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   OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 2/86 (41)   

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https://dejure.org/1986,2653
OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 2/86 (41) (https://dejure.org/1986,2653)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.02.1986 - Ss 2/86 (41) (https://dejure.org/1986,2653)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - Ss 2/86 (41) (https://dejure.org/1986,2653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 21

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 80
  • NStZ 1986, 402
  • VRS 71, 48
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1972 - 2 Ws 145/72
    Auszug aus OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 2/86
    Zwar versetzt die gewährte Wiedereinsetzung das Verfahren in den Abschnitt vor der Fristversäumung zurück dergestalt, daß sie die Rechtslage herstellt, die vor der Versäumung bestanden hätte, wenn die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden wäre (OLG Hamm, NJW 1972, 2098; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn 11 zu § 46).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2014 - 2 Ws 427/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren: Gewährung der

    Bei einem erfolgreichen Wiedereinsetzungsantrag wird das Verfahren jedenfalls im Ergebnis nicht in den vorigen Stand (vor Fristversäumung) versetzt, sondern in denjenigen Zustand, der bei rechtzeitig vorgenommener Prozesshandlung bestanden hätte (MK-StPO-Valerius § 44 Rn. 78); es wird bei Gewährung der Wiedereinsetzung mit anderen Worten die Rechtslage hergestellt, die vor der Versäumung bestanden hätte, wenn die Handlung rechtzeitig vorgenommen worden wäre (OLG Köln NJW 1987, 80; OLG Hamm NJW 1972, 2097, 2098; Löwe-Rosenberg-Graalmann-Scheerer a. a. O. § 46 Rn. 11).
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21

    Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche

    Gewährt das Beschwerdegericht die begehrte Wiedereinsetzung, wird das Verfahren in denjenigen Zustand zurückversetzt, der bei rechtzeitig vorgenommener Prozesshandlung bestanden hätte (SenE v. 25.02.1986 - Ss 2/86 (41) = NJW 1987, 80).
  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

    Aufgrund der Versäumung des Termins ergangene Entscheidungen fallen ohne Weiteres weg, ohne dass es eines besonderen Ausspruchs hierüber bedarf (vgl. OLG Köln VRS 71, 48, 53; BayObLGSt 1972, 43; KK/Maul StPO 8. Aufl. § 46 Rn. 4; Göhler/Seitz/Bauer a.a.O. § 74 Rn. 47; KK/Senge a.a.O. § 74 Rn. 49).
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