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   BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99   

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https://dejure.org/1999,7877
BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99 (https://dejure.org/1999,7877)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1999 - VII S 5/99 (https://dejure.org/1999,7877)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1999 - VII S 5/99 (https://dejure.org/1999,7877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Dienstaufsichtsbeschwerde - Kreditwürdigkeit - Unwahre Tatsachen - Rechtsschutzbedürfnis - Schadensersatz - Amtspflichtverletzung - Amtshaftungsanspruch

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 852; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.01.1995 - VII S 26/94

    Laienhaftes Vorbringen der Gründe im Rahmen der Begründungsanforderungen einer

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Für die Entscheidung kann dahingestellt bleiben, ob die nicht vertretene Klägerin selbst zumindest in laienhafter Weise das Vorliegen eines der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Gründe für die Zulassung der Revision darlegen oder bezeichnen muß oder ob solche (--im Gegensatz zur Zulässigkeit des Antrags-- qualifizierten) Begründungsanforderungen an nicht vertretene mittellose Personen nicht gestellt werden dürfen und die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde daher anhand der Vorentscheidung und ggf. des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu überprüfen sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Januar 1995 VII S 26/94, BFH/NV 1995, 636).

    Voraussetzung für die Zulassung der Revision aufgrund von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist vielmehr, daß die angestrebte Entscheidung durch den BFH im Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts liegt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH/NV 1995, 636, m.w.N.).

  • BFH, 20.08.1998 - XI B 110/95

    Trennung von Verfahren

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Deshalb kann auf die Unterlassung der Verbindung von Verfahren durch das FG auch keine Nichtzulassungsbeschwerde gestützt werden, es sei denn, das FG hat willkürlich gehandelt (BFH-Beschluß vom 20. August 1998 XI B 110/95, BFH/NV 1999, 329).
  • BFH, 29.07.1998 - VII S 11/98

    Dienstaufsichtsbeschwerde - Verbreitung unwahrer Tatsachen - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. Juli 1998 VII S 11/98 (BFH/NV 1999, 201; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluß vom 2. Dezember 1998 1 BvR 1895/98) über das Richterablehnungsgesuch der Klägerin ausgeführt hat, steht die Entscheidung über die beantragte Verbindung von Verfahren im Ermessen des Gerichts (§ 73 Abs. 1 FGO); Beschlüsse darüber bedürfen keiner Begründung (§ 113 Abs. 2 Satz 1 FGO) und sind nicht anfechtbar (§ 128 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 08.10.1999 - I S 2/99

    Prozeßkostenhilfe - Schätzungsbescheid - Bestandskraft - Restitutionsklage -

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Ebenso hält der Senat die vorab mit Schriftsatz vom 24. April 1999 beantragte Verbindung des vorliegenden PKH-Verfahrens der Klägerin mit dem von Herrn B initiierten PKH-Verfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des FG im Verfahren 2 K 3068/98 des Beschwerdeführers Barth (hiesiges Az. I S 2/99) für nicht zweckmäßig (§ 73 Abs. 1 FGO), weil es sich dabei um ein anderes Verfahren handelt, das hinsichtlich des Vorbringens von Gründen für die Zulassung der Revision eigenständiger Beurteilung unterliegt.
  • BFH, 24.06.1997 - X S 17/96

    Nachweis der Erfolgsaussichten der Rechtssache als Voraussetzung für die

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Zwar ist hierfür die Beschwerdefrist (§ 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) bereits abgelaufen, doch könnte der BFH der Klägerin aufgrund ihrer Mittellosigkeit wegen der Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen, da sie, wie erforderlich, innerhalb der Beschwerdefrist den PKH-Antrag gestellt, die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegeben und hinreichend brauchbar zur Sache vorgetragen und damit ihre Darlegungspflicht, die auch einem Laien abverlangt werden kann, erfüllt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Juni 1997 X S 17/96, BFH/NV 1997, 897).
  • BFH, 21.05.1996 - X B 129/95

    Zulassung einer Revision bei Ausdehnung des Umfangs einer Außenprüfung durch

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Ob die zahlreichen Fehler, die das FA nach Auffassung der Klägerin begangen haben soll (III. bis VI. der PKH-Antragsschrift), Verfahrensfehler darstellen, kann offenbleiben, da nur Verfahrensfehler des Gerichts die Zulassung der Revision begründen können (BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 X B 129/95, BFH/NV 1996, 835).
  • BFH, 20.07.1994 - I S 19/93

    Vertretungszwang bei Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vor dem

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Die Klägerin durfte den PKH-Antrag persönlich stellen, weil dieser nicht dem Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs unterliegt (s. z.B. BFH-Beschluß vom 20. Juli 1994 I S 19/93, BFH/NV 1995, 427).
  • BFH, 18.02.1994 - X B 35/93

    Anforderungen an die Besetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Schließlich kam auch eine Aussetzung des Verfahrens durch das FG nach § 74 FGO bis zum Abschluß der Verfahren ... und ... für das FG nicht in Betracht, da seiner Auffassung nach wegen Unzulässigkeit der Klage eine Sachprüfung des Vorbringens gar nicht möglich gewesen wäre (BFH-Beschluß vom 18. Februar 1994 X B 35/93, BFH/NV 1995, 120, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1999 - VII S 4/99

    NZB; persönlich gestellter PKH-Antrag

    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Angesichts der Begründung, mit der das FG eine Verbindung des Verfahrens der Klägerin mit dem Verfahren des Herrn B abgelehnt hat und in Anbetracht der vom Senat über das PKH-Gesuch der Klägerin vorliegend getroffenen Entscheidung hielt der Senat auch die beantragte Verbindung des PKH-Verfahrens der Klägerin (VII S 5/99) mit demjenigen des Herrn B (VII S 4/99) nicht für geboten (§ 121 i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 1 FGO).
  • BVerfG, 02.12.1998 - 1 BvR 1895/98
    Auszug aus BFH, 30.09.1999 - VII S 5/99
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. Juli 1998 VII S 11/98 (BFH/NV 1999, 201; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluß vom 2. Dezember 1998 1 BvR 1895/98) über das Richterablehnungsgesuch der Klägerin ausgeführt hat, steht die Entscheidung über die beantragte Verbindung von Verfahren im Ermessen des Gerichts (§ 73 Abs. 1 FGO); Beschlüsse darüber bedürfen keiner Begründung (§ 113 Abs. 2 Satz 1 FGO) und sind nicht anfechtbar (§ 128 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 19.10.2001 - XI S 27/01

    Revisionszulassung - Antrag auf Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auch eine Nichtzulassungsbeschwerde kann unter Berücksichtigung der Darlegungen des Antragstellers und der Ausführungen in der Vorentscheidung keine hinreichende Erfolgsaussicht haben, weil keiner der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe ersichtlich ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. September 1999 VII S 5/99, BFH/NV 2000, 454).
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