Rechtsprechung
   BayObLG, 29.10.2004 - Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auftraggebereigenschaft eines privatrechtlichen Vereins bei Errichtung staatlich anerkannter privater Berufsschule - keine Identität der ausgeschriebenen mit angebotener Leistung im Verhandlungsverfahren bei bloßer Vermittlung des Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Auftraggebereigenschaft beim Mietkauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Identität zwischen Bieter und späterem Vertragspartner ist Voraussetzung für Zuschlag! (IBR 2005, 48)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Entscheidung des BayOLG vom 29.10.2004, Verg 22/04 (Auftraggebereigenschaft nach § 98 Nr. 5 GWB; Rügepflicht; Verhandlungsverfahren, Wettbewerbsverbot)" von RA Dr. Marc Schweda, original erschienen in: VergabeR 2005, 74 - 80.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2005, 234
  • BauR 2005, 608 (Ls.)
  • IBR 2005, 48
  • VergabeR 2005, 74
  • ZfBR 2005, 90



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Wird zitiert von ... (12)  

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08  

    Vergabe - Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

    Unzulässig sei es aber auch, wenn unmittelbar nach Zuschlagserteilung der Vertrag auf die B.-GmbH übergeleitet werden solle, weil dann die Beigeladene nur Vermittlerin des Auftrags sei (BayObLG vom 29.10.2004 - Verg 22/04 = VergabeR 2005, 74).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Beschluss des BayObLG vom 29.10.2004, Verg 22/04.

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - 2 U (Kart) 6/04  

    Fehlen einer echten Zuschlagschance i. S. d. § 126 S. 1 GWB

    Hierzu heißt es im Senatsbeschluss vom 30.6.2004, Verg 22/04: "...Aufgrund dessen waren nicht nur die Angebote der Antragstellerin und der Beigeladenen, sondern sämtliche eingegangenen Angebote gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b) VOB/A auszuschließen.

    4. Soweit die Klägerin zu einzelnen Ausschlussgründen entgegnet, dass der Beigeladenen gleichartige Vergabeverstöße unterlaufen seien (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Einwandes: BayObLG VergabeR 2005, 74, 78; Senat, Beschlüsse vom 22.20.2004 - VII - Verg 73/04, 30.6.2004, - VII - Verg 22/04 und 8.5.2002 - Verg 4/02) hat dies schon im Ansatz keine Relevanz.

  • OLG Naumburg, 02.07.2009 - 1 Verg 2/09  

    Vergabe - Ausschluss wegen Unvollständigkeit der Eignungsnachweise

    Für die Auslegung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung und des Vertragsentwurfes an den rechtlichen Charakter der Einbeziehung eines Dritten in die Leistungserbringung geht der Verweis der Beigeladenen auf eine Entscheidung des BayObLG (Beschluss v. 29.10.2004, Verg 22/04 - VergabeR 2005, 74) fehl: Dort wollte der Bieter überhaupt nicht Vertragspartner der Vergabestelle werden, sondern bewarb sich in gewillkürter Verfahrensstandschaft für ein anderes Unternehmen; dieses andere Unternehmen wäre im Übrigen auch - anders als hier die D.P. AG nach dem Inhalt des Angebotes der Antragstellerin - darin frei gewesen, den vermittelten Vertrag zu schließen oder auch nicht.
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  • OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - Verg 8/05  

    Angebotsänderung bei Gesellschafteränderung

    Denn der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter verpflichtet den Auftraggeber nur, mehrere Angebote, die an demselben oder gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, das heißt an die (wenigstens) gleichartigen Mängel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu knüpfen (Senat, Beschluss vom 15.12.2004, VII-Verg 47/04, S. 12 f; Beschluss vom 29.4.2003, Verg 22/03, NZBau 2004, 400 f; Verg 20/03 vom 30.7.2003; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, S. 14, Az. Verg 027/04; Beschluss vom 29.10.2004, Verg 22/04, VergabeR 2005, 74, 78).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2006 - Verg 19/06  

    Vergabe - Ausschluss wegen Übernahme der Mischkalkulation eines Nachunternehmers

    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (ständige Rspr. des Senats, vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2004 - VII-Verg 47/04, VergabeR 2005, 195, 198; BayObLG, Beschl. v. 29.10.2004 - Verg 22/04, VergabeR 2004, 74, 78; Beschl. v. 17.2.2005 - Verg 27/04, VergabeR 2005, 349, 353; für ein weitergehendes Verständnis des Begriffs der Gleichartigkeit: OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.12.2005, 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 220 = IBR 2006, 165).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 56/05  

    Vergabe - Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

    Soweit die Antragstellerin die Bankenerklärung der Beigeladenen zu 1 beanstandet, kann ihr dies schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil es sich jedenfalls im Verhältnis zu der ihr anzulastenden Angebotsänderung nicht um einen wenigstens gleichartigen Angebotsmangel handelt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 15.12.2004, VII-Verg 47/04, S. 12 f; Beschluss vom 29.4.2003, Verg 22/03, NZBau 2004, 400 f; Verg 20/03 vom 30.7.2003; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, S. 14, Az. Verg 027/04; Beschluss vom 29.10.2004, Verg 22/04, VergabeR 2005, 74, 78).
  • OLG München, 10.11.2010 - Verg 19/10  

    Vergabe - Wann liegt unzutreffende Preisangabe vor?

    Die Aufzählung der Baumaßnahmen in § 98 Nr. 5 GWB ist abschließend (BayObLG vom 29.10.2004 - Verg 22/04; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz GWB-Vergaberecht 2. Aufl. § 98 Rn. 342; Zeiss in jurisPK-VergR 2. Aufl. § 98 GWB Rn. 170).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - Verg 39/05  

    Antragsbefugnis bei Ausschlusszwang

    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (ständige Rspr. des Senats, vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2004 - VII-Verg 47/04, VergabeR 2005, 195, 198; BayObLG, Beschl. v. 29.10.2004 - Verg 22/04, VergabeR 2004, 74, 78; Beschl. v. 17.2.2005 - Verg 27/04, VergabeR 2005, 349, 353).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - Verg 56/05  

    Vergabe - Beschränkungen des Berufsausübungsrechts durch § 97 GWB

    Soweit die Antragstellerin die Bankenerklärung der Beigeladenen zu 1 beanstandet, kann ihr dies schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil es sich jedenfalls im Verhältnis zu der ihr anzulastenden Angebotsänderung nicht um einen wenigstens gleichartigen Angebotsmangel handelt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 15.12.2004, VII-Verg 47/04, S. 12 f; Beschluss vom 29.4.2003, Verg 22/03, NZBau 2004, 400 f; Verg 20/03 vom 30.7.2003; ebenso: BayObLG, Beschluss vom 17.2.2005, S. 14, Az. Verg 027/04; Beschluss vom 29.10.2004, Verg 22/04, VergabeR 2005, 74, 78).
  • VK Brandenburg, 16.12.2009 - VK 42/09  

    Vergabe - Ausschluss wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen

    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben oder einem gleichartigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - VII - Verg 47/04; BayObLG, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - Verg 22/04).
  • VK Niedersachsen, 28.07.2011 - VgK-27/11  

    Vergabe - Die katholische Kirche als öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Bund, 24.05.2005 - VK 2-42/05  

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - VII-Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zuschlag für Dachabdichtungsarbeiten bei Straßenbahnbetriebshof darf nicht erteilt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot: Eindeutigkeit der Nachunternehmererklärung (IBR 2005, 1046)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2005, 1046



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Wird zitiert von ... (54)  

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05  

    Vergabe - Gleichartiger Mangel sämtlicher Bieter: Dennoch keine Antragsbefugnis!

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht der Senat sich gehindert durch zwei Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 30.06.2004 (Az.: VII-Verg 22/04) und vom 15.12.2004 (Az.: VII-Verg 47/04, abgedruckt in VergabeR 2005, 195-200 mit Anm. Hardraht) und deshalb zu einer Vorlage der Sache nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB an den Bundesgerichtshof veranlasst.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04  

    Vergabe - Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Das Gebot, die Bieter gleich zu behandeln (§ 97 Abs. 2 GWB), verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, solche Angebote, die vergaberechtlich an demselben (gleichartigen) Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem übereinstimmend vorliegenden Mangel jener Angebote vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. Beschl. des Senats v. 30.6.2004, Az. VII - Verg 22/04, Beschlussabdruck S. 14; Beschl. v. 16.9.2003, Az. Verg 52/03 = VergabeR 2003, 690, 692 f.; Beschl. v. 30.7.2003, Az. Verg 20/03, Beschlussabdruck S. 8 f.; Beschl. v. 29.4.2003, Az. Verg 22/03, Beschlussabdruck S. 4 f.; Beschl. v. 8.5.2002, Az. Verg 4/02, Beschlussabdruck S. 4 f., 8).
  • OLG Dresden, 25.01.2005 - WVerg 14/04  

    Vergabe - Gesamtschuld: Kosten des Nachprüfungsverfahren

    Gerade mit dieser den Intentionen und dem gestellten Sachantrag der Antragstellerin nicht entsprechenden Entscheidung hat die Vergabekammer aber ein Vorgehen gewählt, welches dem Rechtsschutzziel der Antragstellerin nicht entsprach (ohne die daraus abzuleitende Beschwer der Antragstellerin wäre ihre eigene Beschwerde im Übrigen im Ansatz unzulässig gewesen); das rechtfertigt die Annahme eines Teilunterliegens der Antragstellerin in der Sache, welches dem Unterliegensanteil der übrigen Beteiligten insgesamt gleichwertig ist, und führt kostenrechtlich mithin zu einer Aufhebung der wechselseitig entstandenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung (ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2004, Verg 22/04).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.2004 - Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtzeitige Rüge nach acht Tagen (IBR 2005, 1041)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2005, 1041
  • ZfBR 2005, 101 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09  

    Vergabe - Vergabe von Abfallentsorgungsleistungen

    Die Länge der Rügefrist hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (vgl. hierzu auf der einen Seite OLG München vom 13.4.2007 - Verg 1/07 in einem speziellen Fall: 1 - 3 Tage und auf der anderen Seite BayObLG vom 29.9.2004 - Verg 22/04: 8 Tage wegen notwendiger Ermittlungen).
  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07  

    Vergabe - Verspätete Rüge

    Soweit der Antragsteller darauf abhebt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 29.09.2004 (Verg 22/04) dem Bieter nach Zugang der Mitteilung gemäß § 13 VgV eine Frist von acht Tagen zur Anbringung der Vergaberüge eingeräumt hat, übersieht der Antragsteller, dass der Bieter in dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschiedenen Fall nach Zugang der Mitteilung noch Ermittlungen tatsächlicher Art vornehmen musste und anschließend Rechtsrat erholen durfte.
  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07  

    Vergabe - Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Die Länge der Rügefrist hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab (vgl. hierzu auf der einen Seite OLG München vom 13.4.2007 - Verg 1/07 in einem speziellen Fall: 1 - 3 Tage und auf der anderen Seite BayObLG vom 29.9.2004 - Verg 22/04: 8 Tage wegen notwendiger Ermittlungen).
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  • VK Nordbayern, 08.06.2011 - 21.VK-3194-14/11  

    Vergabe - Rüge (erst) nach acht Tagen: Nachprüfungsantrag unzulässig!

    Acht Tage seien noch unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ( BayObLG v. 29.09.2004 - Verg 22/04 ).

    Soweit die ASt auf die Entscheidung des BayObLG v. 29.09.2004 - Verg 22/04 verweist, wonach eine Rüge auch noch nach acht Tagen als rechtzeitig anerkannt werde, verkennt sie, dass im dortigen Fall zur Erhebung der Rüge überdurchschnittliche Schwierigkeiten vorlagen.

  • VK Brandenburg, 21.12.2005 - 1 VK 79/05  

    Vergabe - Rügeobliegenheit des Bieters

    Im Einzelfall kann der Bieter verpflichtet sein, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen (OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Verg 22/04, IBR 2005, 1041).

    Steht der Ablauf der Frist - wie hier - zweieinhalb Tage bevor, wäre die Antragstellerin verpflichtet gewesen, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen (OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Verg 22/04, IBR 2005, 1041).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 20/07  

    Vergabe - Bestimmung materieller Mindestanforderungen für Nebenangebote

    Zu bedenken ist dabei: Dem Antragsteller sind im Rahmen der Rügeobliegenheit eine Überlegungsfrist (vgl. Senat NJW 2000, 145) sowie in der Regel ebenfalls eine anwaltliche Beratung zu konzedieren (vgl. Senat, Beschl. v. 4.3.2004 - VII-Verg 8/04; BayObLG, Beschl. v. 29.9.2004 - Verg 22/04).
  • VK Sachsen, 03.12.2004 - 1/SVK/104-04  

    Vergabe - Wann droht ein Schaden nach § 107 Abs. 2 GWB?

    Eine Maximalfrist von nicht einmal sieben Tagen - nach Vortrag des Antragstellers von zwei Tagen - ist bei einer derartigen Sachlage von der Rechtsprechung als noch unverzüglich anzusehen (vgl. zuletzt BayObLG, B. v. 29.09.2004, Verg 22/04, zur achttägigen Frist nach Vorinformation bei tatsächlichen Ermittlungen zur Klärung rechtlicher Fragen).
  • VK Südbayern, 07.11.2005 - Z3-3-3194-1-40-09/05  

    Vergabe - Nicht ausgefüllte Formblätter: Zwingender Ausschluss

    noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss (BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04).

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.11.2004 - Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Berechnung des Gegenstandswertes (Errichtung eines Bauwerks im Mietkaufmodell)

  • ibr-online

    Vergabe - Streitwert bei Bauwerk im Mietkaufmodell

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Verschiedene Textarten)

    Streitwertfestlegung bei Mietkauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierungskosten des Auftragnehmers senken den Streitwert im Beschwerdeverfahren! (IBR 2005, 1037)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2005, 1037



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Wird zitiert von ...  

  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04  

    Vergabe - Höhe der Rechtsanwaltsgebühr

    Der Senat kann insoweit auf seinen den gleichen Auftrag betreffenden Beschluss vom 18.11.2004 (Verg 022/04) verweisen, wonach die maßgebliche Bruttoauftragssumme (vgl. § 50 Abs. 2 GKG) sich aus den Mietkaufraten einschließlich des Restkaufpreises abzüglich eines angemessenen Refinanzierungszinses errechnet.

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • oeffentliche-auftraege.de

    Kosten des Verfahrens vor dem Vergabesenat: Rechtsanwaltsgebühr (Anrechung der Gebühren für das Beschwerdeverfahren in Vergabesachen und für das vorläufige Verfahren gemäß § 118 GWB)

  • ibr-online

    Vergabe - Rechtsanwaltsgebühr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2007, 62 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04  

    Vergabe - Kostenrechtliche Behandlung mehrerer Auftraggeber

    Die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB (Nr. 3300 VV zum RVG) und die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3200 VV) sind nicht aufeinander anzurechnen (Abweichung von KG, Beschl. v. 14.2.2005 - 2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402 und des BayObLG, Beschl. v. 19.1.2006 - Verg 22/04).*).

    Die Abweichung von den Entscheidungen des Kammergerichts vom 14.2.2005 (2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.1.2006 (Verg 22/04) erfordert gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.

  • OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05  

    Kostenfestsetzung für Vergabenachprüfungsverfahren

    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

    Erwägenswert wäre u.U. auch eine analoge Anwendung des Rechtsgedankens aus § 19 Abs. 1 Nrn. 11 und 16 RVG, wonach unselbständige einstweilige Maßnahmen kostenrechtlich als Bestandteil des Hauptsacheverfahrens behandelt werden (vgl. BayObLG, Beschluss v. 19. Januar 2006, Verg 22/04).

  • KG, 01.07.2009 - 11 U 59/08  

    Rechtsanwälte - Gebührenabrechnung im Verfahren nach § 87 BauGB

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist die in § 17 RVG enthaltene Auflistung verschiedener Angelegenheiten nicht abschließend, sondern nur beispielhaft (vgl. Bischof in: Bischof /Jungbauer /Bräuer /Curkovic/ Mathias/ Uher, RVG, 3. Aufl. 2009, § 17, Rdn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 16 RVG, Rdn. 1; Onderka in: Goebel/Gottwald, RVG, 1. Aufl. 2004, § 17, Rdn. 1; OLG München v. 19. Januar 2006 - Verg 22/04, NJOZ 2006, 2527).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 19. Januar 2006 - Verg 22/04, NJOZ 2006, 2527).

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  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05  

    Vergabe - Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren

    Erwägenswert wäre u.U. auch eine analoge Anwendung des Rechtsgedankens aus § 19 Abs. 1 Nrn. 11 und 16 RVG, wonach unselbständige einstweilige Maßnahmen kostenrechtlich als Bestandteil des Hauptsacheverfahrens behandelt werden (vgl. BayObLG, Beschluss v. 19. Januar 2006, Verg 22/04).
  • SG Gotha, 02.02.2011 - S 40 AS 3737/09  
    Für nicht erfasste Fallgestaltungen gilt es daher (weiterhin) gerichtlich zu klären, ob - abweichend von der "Regel zu Identität von Verfahren und Angelegenheit" - vergütungsrechtlich dieselbe Angelegenheit vorliegt (vgl. im Ergebnis auch Gerold, Schmidt, u.a., a.a.O., zu § 16 RVG, Rdn. 1; zu § 17 RVG, Rdn. 1, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vergabesenat, Beschl. v. 19.01.2006, Verg 022/04 - juris, Rdn. 6, m.w.N).
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