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   BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,13080
BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,13080)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2007 - VIII S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,13080)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - VIII S 13/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,13080)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 110/07

    Kumulative Begründung - Keine Zulassung der Revision aufgrund von Einwendungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07
    Mit der vom Prozessvertreter fristgerecht eingelegten und begründeten Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision (Az. VIII B 110/07) machen die Antragsteller Verfahrensmängel, nämlich die Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie der Amtsermittlungspflicht, geltend.

    Im Streitfall hat die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde VIII B 110/07 jedoch auch bei der gebotenen überschlägigen Prüfung und unter Berücksichtigung der vorgenannten verfassungsrechtlichen Maßstäbe keine Aussicht auf Erfolg, weil sie bereits unzulässig ist.

    Der Senat hat deshalb die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom gleichen Tage unter Az. VIII B 110/07 als unzulässig verworfen.

  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 25/06

    Kumulative Begründung eines Urteils; Anwendung des Grundsatzes von Treu und

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07
    Bei einer sog. kumulativen Begründung, von der jede für sich das Ergebnis des angefochtenen Urteils trägt, muss mindestens für jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund schlüssig dargetan werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 2007 VIII B 25/06, juris, m.w.N.).
  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

    Auszug aus BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07
    Ist --wie im Streitfall-- das Ziel der Rechtsverfolgung die Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und ist dieses Rechtsmittel bereits durch eine vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zur Vertretung berechtigte Person als Bevollmächtigten fristgerecht eingelegt und begründet worden, so erstreckt sich die gebotene summarische Prüfung der Erfolgsaussichten durch den BFH auch auf die Beschwerdebegründung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801, m.umf.N.).
  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

    Bei dieser Prüfung dürfen keine zu großen Anforderungen gestellt werden (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04

    Keine Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit bei fehlender Mitwirkung im

    Die Erfolgsaussichten sind in der Regel dann als hinreichend anzusehen, wenn die Gründe für und gegen einen Erfolg als gleichwertig zu bewerten sind; eine abschließende Prüfung darf nicht vorgenommen werden, vgl. BFH, Beschluss vom 07. Dezember 2007 VIII S 13/07(PKH) , BFH/NV 2008, 591.

    Soweit das Finanzamt während des Klageverfahrens Änderungsbescheide zu Gunsten des Antragstellers erlassen hat, sind zwar grundsätzlich die Erfolgsaussichten zu bejahen; denn maßgeblich für die Prüfung der Erfolgsaussichten ist der Kenntnisstand im Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe, vgl. BFH, Beschluss vom 07. Dezember 2007 VIII S 13/07(PKH) , BFH/NV 2008, 591.

  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

    Dem sind andere Senate des BFH nicht gefolgt (vgl. u.a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591; vom 9. Juli 2007 III S 1/07, BFH/NV 2007, 2113, und vom 20. Juli 2005 VI S 5/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2000, überwiegend ohne nähere Begründung oder mit Verweis auf die ältere Rechtsprechung des beschließenden Senats; a.A. u.a. auch Schwarz in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 142 FGO Rz 45).
  • BFH, 14.07.2011 - V S 8/11

    Keine Erfolgsaussichten bei Klage gegen Regelsteuersatz für Menüservice an

    An die Erfolgsaussichten der Sache im PKH-Verfahren dürfen zwar keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • BFH, 17.04.2008 - III S 42/07

    Prozesskostenhilfe (PKH) für eine einzulegende Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn die Entscheidung im Verfahren der Bewilligung von PKH wird aufgrund einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage getroffen (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG München, 24.01.2017 - 12 K 2052/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    a) Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Bundesfinanzhof -Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG München, 21.10.2013 - 10 K 637/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Insbesondere dürfen im PKH-Verfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- oder Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG München, 05.08.2014 - 10 K 1785/14

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe bei voraussichtlich unzulässiger

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder mindestens für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für einen Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Bundesfinanzhof - BFH - Beschlüsse vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801; vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 6 K 2242/20

    Kein Vorsteuerabzug aus Pacht bzw. Kauf eines Hotelgrundstücks mangels des

    a) Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BFH, Beschluss vom 7.12.2007, VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • FG München, 09.07.2020 - 12 K 444/20

    Aufhebung von Kindergeldfestsetzung

    a) Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Klägers nach dessen Sachdarstellung und den vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolgs eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (Bundesfinanzhof -Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
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