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   BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99   

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https://dejure.org/2003,5730
BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99 (https://dejure.org/2003,5730)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2003 - VIII R 76/99 (https://dejure.org/2003,5730)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - VIII R 76/99 (https://dejure.org/2003,5730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 64; ; EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 66 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 71; ; AO 1977 § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2 § 66 Abs. 2
    Kindergeld: Wechsel der Haushaltszugehörigkeit im laufenden Monat

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld bei Haushaltswechsel eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auszahlung bei mehreren Anspruchsberechtigten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 1, EStG § 66 Abs 2, EStG § 70 Abs 2
    Berechtigter; Haushaltszugehörigkeit; Kindergeld; Wechsel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 13.07.1999 - 13 K 2785/97

    Kindergeld bei Wechsel der Haushaltszugehörigkeit

    Auszug aus BFH, 16.12.2003 - VIII R 76/99
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1238 veröffentlicht.
  • BFH, 18.01.2024 - III R 5/23

    Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

    Dies gilt nicht nur in den Fällen der Änderung der Berechtigtenbestimmung (vgl. Senatsurteil vom 19.04.2012 - III R 42/10, BFHE 238, 24, BStBl II 2013, 21, Rz 15) und des Wechsels der Haushaltszugehörigkeit (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16.12.2003 - VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933), sondern auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation eines Wechsels von einer vorrangigen Berechtigung nach § 64 Abs. 3 EStG zu einer vorrangigen Berechtigung nach § 64 Abs. 2 EStG.

    dd) Da für ein und denselben Monat weder eine Doppelzahlung noch eine Aufteilung des Kindergelds mit dem Gesetz vereinbar ist (BFH-Urteil vom 16.12.2003 - VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933, unter 2.), kann das Hinzutreten eines weiteren Kindergeldberechtigten, der im späteren Verlauf dieses Monats alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt --wie im Streitfall der Kläger--, erst im Folgemonat berücksichtigt werden.

  • BFH, 19.04.2012 - III R 42/10

    Rückwirkende Änderung einer Berechtigtenbestimmung - Grundsätzlich keine

    Die Rechtsprechungsgrundsätze zum Wechsel der Haushaltszugehörigkeit während eines Monats (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933) seien daher auf den Streitfall zu übertragen.

    Danach steht, wenn ein Elternteil als Berechtigter wirksam bestimmt worden ist, diesem der Anspruch auf Kindergeld vom Beginn des Monats an zu, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 933).

    Ihr Ehemann war für den Monat Dezember 2005 noch kindergeldberechtigt, weil er, was ausreichend ist, am Monatsersten alle Anspruchsvoraussetzungen in seiner Person erfüllte (§ 66 Abs. 2 EStG; vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 933).

    Danach wird der Wechsel in der Anspruchsberechtigung erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zugunsten des neuen Berechtigten berücksichtigt (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 933).

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß

    Das hat zur Folge, dass entgegen dem Begehren des Klägers eine Aufteilung des Kindergeldes auf mehrere Berechtigte nicht zulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 4 K 848/21

    Kindergeldanspruch von Pflegeeltern bei Haushaltsaufnahme im laufenden Monat

    Ist danach weder eine Doppelzahlung noch eine Aufteilung des Kindergeldes mit dem Gesetz vereinbar, dann kann ein Haushaltswechsel des Kindes während des laufenden Monats bei dem neuen Berechtigten erst ab dem Folgemonat berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933-934).

    Da aufgrund der vorstehenden Überlegungen die Kindergeldzahlung an den zu Beginn des Monats Berechtigten unabänderbar ist, kann eine Doppelzahlung nur dadurch vermieden werden, dass bei dem Haushaltswechsel eines Kindes während eines laufenden Monats dieser Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zugunsten des neuen Berechtigten berücksichtigt wird (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 4 K 4132/06

    Kindergeld: Rückwirkender Berechtigtenwechsel auf den Anfang des Monats kann

    Aus der Regelung folgt zum anderen aber auch, dass es auch nicht zulässig ist, abweichend von der in § 71 EStG angeordneten monatlichen Zahlung eine tageweise Aufteilung des Kindergeldbetrags für dieses Kind vorzunehmen und die anteiligen Beträge des monatlichen Kindergeldes an zwei Berechtigte auszuzahlen (BFH, Urteil vom 16.12.2003 - VIII R 76/99 -, BFH/NV 2004, 933).

    Diese ist auf Grundlage von §§ 64 Abs. 1, 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 EStG dadurch zu lösen, dass bei dem Haushaltswechsel eines Kindes während eines laufenden Monats dieser Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zugunsten des neuen Berechtigten berücksichtigt wird (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2003 - VIII R 76/99 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2020 - 4 S 2573/19

    Gewährung des kinderbezogen Teil des Familienzuschlags für ein Stiefkind als

    Kindergeld aber wird nach § 66 Abs. 2 EStG monatlich ausgezahlt mit der Folge, dass es für jeden Monat nur einem Berechtigten zusteht und eine tageweise Aufteilung des Kindergeldbetrags unzulässig ist (vgl. BFH, Urteil vom 16.12.2003 - VIII R 76/99 -, Juris Rn. 13; Bordewin/Brandt, EStG, Stand 02/2020, § 66 EStG Rn. 21 f.).

    Ist danach weder eine Doppelzahlung noch eine Aufteilung des Kindergeldes im laufenden Monat mit dem Gesetz vereinbar, hat dies zur Folge, dass ein Wechsel in der Kindergeldberechtigung während eines Monats bei dem neuen Berechtigten erst ab dem Folgemonat Berücksichtigung findet (BFH, Urteile vom 16.12.2003 - VIII R 76/99 -, Juris Rn. 11 ff., m.w.N., und vom 19.04.2012 - III R 42/10 -, Juris Rn. 15; vgl. Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 07/2019, A II/1, § 41 BBesG, Beispiel 2 unter Rn. 5).

  • FG Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 13 KO 1170/10

    Keine zusätzliche Vergütung bei unterbrochenen, ruhenden oder aus sonstigen

    Im Schriftsatz vom 24. September 2004 habe er auf Seite 4 im dritten Absatz auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933, hingewiesen.

    Mit der Vorlage all dieser Schriftsätze und Anlagen sowie seinen Hinweisen zur Sach- und Rechtslage, insbesondere auch zur Entscheidung des BFH vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933, kam der Prozessbevollmächtigte der Erinnerungsführerin nur seiner allgemeinen Verpflichtung zur Prozessführung nach.

  • FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs.

    Eine Aufteilung des Kindergelds unter mehreren Personen ist unzulässig (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933; Seewald/Felix, Kindergeldrecht, Kommentar, § 64 EStG Rz. 14; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A. I. Kommentierung, § 64 EStG Rz. 7).

    Dies führt dazu, dass im Falle eines Wechsels der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes während eines laufenden Monats, der Wechsel erst mit Wirkung ab dem Folgemonat zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933).

  • FG Sachsen, 04.05.2005 - 5 K 1735/03

    Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes

    Das BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99 sei nicht geeignet, die Entscheidung der Familienkasse zu korrigieren.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933 , dem bisher Berechtigten das Kindergeld für den ganzen Monat für ein Kind zugesprochen, das am zweiten Tag des Monats den Haushalt wechselte.

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

    Da beim Kindergeld gemäß § 66 Abs. 2 EStG das Monatsprinzip gilt, wonach die Anspruchsvoraussetzungen für jeden Monat gesondert geprüft und ermittelt werden müssen (siehe dazu BFH-Urteile vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFHE 239, 327, BFH/NV 2013, 448; vom 26. Juli 2001 VI R 102/99, BFH/NV 2002, 178; vom 16. Dezember 2003 VIII R 76/99, BFH/NV 2004, 933), teilt der erkennende Senat weiter die Auffassung der Beteiligten, dass die von der FK ermittelten Familienleistungen der Schweiz für die Kinder A, B und C in Euro umgerechnet werden müssen, bevor für jedes Kind und jeden Monat gesondert geprüft werden kann, wie hoch der Anspruch auf Differenzkindergeld ist.
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - 4 K 1690/09

    Kindergeld: Änderung der Obhutsverhältnisse nach Auszug eines Ehegatten aus dem

  • FG Münster, 28.02.2012 - 1 K 2346/09

    Kindergeldanspruch bei mehreren Berechtigten

  • FG München, 23.08.2022 - 12 K 886/21

    Rechtmäßige Kindergeldfestsetzung

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