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   BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01   

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https://dejure.org/2002,1354
BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01 (https://dejure.org/2002,1354)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2002 - VII R 37/01 (https://dejure.org/2002,1354)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2002 - VII R 37/01 (https://dejure.org/2002,1354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EG Art. 234 Abs. 3; FGO § ... 74; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 17 Abs. 1, 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1, 2, 3, 5 Zollkodex (VO Nr. 2913/92) Art. 220 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b, Art. 221

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 234 Abs. 3; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäis

  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 234 Abs. 3; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Ge... meinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, Art. 17 Abs. 1, 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1, 2, 3, 5 Zollkodex (VO Nr. 2913/92) Art. 220 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. b, Art. 221; FGO § 74

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Zollbehörden des Einfuhrlandes an die Warenverkehrsbescheinigung der Zollbehörde des Ausfuhrlandes - Zuständiges Land für die Überprüfung der Warenverkehrsbescheinigung - Folgen von Zweifeln an der Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung - Gewährung des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überprüfung einer Warenverkehrsbescheinigung durch Zollbehörde des Einfuhrhandels

  • Judicialis

    EG Art. 234 Abs. 3; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwis... chen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 2 Abs. 2 Buchst. a; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 17 Abs. 1; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 17 Abs. 3; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 28 Abs. 1; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 32 Abs. 1; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 32 Abs. 2; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 32 Abs. 3; ; Protokoll Nr. 3 zum Abkommen über Freihandel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Estland andererseits in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Gemischten Ausschusses zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Estland andererseits Art. 32 Abs. 5; ; Zollkodex (VO Nr. 2913/92) Art. 220 Abs. 1; ; Zollkodex (VO Nr. 2913/92) Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; ; Zollkodex (VO Nr. 2913/92) Art. 221; ; FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überprüfung der Warenverkehrsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Aktiver Irrtum der Zollbehörde

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, ZK Art 221 Abs 1, FGO § 76, FGO § 82, FGO § 74
    Amtsermittlungsgrundsatz; Beweisaufnahme; Nacherhebung; Präferenznachweis; Warenverkehrsbescheinigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 444
  • BB 2003, 298
  • BB 2003, 560
  • DB 2003, 486
  • BStBl I 2003, 145
  • BStBl II 2003, 145
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Gleichwohl hat das HZA die zunächst auf Grund der vorgelegten Warenverkehrsbescheinigungen gewährte Präferenzbehandlung mit Recht rückgängig gemacht und den Zoll auf der Grundlage des allgemeinen Zollsatzes nacherhoben, weil sich der die Präferenzbehandlung begründende Ursprung der Butter trotz der vorgelegten Warenverkehrsbescheinigungen nicht i.S. von Art. 32 Abs. 5 Protokoll Nr. 3 eindeutig hat feststellen lassen (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 16).

    Denn nach dem in Art. 32 Protokoll Nr. 3 geregelten System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der Sicherung des Ursprungsnachweises obliegt es grundsätzlich dem Ausfuhrland, das die Warenverkehrsbescheinigungen ausgestellt hat, eine solche Prüfung vorzunehmen, weil dessen Behörden am besten in der Lage sind, die für den Ursprung maßgebenden Tatsachen unmittelbar festzustellen (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, EuGHE 1997, I-4209 Randnr. 32, und in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 19; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 19. Oktober 1999 VII B 57/99, BFH/NV 2000, 489).

    In diesem Fall müssen die Zollbehörden des einführenden Mitgliedstaates die zunächst nicht erhobenen Einfuhrabgaben grundsätzlich nachfordern (vgl. EuGH in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 16, und in EuGHE 1993, I-6381 Randnr. 17 f.).

    Ein solcher Irrtum liegt nur vor, falls sich die Zollstelle bei der Auslegung oder Anwendung der Vorschriften über Eingangsabgaben aktiv geirrt hat, d.h. wenn der Irrtum auf das Handeln der Zollstelle zurückzuführen ist (vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98 P, EuGHE 1999, I-8683 Randnr. 32; Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 93, ständige Rechtsprechung; BFH, Urteil in BFHE 195, 466, ständige Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 95) kann aber ein Irrtum der Behörde, die die Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt hat, ebenfalls ein im Rahmen der genannten Vorschrift erheblicher sein, der die nachträgliche buchmäßige Erfassung ausschließt.

    Vielmehr sind die betreffenden Bestimmungen das Ergebnis eines nach langen Verhandlungen gefundenen Kompromisses (vgl. zur Entstehungsgeschichte Witte/Alexander, Zollkodex, 3. Aufl., Art. 220 Rz. 58, 59), der den Vertrauensschutz gegenüber der bis dahin bestehenden Rechtslage im Anschluss an das EuGH-Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 95 erweitert und präzisiert hat.

  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung -

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    b) Der nachträglichen buchmäßigen Erfassung des Differenzbetrages gemäß Art. 220 Abs. 1 Satz 1 ZK und der Mitteilung darüber an den Zollschuldner gemäß Art. 221 Abs. 1 ZK (Nacherhebung) steht die Vorschrift des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK, die den Vertrauensschutz abschließend regelt (vgl. BFH, Urteil vom 24. April 2001 VII R 114/99, BFHE 195, 466, ständige Rechtsprechung), nicht entgegen.

    Ein solcher Irrtum liegt nur vor, falls sich die Zollstelle bei der Auslegung oder Anwendung der Vorschriften über Eingangsabgaben aktiv geirrt hat, d.h. wenn der Irrtum auf das Handeln der Zollstelle zurückzuführen ist (vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98 P, EuGHE 1999, I-8683 Randnr. 32; Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 93, ständige Rechtsprechung; BFH, Urteil in BFHE 195, 466, ständige Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.12.1993 - C-12/92

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Solche Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 7. Dezember 1993 Rs. C-12/92, EuGHE 1993, I-6381, und vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93, EuGHE 1995, I-319) nur dann gegeben, wenn das Ausfuhrland es an der sorgfältigen Überprüfung mangeln lässt oder es dem Ausfuhrland unmöglich ist, die notwendigen Feststellungen zu treffen, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern im Zollgebiet, zu dem das Einfuhrland gehört, vorhanden sind.

    In diesem Fall müssen die Zollbehörden des einführenden Mitgliedstaates die zunächst nicht erhobenen Einfuhrabgaben grundsätzlich nachfordern (vgl. EuGH in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 16, und in EuGHE 1993, I-6381 Randnr. 17 f.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich angesichts der bereits vorhandenen und vorstehend zitierten Rechtsprechung des EuGH keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 20.07.1999 - VII R 85/98

    Nacherhebung - Eingangsabgabe - Zollkodex - Geltung des Zollkodex

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Da es sich hierbei nicht um Verfahrensvorschriften, sondern um materiell-rechtliche Bestimmungen handelt, können sie, wie das FG zutreffend erkannt hat, erst auf Zollschulden angewandt werden, die nach dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens entstanden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 1997 Rs. C-261/96, EuGHE 1997, I-6177 Randnr. 17; BFH, Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 85/98, BFHE 189, 244).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Denn nach dem in Art. 32 Protokoll Nr. 3 geregelten System der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien bei der Sicherung des Ursprungsnachweises obliegt es grundsätzlich dem Ausfuhrland, das die Warenverkehrsbescheinigungen ausgestellt hat, eine solche Prüfung vorzunehmen, weil dessen Behörden am besten in der Lage sind, die für den Ursprung maßgebenden Tatsachen unmittelbar festzustellen (vgl. EuGH, Urteile vom 17. Juli 1997 Rs. C-97/95, EuGHE 1997, I-4209 Randnr. 32, und in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 19; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 19. Oktober 1999 VII B 57/99, BFH/NV 2000, 489).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich angesichts der bereits vorhandenen und vorstehend zitierten Rechtsprechung des EuGH keine vernünftige Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • EuGH, 09.12.1999 - C-299/98

    CPL Imperial 2 und Unifrigo / Kommission

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Ein solcher Irrtum liegt nur vor, falls sich die Zollstelle bei der Auslegung oder Anwendung der Vorschriften über Eingangsabgaben aktiv geirrt hat, d.h. wenn der Irrtum auf das Handeln der Zollstelle zurückzuführen ist (vgl. EuGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98 P, EuGHE 1999, I-8683 Randnr. 32; Urteil in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 93, ständige Rechtsprechung; BFH, Urteil in BFHE 195, 466, ständige Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Solche Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 7. Dezember 1993 Rs. C-12/92, EuGHE 1993, I-6381, und vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93, EuGHE 1995, I-319) nur dann gegeben, wenn das Ausfuhrland es an der sorgfältigen Überprüfung mangeln lässt oder es dem Ausfuhrland unmöglich ist, die notwendigen Feststellungen zu treffen, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern im Zollgebiet, zu dem das Einfuhrland gehört, vorhanden sind.
  • BFH, 20.07.2000 - VII B 47/00

    Ermessen bei Aussetzung der Verfahrens wegen einstweiliger Einstellung der

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01
    Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO ist eine Ermessensentscheidung, bei der insbesondere prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten gegeneinander abzuwägen sind (BFH, Beschluss vom 20. Juli 2000 VII B 47/00, BFH/NV 2001, 313).
  • EuGH, 06.11.1997 - C-261/96

    Conserchimica

  • BFH, 19.10.1999 - VII B 57/99

    Ausstellung von Ursrungszeugnissen

  • BFH, 14.06.2005 - VII R 17/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen aus Tschechien - Absehen von der

    Es macht geltend, das FG sei bei seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01 (BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145) abgewichen, indem es Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK i.d.F der VO Nr. 2700/2000 auch auf Zollschulden angewendet habe, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden seien.

    Das FG ist im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zollschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 ZK entstanden ist und eine Präferenzbehandlung für die streitgegenständlichen PKW vom Typ A regelmäßig dann ausscheidet, wenn --wie hier-- bei der Überprüfung einer als Präferenznachweis vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung nicht eindeutig festzustellen ist, dass die Warenverkehrsbescheinigung richtig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145; in BFHE 190, 507; BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VII B 169/01, BFH/NV 2002, 962).

    Wie der Senat mit Urteil in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145 bereits entschieden hat, handelt es sich bei den durch die VO Nr. 2700/2000 in Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK eingefügten weiteren Vorschriften nicht um Verfahrensvorschriften, sondern um materiell-rechtliche Bestimmungen, die keine verfahrenstechnischen, sondern materielle Regelungen darüber enthalten, unter welchen Umständen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und damit einer nachträglichen Erhebung von Einfuhrabgaben abzusehen ist.

  • BFH, 27.07.2005 - VII R 19/04

    Wiedereinfuhr von EU-Ursprungserzeugnissen in die EU

    Es macht geltend, das FG sei bei seiner Entscheidung von dem Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01 (BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145) abgewichen, indem es Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK i.d.F der VO Nr. 2700/2000 auch auf Zollschulden angewendet habe, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden seien.

    Das FG ist im Ansatzpunkt zutreffend davon ausgegangen, dass eine Zollschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 ZK entstanden ist und eine Präferenzbehandlung für die streitgegenständlichen PKW regelmäßig dann ausscheidet, wenn --wie hier-- bei der Überprüfung einer als Präferenznachweis vorgelegten Warenverkehrsbescheinigung nicht eindeutig festzustellen ist, dass die Warenverkehrsbescheinigung richtig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145; in BFHE 190, 507; BFH-Beschluss vom 12. März 2002 VII B 169/01, BFH/NV 2002, 962).

    Wie der Senat mit Urteil in BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145 bereits entschieden hat, handelt es sich bei den durch die VO Nr. 2700/2000 in Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK eingefügten weiteren Vorschriften nicht um Verfahrensvorschriften, sondern um materiell-rechtliche Bestimmungen, die keine verfahrenstechnischen, sondern materielle Regelungen darüber enthalten, unter welchen Umständen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und damit einer nachträglichen Erhebung von Einfuhrabgaben abzusehen ist.

  • BFH, 23.01.2019 - V B 103/18

    Verfahrensaussetzung bei EuGH-Vorlage

    Die Aussetzung unterliegt dabei dem Ermessen des Gerichts, das prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BFH-Urteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • FG Münster, 02.02.2007 - 9 K 5138/02

    Einordnung der Körperschaftsteuer-Anrechnungsbeträge auf vereinnahmte

    Der Aussetzung des Verfahrens steht nach Ansicht des Senates nicht entgegen, dass sich die Klin. bislang nicht bemüht hat, nochmals Steuerbescheinigungen von den ursprünglichen Ausstellern zu erhalten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BFH-Urteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Da es sich hierbei nicht um eine Verfahrensvorschrift, sondern um eine materiell-rechtliche Bestimmung handelt, kann sie nur auf Zollschulden angewendet werden, die nach dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens entstanden sind (vgl. Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, 451, BStBl II 2003, 145, 149 --zu Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK--).
  • BFH, 25.07.2014 - III B 102/13

    Aussetzung des Verfahrens - Fristsetzungen nach § 79b FGO nicht anfechtbar

    Die Aussetzung unterliegt dem Ermessen des Gerichts, das prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BFH-Urteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • BFH, 21.12.2005 - III B 145/05

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO - Feststellung der Erben

    Die Aussetzung unterliegt dem Ermessen des Gerichtes, das prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Verfahrensbeteiligten gegeneinander abzuwägen hat (BFH-Urteil vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 3/04

    Keine Erstattung angemeldeter Getreide-Mitverantwortungsabgaben DDR

    Dem steht nicht entgegen, dass in einem Abgabeschuldverhältnis grundsätzlich zwar nachträglich in Kraft getretene Verfahrensvorschriften, jedoch keine materiell-rechtlichen Bestimmungen angewandt werden können, die im Zeitpunkt der Begründung der Abgabepflicht noch nicht galten (Urteil des Senats vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145).
  • BFH, 10.03.2004 - VII B 92/03

    Divergenz

    Das Finanzgericht (FG) ist in dem angefochtenen Urteil von dem Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 37/01 (BFHE 200, 444, BStBl II 2003, 145) abgewichen, indem es die Auffassung vertreten hat, Art. 220 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex --ZK--) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 302/1) i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 (VO Nr. 2700/2000) vom 16. November 2000 (ABlEG Nr. L 311/17) sei auch auf Zollschulden anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung entstanden seien.
  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK steht einer Nacherhebung von Einfuhrabgaben indessen nicht entgegen, wenn die seinerzeit unterbliebene Abgabenerhebung auf unrichtigen Erklärungen zum Ursprung einer Ware, deren Richtigkeit sie nicht zu überprüfen und festzustellen hat, beruhte (Urteile des EuGH vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89 ECLI:EU:C:1991:278 - Mecanarte vs. Chefe do Servico da Conferência Final da Alfândega do Porto -, Slg. 1991, I-3277, Rn. 24, ZfZ 1992, 388; vom 14. Mai 1996 - Rs. C-153/94 und C-204/94 - The Queen vs. Commissioners of Customs & Excise, ex parte: Faroe Seafood Co. Ltd u.a. -, Slg. 1996, I-2465, Rn. 92, ZfZ 1997, 12; vom 9. Dezember 1999 Rs. C-299/98 - P CPL Imperial 2 SpA und Unifrigo Gadus Srl vs. Kommission -, Slg. 1999, I-8683, Rn. 31, ZfZ 2000, 235; vom 14. November 2002 Rs. C-251/00 - Ilumitrµnica vs. Chefe da Divisao de Procedimentos Aduaneiros e Fiscais -, Slg. 2002, I-10433, Rn. 43, ZfZ 2003, 46; BFH-Urteile vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99, BFHE 190, 507, BFH/NV 2000, 294; vom 7. November 2002 VII R 37/01, BFHE 200, 444, BFH/NV 2003, 437 und vom 22. April 2008 VII R 29/06, BFHE 221, 272, BFH/NV 2008, 1285).
  • FG Hamburg, 30.07.2008 - 4 K 133/06

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil

  • BFH, 06.02.2007 - X B 96/06

    Aussetzung des Verfahrens

  • FG Düsseldorf, 10.02.2010 - 4 K 2677/09

    Lohnveredelung von Textilien in Mazedonien ohne Zollpräferenz; Lohnveredelung;

  • FG Düsseldorf, 10.06.2009 - 4 K 4884/07

    Nacherhebung eines Zolls im Falle nicht buchmäßig erfasster und einer Zollschuld

  • FG Düsseldorf, 10.02.2010 - 4 K 4619/08

    Lohnveredelung in Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina; Teilweise Befreiung

  • FG Hamburg, 11.07.2006 - 4 K 85/05

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben bei chinesischen DVD-Playern

  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 1366/02

    Nacherhebung bei fehlendem Präferenznachweis; Zoll

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