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   BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05   

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https://dejure.org/2006,3395
BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05 (https://dejure.org/2006,3395)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2006 - VIII B 108/05 (https://dejure.org/2006,3395)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - VIII B 108/05 (https://dejure.org/2006,3395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2 FGO; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 155; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 283

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • datenbank.nwb.de

    Rüge des Aktenverstoßes; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; richterliche Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung relevant sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.).

    Dazu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; in BFH/NV 2006, 799).

  • BFH, 08.08.2006 - X B 191/05

    Empfängerverlangen und Scheckzahlungen im Baugewerbe; Rüge einer Divergenz;

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Keinen Verfahrensfehler stellt hingegen die möglicherweise fehlerhafte Würdigung des Vorbringens der Beteiligten oder erhobener Beweise durch das FG dar (BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris).

    Fachkundige Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris; vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87

    Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Im Übrigen hat der BFH in dem auch vom FG bereits herangezogenen Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 269/87 (BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615) klargestellt, dass angesichts der vielfältigen Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Treuhandverhältnisses im Einzelfall dem Treugeber Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht allein wegen des Bestehens eines Treuhandverhältnisses zugerechnet werden könnten, sondern nur nach Maßgabe der in dieser Entscheidung formulierten strengen weiteren Voraussetzungen.
  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Wenn das FG diese rechtlichen Zusammenhänge nicht in seine Würdigung einbezogen hat, so vermag dieser Umstand noch nicht dazu zu führen, dass das Ergebnis willkürlich, also von offensichtlich sachfremden Erwägungen bestimmt oder schlechterdings rechtlich untragbar wäre, auch wenn die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Gesellschaftsvertrages steuerrechtlich unerheblich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 3. März 1998 VIII B 62/97, BFHE 185, 131, BStBl II 1998, 401).
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Weder komme es auf die Zurechnung des vermieteten Wirtschaftsgutes an noch reiche es für die Zurechnung der Einkünfte beim Treugeber aus, dass diesem das wirtschaftliche Ergebnis der Vermietung zugute komme (vgl. ebenfalls BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152, m.w.N.).
  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Unabhängig davon, ob die Verneinung eines Herausgabeanspruchs durch das Gericht überhaupt die strengen Anforderungen an einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler erfüllen könnte, wird die Entscheidung jedenfalls eigenständig durch weitere, mit zulässigen und begründeten Rügen jedoch nicht angefochtene rechtliche Gründe getragen (vgl. zu den Rügeanforderungen BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465, m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Dazu reicht indes nicht eine bloß fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; in BFH/NV 2006, 799).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Keinen Verfahrensfehler stellt hingegen die möglicherweise fehlerhafte Würdigung des Vorbringens der Beteiligten oder erhobener Beweise durch das FG dar (BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris).
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Insoweit handele es sich aber um die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers, der einen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nicht zu begründen vermag (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 13. Juni 2003 VIII B 147/02, juris).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05
    Fachkundige Prozessparteien müssen grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einrichten (vgl. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1995, 34; BFH-Beschlüsse vom 11. Januar 2006 I B 43/05, BFH/NV 2006, 795, m.w.N.; vom 8. August 2006 X B 191/05, juris; vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 9. Dezember 2004 III B 89/04, BFH/NV 2005, 915).
  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

  • BFH, 07.04.2005 - IX B 194/03

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 19.07.2005 - X B 30/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 11.01.2006 - I B 43/05

    NZB: Überraschungsentscheidung

  • BFH, 09.12.2004 - III B 89/04

    InvZul: Anschaffung eines WG

  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 56/04

    Verfahrensmangel; vGA

  • BFH, 22.03.2005 - X B 118/04

    Erhöhte Beweisvorsorge wenn Gelder vom Ausland ins Inland transferiert werden;

  • BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03

    Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei

  • BFH, 08.04.2005 - IV B 105/03

    NZB: Recht auf Gehör; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 21.02.2006 - II B 106/05

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von

  • BFH, 27.01.2004 - III B 60/03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Umfang der richterlichen Hinweispflicht

  • BFH, 22.01.2003 - VIII B 63/02

    Auslegung der Klage

  • BFH, 15.03.2005 - IX B 148/04

    Überraschungsentscheidung

  • BFH, 13.06.2003 - VIII B 147/02

    Rüge eines Verfahrensfehlers wegen Übergehens eines Beweisantrags

  • BFH, 09.02.2015 - I B 32/14

    Verjährenlassen von Forderungen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Ferner sind im Streitfall keine besonderen Umstände ersichtlich, die dafür sprechen könnten, dass das Gericht das aktenkundige Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben könnte (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741; Senatsbeschluss vom 7. November 2012 I B 172/11, BFH/NV 2013, 561).

    Dieser vermeintliche Fehler ist materiell-rechtlicher Art und kann die Revisionszulassung wegen eines Verfahrensverstoßes nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 741).

  • BFH, 25.06.2013 - X B 96/12

    NZB; Grundsätzliche Bedeutung und Betriebsaufspaltung

    Ein FG ist aber nach ständiger Rechtsprechung nicht generell verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Einschätzung der Sach- und Rechtslage hinzuweisen, sondern erst dann, wenn es auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtigung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 28.02.2018 - V B 145/16

    Zum Umfang der Sachaufklärungspflicht bei Versicherungsvermittlung und zum

    Insbesondere muss das FG den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 23.08.2007 - X B 183/07

    NZB: Hinweispflicht

    Es obliegt daher --jedenfalls dann, wenn die Rechtslage umstritten ist und wenn sie vor Gericht fachkundig vertreten sind-- grundsätzlich den Beteiligten, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen und ihren Vortrag darauf einzurichten (vgl. zuletzt z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. November 2006 VIII B 64/06, BFH/NV 2007, 262; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741, m.w.N., und vom 14. März 2007 VIII B 131/06, BFH/NV 2007, 1176; zusammenfassend: Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 55 f.).
  • BFH, 05.03.2013 - X B 179/11

    Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuer - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Ein FG ist nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Einschätzung der Sach- und Rechtslage hinzuweisen (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930); eine solche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das FG auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtigung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 7/11

    Überzeugungsbildung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens - Verfahrensmangel -

    Insbesondere muss das FG den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (vgl. im Einzelnen Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741, unter II.1.a der Gründe).
  • BFH, 11.04.2007 - II B 104/06

    Einheitsbewertung; Beitrittsgebiet

    aa) Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.09.2007 - I B 154/06

    Darlegung eines Aufklärungsmangels; Verstoß gegen Hinweispflicht

    Denn zum einen ist ein FG nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Einschätzung der Sach- und Rechtslage hinzuweisen (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930); eine solche Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das FG auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dessen Berücksichtung ein Beteiligter schlechterdings nicht rechnen konnte (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des

    Zwar kann ein Verfahrensfehler dann vorliegen, wenn das Gericht entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, weil es seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem schriftlich festgehaltenen Vortrag der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 14.04.2011 - IV B 81/09

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Beschwerdeverfahren wegen

    Daher muss zur Darlegung eines Verfahrensfehlers wegen der Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO detailliert begründet werden, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlich festgehaltenen Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder dass eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 07.04.2010 - I B 108/09

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung des Urteils

  • BFH, 18.10.2007 - I B 56/07

    Selbständiges Beweisverfahren ohne Zustimmung des Prozessgegners; Eintritt eines

  • BFH, 11.03.2009 - X B 246/08

    Hinweispflicht des Finanzgerichts

  • BFH, 15.07.2008 - I B 215/07

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision: Revisionszulassungsgrundes

  • BFH, 02.06.2008 - I B 21/08

    Vorliegen eines Begründungsmangels i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06

    NZB: Postzustellungsurkunde

  • BFH, 19.12.2007 - I S 9/07

    Darlegungserfordernisse und Akteneinsichtsrecht bei Anhörungsrüge - Keine

  • BFH, 30.05.2007 - X B 154/06

    Verletzung der Mitwirkungspflicht; zulässige Bezugnahme auf die Urteilsbegründung

  • BFH, 30.05.2007 - X B 153/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 15.10.2009 - IV B 123/08

    Ansatz des Betriebsvermögens bei Einbringung eines Betriebs in eine

  • BFH, 24.04.2007 - III B 8/06

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt; Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung; keine

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