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OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 508/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mofa frisiert - Versicherungsschutz futsch?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 23 § 24; PflVG § 6
Rechtsfolgen technischer Veränderungen auf den Fortbestand des Haftpflichtversicherungsvertrages
Papierfundstellen
- VRS 106, 218
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bremen, 24.05.1982 - Ss 45/82
Vorsätzliches Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem vorsätzlichen …
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 508/03
Die geltende Fassung des § 6 PflVersG stellt somit entscheidend auf das Bestehen eines Versicherungsvertrags zum Zeitpunkt der Benutzung ab (OLG Karlsruhe Justiz 1977, 434; OLG Bremen VRS 63, 395;… vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PflVersG § 6 Rdnr. 7; a.A. Wölfl, DAR 1999, 155, dessen Auslegung des § 6 - Strafbarkeit auch bei Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages, wenn der Versicherer auch im Aussenverhältnis nicht in vollem Umfange leistungspflichtig ist [Ausfallrisiko der Sozialversicherungsträger] - mit dem Wortsinn der Vorschrift nicht vereinbar ist; vgl. dazu, dass eine über den aus der Sicht des Bürgers noch möglichen Wortsinn hinausgehende sanktionsbegründende und sanktionsverschärfende Auslegung gesetzlicher Sanktionsbestimmungen unzulässig ist: Senatsentscheidung vom 17.11.1992 - Ss 466/92 B = NJW 1993, 1216 = wistra 1993, 116). - OLG Köln, 17.11.1992 - Ss 466/92
Errichtet der Bauleiter ein Bauwerk?
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 508/03
Die geltende Fassung des § 6 PflVersG stellt somit entscheidend auf das Bestehen eines Versicherungsvertrags zum Zeitpunkt der Benutzung ab (OLG Karlsruhe Justiz 1977, 434; OLG Bremen VRS 63, 395;… vgl. Lampe in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, PflVersG § 6 Rdnr. 7; a.A. Wölfl, DAR 1999, 155, dessen Auslegung des § 6 - Strafbarkeit auch bei Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages, wenn der Versicherer auch im Aussenverhältnis nicht in vollem Umfange leistungspflichtig ist [Ausfallrisiko der Sozialversicherungsträger] - mit dem Wortsinn der Vorschrift nicht vereinbar ist; vgl. dazu, dass eine über den aus der Sicht des Bürgers noch möglichen Wortsinn hinausgehende sanktionsbegründende und sanktionsverschärfende Auslegung gesetzlicher Sanktionsbestimmungen unzulässig ist: Senatsentscheidung vom 17.11.1992 - Ss 466/92 B = NJW 1993, 1216 = wistra 1993, 116). - OLG Köln, 12.06.1992 - Ss 204/92
Betäubungsmittelstrafrecht: Psychische Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben
Auszug aus OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 508/03
Es führt zur Änderung des Schuldspruchs dahin, dass die Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen vorsätzlichen Verstosses gegen das Pflichtversicherungsgesetz entfällt, zur Aufhebung des angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch und in diesem Umfang zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz (vgl. Senatsentscheidung vom 28.4.1992 - Ss 90/92 - und vom 12.6.1992 - Ss 204/92 - ).
- OLG Köln, 11.04.2018 - 1 RVs 61/18
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen nicht …
Dieser Umstand führt jedoch für sich genommen nicht zur Strafbarkeit (…Feyock/Jacobsen/Lemor- Feyock a.a.O.), sondern nur dann, wenn der Versicherer den Prämienzahlungsverzug gemäß § 38 Abs. 3 S. 1 VVG (inhaltsgleich Ziff. 10.4 AHB) zum Anlass nimmt, das Versicherungsverhältnis unter den dort genannten Voraussetzungen zu kündigen (vgl. zu einem Fall der Gefahrerhöhung Senat VRS 106, 218 = DAR 2004, 283).