Rechtsprechung
| BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NWB SteuerXpert START
FGO § 115 Abs. 2, § 56, § 119 Nr. 6
Erfordernis einer eigenständigen Begründung; Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 14.07.2004 - 2 K 2643/03
- BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 14.06.2007 - VII B 143/06
Zum Zeitpunkt der Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen …
b) Der Vorwurf der fehlerhaften Ermessensausübung wegen Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852). - BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06
Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge …
Der Vorwurf, das FG habe verkannt, dass das FA angesichts seiner Kenntnis der Vermögenslage des Antragstellers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet habe, stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher, ebenso wie andere vom Antragsteller vorgebrachte Rügen, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852). - BFH, 28.08.2007 - VII B 68/06
Besetzungsrüge
Der Vorwurf, das FG habe verkannt, dass das FA angesichts seiner Kenntnis der Vermögenslage des Klägers den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit missachtet habe, stellt eine Rüge in Bezug auf die materiell-rechtliche Würdigung des FG dar und kann daher, ebenso wie andere vom Kläger vorgebrachte Rügen, nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852).
- BFH, 30.09.2005 - V B 148/04 Der Senat verweist daher zur Vermeidung von Wiederholungen auf die BFH-Beschlüsse vom 18. Mai 2005 X B 107/04 (…BFH/NV 2005, 1617) und vom 10. März 2005 X S 7/04 (PKH) (nicht veröffentlicht, juris) sowie ergänzend auf die BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2005 VII B 201/04 (BFH/NV 2005, 1852) und vom 29. März 2005 VII S 19/04 (PKH) (…BFH/NV 2005, 1582).
- BFH, 03.04.2009 - IX B 5/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Keine Darlegung durch pauschale Bezugnahme - …
Dazu reicht die pauschale Bezugnahme auf den "gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Sachvortrag" --abgesehen von der Bindung des Senats an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts --FG-- (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) und mangels Auseinandersetzung mit den Gründen des FG-Urteils-- nicht aus (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V B 44/93, BFH/NV 1994, 355; vom 5. Juli 2005 VII B 201/04, BFH/NV 2005, 1852, unter b, dd; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 116 FGO Rz 32; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 116 FGO Rz 161, m.w.N.).
