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   BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02   

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https://dejure.org/2002,12112
BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02 (https://dejure.org/2002,12112)
BFH, Entscheidung vom 01.10.2002 - VII B 85/02 (https://dejure.org/2002,12112)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - VII B 85/02 (https://dejure.org/2002,12112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Aufrechnung - Untergang - Umbuchungen - Mitwirkungspflicht - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung - Vergütungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 366; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 90; ; AO 1977 § 225; ; AO 1977 § 226

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  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
    Die vom BFH zu §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. entwickelten Rechtsgrundsätze gelten daher auch für das ab 1. Januar 2001 geltende neue Revisionszulassungsrecht der §§ 115 Abs. 2 Nr. 1, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO weiter (BFH-Beschluss vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
    a) Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ist es vor allem erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage benennt und auf ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 24.07.2000 - VII B 233/99

    Grundsätzliche Bedeutung bei Erlaßentscheidung

    Auszug aus BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
    Darüber hinaus sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VII B 233/99, BFH/NV 2001, 175).
  • BFH, 09.03.1999 - VIII B 76/98

    Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
    Denn das FG hat die Klage insoweit zu Recht als unzulässig abgewiesen, währenddessen die streitigen Rechtsfragen die Begründetheit der Klage betreffen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2008 - VII B 209/08

    Nichtzulassungsbeschwerde nach Prozessurteil - Durchführung der mündlichen

    War aber die materielle Rechtslage für das FG nicht entscheidungserheblich, kommt die Zulassung der Revision mangels Klärungsfähigkeit diesbezüglich aufgeworfener Rechtsfragen nicht in Betracht (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris; vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058; vom 19. Februar 2001 VI B 35/99, BFH/NV 2001, 1032).
  • BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des

    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris, und vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058).
  • BFH, 26.02.2003 - I B 96/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und Erfordernis einer Entsch. des BFH zur

    Ist die für grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage bereits Gegenstand gesetzlicher Regelungen, ist umso mehr im Einzelnen darzulegen, warum die Rechtsfrage trotz der gesetzlichen Regelungen noch klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, n.v.).
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