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   BFH, 23.07.1998 - VII R 143/97   

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https://dejure.org/1998,2128
BFH, 23.07.1998 - VII R 143/97 (https://dejure.org/1998,2128)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1998 - VII R 143/97 (https://dejure.org/1998,2128)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - VII R 143/97 (https://dejure.org/1998,2128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 75 Abs. 1 und 2; BGB § 419; HGB § 25

  • Wolters Kluwer

    Betriebsübernahme - Haftungsfreistellung - Einvernehmen des Konkursgerichts - Sequestration

  • Judicialis

    AO 1977 § 75 Abs. 1 und 2; ; BGB § 419; ; HGB § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 75 Abs. 1, 2; BGB § 419; HGB § 25
    Haftungsfreistellung des Betriebsübernehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 75
    Erwerb im Vollstreckungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 318
  • ZIP 1998, 1845
  • NZI 1998, 95
  • BB 1998, 2150
  • BStBl II 1998, 765
  • NZG 1998, 963
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 143/97
    Daß unter derartigen Voraussetzungen ein Unternehmensverkauf durch den Sequester jedenfalls mit Zustimmung des Schuldners --wie im Streitfall-- möglich und zulässig sein kann, wird auch von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung angenommen (vgl. BGH-Urteil vom 11. April 1988 II ZR 313/87, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 1912, m.w.N.).

    c) Für die der Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO 1977) vergleichbaren zivilrechtlichen Haftungstatbestände der Vermögensübernahme nach § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Erwerbs eines Handelsgeschäfts unter Lebenden gemäß § 25 des Handelsgesetzbuches (HGB) wird --hier ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung-- ebenfalls ein Haftungsausschluß angenommen beim Erwerb des Vermögens bzw. des Handelsgeschäfts im Wege der Zwangsversteigerung, vom Nachlaßverwalter, aus einer Konkursmasse vom Konkursverwalter oder im Vergleichsverfahren, da diese gerichtlich kontrollierten Verfahren die bestmögliche Vermögensverwertung im Interesse der Gläubiger bezwecken, der eine Haftung des Erwerbers zuwiderlaufen würde (vgl. BGH in NJW 1988, 1912; Möschel in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl., § 419 Rz. 36, und Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, 29. Aufl., § 25 Rz. 22, jeweils mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Der BGH hat allerdings mit dem vorstehend zitierten Urteil in NJW 1988, 1912 entschieden, daß der Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand des Sequesters die Anwendbarkeit der Haftungsvorschriften von § 25 Abs. 1 HGB und § 419 BGB nicht ausschließt.

  • FG Brandenburg, 18.09.1996 - 2 K 683/96

    Einordnung von gezahlten Abfindung zu den Einnahmen aus nichtselbständiger

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 143/97
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil (Entscheidungsgründe) in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 163 bis 165 abgedruckt ist, führte im wesentlichen aus: Zwar sei der Haftungstatbestand des § 75 Abs. 1 AO 1977 erfüllt.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    dd) Schließlich steht im Streitfall der uneingeschränkten Anwendung der haftungsrechtlichen Regelung des § 613 a BGB das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1998 (- VII R 143/97 - BFHE 186, 318 zu § 75 AO) nicht entgegen.

    Das Haftungsrisiko würde den Käufer entweder vom Erwerb abhalten oder zu erheblichen Kaufpreisabzügen veranlassen (BFH 23. Juli 1998 - VII R 143/97- BFHE 186, 318, zu 2 a der Gründe).

  • FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 636/09

    Geschäftsführerhaftung bei Verstoß gegen die Pflicht zur Mittelvorsorge und

    Soweit der Senat der jüngeren Rechtsprechung des BFH zu § 25 HGB die den jeweiligen Streitfällen zu Grunde liegenden Steuern entnehmen kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VII B 13/05, BFH/NV 2006, 1110 und BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 143/97, BFHE 186, 318, BStBl II 1998, 765, jeweils zu Umsatzsteuer; Steuerarten nicht erkennbar in BFH-Beschluss vom 11. Juni 2012 VII B 198/11, BFH/NV 2012, 1572), hat dort der BFH ebenfalls § 25 HGB nicht auf Personensteuern angewendet.
  • FG Niedersachsen, 16.08.2010 - 11 K 245/09

    Ermessensfehlerfreie haftungsungsweise Inanspruchnahme des Erwerbers eines

    Dies reiche zur Anwendung der BFH-Entscheidung (Az. VII R 143/97) aus.
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