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   BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04   

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https://dejure.org/2005,11748
BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04 (https://dejure.org/2005,11748)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2005 - VII B 201/04 (https://dejure.org/2005,11748)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - VII B 201/04 (https://dejure.org/2005,11748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 284 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 102; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de

    Erfordernis einer eigenständigen Begründung; Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Ergänzend bittet die Klägerin um Beiziehung der Akten eines anderen beim BFH anhängigen Verfahrens (X B 107/04) und verweist auf den Akten zu entnehmende Ausführungen zu § 100 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04 die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14. Juli 2004 2 K 698/01 als unzulässig verworfen und zuvor auch den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) mit Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) abgelehnt.

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Dabei muss es sich um eine für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Eine Bezugnahme auf Schriftsätze in einem anderen Verfahren reicht deshalb zur Begründung nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, sowie Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rdnr. 161, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Denn Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2003 VII B 130/03, BFH/NV 2004, 215; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 24 und § 116 Rz. 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.02.1977 - I R 136/76

    Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH sind darunter nur die eigenständigen Klagegründe und solche Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu verstehen, die den vollständigen Tatbestand einer mit selbstständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bilden (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).
  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    Im Übrigen hat der BFH mit Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04 die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14. Juli 2004 2 K 698/01 als unzulässig verworfen und zuvor auch den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) mit Beschluss vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) abgelehnt.
  • BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83

    Einhaltung der Frist für die Revisionseinlegung

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
    In dessen Verantwortung liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
  • BFH, 14.06.2007 - VII B 143/06

    Zum Zeitpunkt der Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen

    b) Der Vorwurf der fehlerhaften Ermessensausübung wegen Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852).
  • BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06

    Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge

    Der Vorwurf, das FG habe verkannt, dass das FA angesichts seiner Kenntnis der Vermögenslage des Antragstellers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet habe, stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher, ebenso wie andere vom Antragsteller vorgebrachte Rügen, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852).
  • BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung durch pauschale Bezugnahme -

    Dazu reicht die pauschale Bezugnahme auf den "gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Sachvortrag" --abgesehen von der Bindung des Senats an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) und mangels Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils-- nicht aus (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V B 44/93, BFH/NV 1994, 355; vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852, unter b, dd; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz 32; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 161, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2005 - V B 148/04

    Einhaltung der Form bei Zulassung der Revision; Ordnungsgemäße Darlegung eines

    Der Senat verweist daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04 (BFH/NV 2005, 1617) und vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) (nicht veröffentlicht, juris) sowie ergänzend auf die BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2005 VII B 201/04 (BFH/NV 2005, 1852) und vom 29. März 2005 VII S 19/04 (PKH) (BFH/NV 2005, 1582).
  • BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06

    Besetzungsrüge

    Der Vorwurf, das FG habe verkannt, dass das FA angesichts seiner Kenntnis der Vermögenslage des Klägers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet habe, stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher, ebenso wie andere vom Kläger vorgebrachte Rügen, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852).
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