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   BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09   

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https://dejure.org/2010,1631
BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09 (https://dejure.org/2010,1631)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09 (https://dejure.org/2010,1631)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09 (https://dejure.org/2010,1631)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 321a Abs 5 ZPO, § 726 Abs 1 ZPO, § 732 ZPO
    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde: Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung einer fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung; Auslegung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung in einer ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 732, 726 Abs. 1
    Anforderungen an die Bejahung einer Vollstreckungsbedingung i.S.v. § 726 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der versehentlichen Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingereichten Schriftsatzes mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Einschränkung der Zwangsvollstreckung durch die vom Eintritt einer nicht durch öffentliche Urkunden nachweisbaren Bedingung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 5, §§ 732, 726 Abs. 1
    Keine Einschränkung der sofortigen Zwangsvollstreckung durch notariell vereinbarte Mittelverwendung als Voraussetzung zur Verwertung der Grundschuld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwertung der Grundschuld unter Bedingungen; rechtliches Gehör; versehentliche Nichtbenachrichtigung eins fristgerecht eingereichten Schriftsatzes; Mittelverwendungskontrolle; zweckwidrige Verwendung von Baugeldern; Einbeziehung der Zwangsvollstreckung; Bedingungen für ...

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde: Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung einer fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung; Auslegung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung in einer ...

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde: Gehörsverstoß bei Nichtberücksichtigung einer fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung; Auslegung einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der versehentlichen Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingereichten Schriftsatzes mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör; Einschränkung der Zwangsvollstreckung durch die vom Eintritt einer nicht durch öffentliche Urkunden nachweisbaren Bedingung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht berücksichtigte Schriftsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 5, §§ 732, 726 Abs. 1
    Keine Einschränkung der sofortigen Zwangsvollstreckung durch notariell vereinbarte Mittelverwendung als Voraussetzung zur Verwertung der Grundschuld

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 424
  • ZIP 2011, 304 (Ls.)
  • MDR 2010, 1212
  • DNotZ 2011, 264
  • FamRZ 2010, 1728
  • WM 2010, 1788
  • Rpfleger 2011, 73
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    a) Bei der Auslegung der notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärung sind neben dem Wortlaut jedenfalls auch solche Zwecke und Interessen der Parteien berücksichtigungsfähig, die aus der Urkunde ersichtlich sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 6/08, WM 2008, 1507; Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, WM 2010, 1022 Rn. 20).

    Das Beschwerdegericht weist zutreffend auf den Zweck einer Unterwerfungserklärung hin, die Zwangsvollstreckung in das Pfandobjekt zu erleichtern (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, WM 2010, 1022 Rn. 27).

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 54/05

    Prüfungsumfang im Verfahren der Klauselerinnerung

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Ob die Vollstreckbarkeit eines Titels seinem Inhalt nach vom Eintritt durch den Gläubiger zu beweisender Tatsachen abhängt, ist durch Auslegung des Titels zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - VII ZB 54/05, RPfleger 2006, 27; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn. 5).

    Dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann im Verfahren nach § 732 ZPO nicht geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, RPfleger 2005, 33; Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, Rpfleger 2005, 612; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, RPfleger 2006, 27).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Die Ansicht der Rechtsbeschwerde, eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör habe deshalb nicht vorgelegen, weil die Beschwerdebegründung keinen neuen Tatsachenvortrag enthalten und keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte aufgezeigt habe, verkennt, dass von einer Entscheidungserheblichkeit immer dann auszugehen ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624, 2625; BVerfGE 46, 185, 188).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Die Ansicht der Rechtsbeschwerde, eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör habe deshalb nicht vorgelegen, weil die Beschwerdebegründung keinen neuen Tatsachenvortrag enthalten und keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte aufgezeigt habe, verkennt, dass von einer Entscheidungserheblichkeit immer dann auszugehen ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624, 2625; BVerfGE 46, 185, 188).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    a) Bei der Auslegung der notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärung sind neben dem Wortlaut jedenfalls auch solche Zwecke und Interessen der Parteien berücksichtigungsfähig, die aus der Urkunde ersichtlich sind (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008 - V ZB 6/08, WM 2008, 1507; Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, WM 2010, 1022 Rn. 20).
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 27/05

    Prüfungsmaßstab im Verfahren der Klauselerinnerung

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann im Verfahren nach § 732 ZPO nicht geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, RPfleger 2005, 33; Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, Rpfleger 2005, 612; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, RPfleger 2006, 27).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Dass sie dem Einzelrichter des Landgerichts nicht vorgelegen hat und damit nicht berücksichtigt worden ist, ändert nichts an der Gehörsverletzung; denn diese ist auch gegeben, wenn versehentlich ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 62, 347, 352; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 321 a Rn. 8, 9 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 326/03

    Rechtsstellung des Schuldners bei Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09
    Dass diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann im Verfahren nach § 732 ZPO nicht geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 326/03, RPfleger 2005, 33; Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 27/05, Rpfleger 2005, 612; Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05, RPfleger 2006, 27).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer

    Denn es verstößt gegen diesen Grundsatz, wenn das Gericht - wie das Berufungsgericht - einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz versehentlich nicht berücksichtigt, weil er ihm nicht rechtzeitig vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 33/04, nv Rn. 5; vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, WM 2010, 1788 Rn. 14; vom 17. Februar 2011 - V ZB 310/10, NJW 2011, 1363 Rn. 4; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, NZI 2012, 721 Rn. 7; BVerfG, AnwBl 2015, 273 Rn. 11).
  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Dieses ist verpflichtet, durch Auslegung des Titels zu ermitteln, ob dessen Vollstreckbarkeit seinem Inhalt nach vom Eintritt durch den Gläubiger zu beweisender Tatsachen gemäß § 726 Abs. 1 ZPO abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424, 426; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 726 Rn. 5).

    Neben dem Wortlaut sind auch solche Zwecke und Interessen der Parteien berücksichtigungsfähig, die sich aus dem Titel ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, aaO; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2008  V ZB 6/08, NJW 2008, 3363, 3364 m.w.N.; Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 726 Rn. 2).

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    (1) Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung eine von ihm dem oder den Beteiligten gesetzte Frist zur Äußerung nicht abwartet (BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; BVerfGE 12, 110, 113 [juris Rn. 8]; BVerfG, MDR 2018, 614 Rn. 8).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl. dazu BVerfG, NJW 2018, 1077 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).

    Nimmt ein Beschwerdegericht fristgerechtes Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis, kann eine andere Entscheidung jedenfalls dann nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Schriftsatz nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit der Vorentscheidung oder einem gerichtlichen Hinweis auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Gericht von seinem Rechtsstandpunkt zu überzeugen (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17; NJW-RR 2020, 248 Rn. 6).

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher

    Fehlt es daran, ist der Titel nicht vollstreckungsfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, WM 2010, 1788 Rn. 20; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., § 726 Rn. 4; Zöller/Seibel, ZPO, 32. Aufl., § 726 Rn. 2).
  • LAG Hessen, 09.08.2016 - 7 Ta 310/16

    Bei einem Vergleich mit Widerrufsvorbehalt ist der Urkundsbeamte der

    Es kann hierbei gerügt werden, dass die Klausel unzulässig erteilt worden sei, etwa unter Verstoß gegen die §§ 724, 726 bis 729, 738, 742, 744 744a, 745 und 749 ZPO (vgl. hierzu Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 732 Rn. 8; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 732 Rn. 12; bezüglich eines Verstoßes gegen § 726 ZPO: BGH 19. August 2010 - VII ZB 2/09 - Rn. 19, NJW-RR 2011, 424 [BGH 19.08.2010 - VII ZB 2/09] ).

    (aa) Ob die Vollstreckbarkeit eines Titels seinem Inhalt nach vom Eintritt durch den Gläubiger zu beweisender Tatsachen abhängt, ist durch Auslegung des Titels zu ermitteln (BGH 19. August 2010 - VII ZB 2/09 - Rn. 19, NJW-RR 2011, 424 [BGH 19.08.2010 - VII ZB 2/09] ; 4. Oktober 2005 - VII ZB 54/05 - Rn. 21, RPfleger 2006, 27; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 726 Rn. 5).

    Der Wille des Titelurhebers muss darauf gerichtet sein, dass die Durchsetzung des Anspruchs, also auch die Vollstreckung, von der in § 726 Abs. 1 ZPO gemeinten Tatsache abhängig sein soll (BGH 19. August 2010 - VII ZB 2/09 - Rn. 19 NJW-RR 2011, 424 [BGH 19.08.2010 - VII ZB 2/09] ).

    Entscheidend für die Auslegung sind neben dem Wortlaut auch der ersichtlich verfolgte Zweck und das Interesse der Parteien (vgl. für den Fall einer notariellen Urkunde: BGH 19. August 2010 - VII ZB 2/09 - Rn. 20, aaO).

    Im Zweifel kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung von einer Bedingung abhängig gemacht werden soll (für den Fall einer Unterwerfungserklärung: BGH 19. August 2010 - VII ZB 2/09 - Rn. 20, aaO; allgemein: Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 726 Rn. 5).

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 174/14

    Anhörungsrüge eines beklagten Accessproviders bei klageabweisendem

    a) Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist entscheidungserheblich im Sinne des § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne den Verstoß zu einer anderen, der betroffenen Partei günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1963; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 19.11.2019 - VI ZR 215/19

    Gehörsverletzung des Gerichts durch Nichtabwarten einer selbst gesetzten Frist

    Dabei hat er versucht, das Gericht noch von seiner im Hinweisbeschluss zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung abzubringen, z.B. hinsichtlich der Fragen, ob eine Verlesung bestimmter Passagen des Strafurteils hätte erfolgen und ein weiterer Zeuge hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).
  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 214/19

    Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchern Verletzung des

    Eine Gehörsrechtsverletzung ist auch dann gegeben, wenn ein fristgerecht eingereichter Schriftsatz lediglich versehentlich unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 62, 347, 352 [juris Rn. 19], mwN; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 14).

    aa) Nimmt ein Berufungsgericht die Stellungnahme einer Partei zu seinem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO überhaupt nicht zur Kenntnis, ist eine entscheidungserhebliche Gehörsrechtsverletzung jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit dem Hinweisbeschluss auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass der dort vertretene Rechtsstandpunkt fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2019 - VI ZR 215/19, NJW-RR 2020, 248 Rn. 6; zur Rechtsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2020 - I ZB 61/19, juris Rn. 18; BGH, NJW-RR 2011, 424 Rn. 17).

  • VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15

    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Stellungnahme nicht allein auf den bisherigen Vortrag verweist, sondern sich argumentativ mit der Vorentscheidung auseinandersetzt und darauf angelegt ist, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass das angegriffene Urteil fehlerhaft ist (BGH vom 19.8.2010 NJW-RR 2011, 424/425).
  • BGH, 30.01.2019 - VI ZR 428/17

    Bestreiten des Unfallhergangs durch den Schädiger mit Nichtwissen i.R.e.

    Dass der Fristverlängerungsantrag der Kläger dem Berufungssenat somit nicht vorgelegen hat und damit von diesem nicht berücksichtigt werden konnte, ändert nichts an der Gehörsverletzung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - VII ZB 2/09, NJW-RR 2011, 424 Rn. 14; BVerfGE 62, 437, 352; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 321a Rn. 8).
  • OLG Dresden, 14.05.2012 - 21 UF 1337/11

    Ansprüche von Ehegatten untereinander bei unberechtigter Erstattung von

  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 10 UF 123/15

    Ausbildungsunterhalt: Auslegung und Vollstreckung eines Vergleichs

  • BGH, 28.04.2011 - V ZA 4/11

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

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