Rechtsprechung
BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 218/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 BGB, § 535 BGB, § 522a ZPO, § 543 Abs 2 ZPO
Revision im Mietrechtsstreit: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel mit Farbwahlvorgabe im Formularmietvertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe ("weiß") im Zeitpunkt der Rückgabe zur Reparatur
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unwirksamkeit einer Farbwahlklausel bei Mietende; Schönheitsreparaturen; maschinenschriftliche Einfügung; Individualvereinbarung
- rewis.io
Revision im Mietrechtsstreit: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel mit Farbwahlvorgabe im Formularmietvertrag
- ra.de
- rewis.io
Revision im Mietrechtsstreit: Inhaltskontrolle für eine Schönheitsreparaturklausel mit Farbwahlvorgabe im Formularmietvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307
Zulässigkeit der Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe ("weiß") im Zeitpunkt der Rückgabe zur Reparatur - rechtsportal.de
BGB § 307
Zulässigkeit der Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe ("weiß") im Zeitpunkt der Rückgabe zur Reparatur - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abwälzung der Schönheitsreparaturen: Farbwahlbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 22.07.2009 - 103 C 435/07
- LG Berlin, 06.07.2010 - 63 S 476/09
- BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07
Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, …
Auszug aus BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
Danach benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18;… vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.). - BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07
Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der …
Auszug aus BGH, 14.12.2010 - VIII ZR 218/10
Danach benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (…Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18; vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.).
- BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12
Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der neutral dekoriert …
So hat der Mieter das berechtigte Interesse, die Wohnung während der Mietzeit nach seinem persönlichen Geschmack zu dekorieren, während das berechtigte Interesse des Vermieters dahin geht, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht (…Senatsurteil vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 205/11, NJW 2012, 1280 Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, WuM 2011, 96 Rn. 3, sowie VIII ZR 218/10, WuM 2011, 212 Rn. 3). - BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 205/11
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Farbwahlklausel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats benachteiligt eine Farbwahlklausel den Mieter (nur) dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum lässt (…Senatsurteile vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07, NZM 2008, 605 Rn. 18;… vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 17 f.; Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 198/10, WuM 2011, 96 Rn. 1 sowie VIII ZR 218/10, WuM 2011, 212 Rn. 1).Das berechtigte Interesse des Vermieters beschränkt sich vielmehr darauf, die Wohnung am Ende der Mietzeit in einer Dekoration zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Interessenten akzeptiert wird und somit einer baldigen Weitervermietung nicht entgegensteht (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZR 218/10, aaO Rn. 3 sowie VIII ZR 198/10, aaO Rn. 3).