, VersR 1996, 1113, 1114; NJW 1988, 2032).
  • LG Landau/Pfalz, 25.10.2005 - 1 S 62/05

    Schadensersatz: Vertragsähnliche Sonderverbindung bei unberechtigt geltend

    Dabei handelt es sich indes um eine, auch durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in anderem Zusammenhang anerkannte, quasi deliktische Sonderverbindung zwischen den Parteien, die an die Stelle eines vertraglichen Schuldverhältnisses treten und einen entsprechenden Schadensersatzanspruch ähnlich dem aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung bzw. inzwischen wohl auch gemäß § 280 Abs. 1 BGB n.F. auslösen kann (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.1996, Az. VI ZR 256/95, zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 12 S 2539/06

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Sparkonto; Treuhandverhältnis

    Die Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben setzt grundsätzlich eine rechtliche Sonderbeziehung voraus ( BGH, Urteil vom 11.06.1996, NJW 1996, 2724.; Jauernig, BGB Kommentar, 12.Aufl., § 242 Rn 10 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06

    Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des

    Wenn bereits die bloße Inanspruchnahme eines Störers auf Unterlassung durch einen Wettbewerber (BGH, Urteil vom 19.10.1989 - NJW 1990, 1905) oder die Rechtsbeziehung zwischen einem Geschädigten und einem unzuständigen Haftpflichtversicherer, bei dem jener seinen Anspruch angemeldet hat (BGH, Urteil vom 11.06.1996 - NJW 1996, 2724), zu einer vertragsähnlichen Sonderverbindung und damit zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis führt, muss das erst recht gelten, wenn eine Gewerkschaft das ihr gesetzlich eingeräumte Zugangsrecht nach § 2 Abs. 2 BetrVG zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben geltend macht.
  • LG Düsseldorf, 15.02.2021 - 22 S 103/19

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Ersatzbeförderung /

    Es handelt sich hierbei um Fälle der Rechtsscheinhaftung als Unterfall widersprüchlichen Verhaltens, in denen der in Anspruch Genommene zurechenbar den Rechtsschein gesetzt hat, Schuldner der behaupteten Forderung zu sein, und der vermeintliche Gläubiger gutgläubig darauf vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 11.06.1996 - VI ZR 256/95, NJW 1996, S. 2724; Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16, NJW-RR 2018, S. 118, 119 Rz. 21).
  • OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13

    Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher

    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung eines in Anspruch Genommenen, der sich zunächst auf den Anspruch einlässt und sich erst später zum Nachteil des Anspruchsstellers auf das Fehlen seiner Passivlegitimation beruft (vgl. Urteil vom 11. Juni 1996 - VI ZR 256/95 -).
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 185/04

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der gezahlten Umsatzsteuer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Partei nach Treu und Glauben dann nicht darauf berufen, nicht die richtige Beklagte zu sein, wenn sie über Jahre und nach längerer Prozessdauer stets den Rechtsstandpunkt eingenommen hat, passiv legitimiert zu sein, obwohl ihr nicht unbekannt sein konnte, dass dies nicht den Tatsachen entsprach (Urt. v. 10. November 1970, VI ZR 83/69, LM BGB § 164 Nr. 33; Urt. v. 11. Juni 1996, VI ZR 256/95, NJW 1996, 2724 f.).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über

    Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (BGH, VersR 1996, 1113, 1114; NJW 1988, 2032).
  • LG Düsseldorf, 29.01.2021 - 22 S 103/19
  • OLG Hamm, 17.01.2020 - 30 U 246/18

    Anlagebetreiber; Aufklärungspflicht; Biogasanlage; Einspeisevergütung;

  • LG Dessau-Roßlau, 14.12.2011 - 4 O 367/09

    Materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch: Kostenerstattung bei

  • OLG Köln, 17.06.2008 - 9 U 26/08

    Vertragspartner eines Wohngebäudeversicherungsvertrages

  • LG Köln, 20.02.2017 - 7 O 165/16

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen eines Unfallereignisses auf dem

  • AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19

    Unfallregulierung

  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980b C 15/20

    Pflicht zur Wiederherstellung von Markierungen

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