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   OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02   

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OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02 (https://dejure.org/2003,1463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.07.2003 - WVerg 16/02 (https://dejure.org/2003,1463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - WVerg 16/02 (https://dejure.org/2003,1463)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Angeboten durch die Vergabestelle wegen Fehlens der Erklärungen gemäß § 25 Nr. 1 b Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A); Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung gemäß §§ 107 und 114 Gesetz gegen ...

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Leerzeilen" in den Verdingungsunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur eingeschränkter Rechtsschutz nach Aufhebung? (IBR 2003, 568)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2004, 92
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Dresden, 12.06.2002 - WVerg 6/02

    Verdingungsunterlagen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Die Vergabestelle beanstandete dies zunächst nicht, favorisierte allerdings anfangs Angebote anderer Bieter, die jedoch in mehreren aufeinanderfolgenden Vergabenachprüfungsverfahren scheiterten (vgl. zuletzt den Senatsbeschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02).

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18.10.2001, WVerg 8/01; Beschluss vom 12.06.2002, WVerg 6/02; Beschluss vom 18.06.2003, 15 U 606/03) die Auffassung, dass Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, ausgeschlossen werden müssen.

    An dieser Feststellung ist der Senat durch seine Entscheidung im Verfahren WVerg 6/02 (Beschl. v. 12.06.2002) nicht gehindert.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 03.12.2002 (NZBau 2003, 169), der die europarechtliche Sichtweise der Vergabekammer nicht teilt, hat der Bundesgerichtshof in seiner die Vorlage für unzulässig erklärenden Entscheidung vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) darauf hingewiesen, dass die Anrufung der Vergabenachprüfungsorgane gegen die Aufhebung einer Ausschreibung schon auf der Grundlage des nationalen Vergaberechts nicht deshalb unstatthaft sei, weil die Aufhebung das Vergabeverfahren irreversibel beendet habe.

    Zugleich hat der Bundesgerichtshof aber mit Recht betont, aus der Eröffnung einer solchen Nachprüfungsmöglichkeit ergebe sich nicht ohne weiteres ein Anspruch des Bieters auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung, und zwar auch dann nicht, wenn sich die beanstandete Aufhebungsentscheidung im Ergebnis als nicht vergaberechtskonform erweist (zustimmend Jasper/Pooth, NZBau 2003, 261 ff, 263; Boesen, IBR 2003, 262).

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    WVerg 15/02 WVerg 16/02.

    Dementsprechend rückte die Antragstellerin, in der Wertungsreihenfolge der Vergabestelle rechnerisch ursprünglich an vierter Stelle liegend, in der Bieterreihenfolge ebenso vor wie die (zunächst drittplatzierte) Antragstellerin des Parallelverfahrens WVerg 15/02.

  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Aktenzeichen: WVerg 0016/02 Verkündet am 10.07.2003 1/SVK/73-02 1. Vergabekammer Die Urkundsbeamtin: Fst.Sachsen.

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 23.09.2002 wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 05.09.2002 - 1/SVK/73-02 - abgeändert und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Der Rechtsprechung des BGH ist nur zu entnehmen, dass auf späteren Wertungsstufen nicht im Wege der Vermischung ergänzend Wertungskriterien mit herangezogen werden dürfen, die früheren Wertungsstufen zugehören (Urteil vom 08.09.1998, BGHZ 139, 273).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Soweit frühere Entscheidungen der Oberlandesgerichte von dessen Rechtsprechung vom 07.01.2003 (ZfBR 2003, 503) und vom 18.02.2003 (diesich mit dem erstgenannten Urteil auch nicht auf ein obiter dictum beschränkt und daher jedenfalls insoweit i.S. der Divergenzbestimmungen Bindungswirkung entfaltet) abweichende Auffassungen enthalten und der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH entscheidet, ist eine Vorlageverpflichtung im Ansatz nicht gegeben (vgl. nur Hunger in: Niebuhr u.a., Komm. zum Vergaberecht 2000, § 124 GWB Rn. 11 a. E.).
  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Das heißt aber nicht, dass eine anfänglich übersehene oder unbeanstandet gebliebene Unvollständigkeit eines Angebots nicht auch dann - auf der ersten Wertungsstufe - noch zum Wertungsausschluss führen dürfe, wenn das Angebot zunächst als vermeintlich wertungsfähig in die engere Wahl gezogen wurde (in diesem Sinne ausdrücklich der Beschluss vom 18.02.2003, Umdr. S. 19; desgl. Thüringer OLG, NZBau 2001, 39).
  • OLG Bremen, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Anteil der vom Bieter selbst auszuführenden Leistungen; Ausschluß eines Angebots)

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Im Übrigen weicht der Senat von der Rechtsprechung des OLG Bremen schon deshalb nicht ab, weil es dort (BauR 2001, 94) um die Frage ging, ob ein Auftraggeber über ein Erklärungsdefizit i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A zulässigerweise nachverhandelt hatte; das trifft den vorliegenden Sachverhalt nicht.
  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Das Gleiche gilt im Ergebnis im Hinblick auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003 (Verg 6/03).
  • OLG Jena, 08.04.2003 - 6 Verg 1/03

    Ausschluss wegen unvollständigen Angebots

    Auszug aus OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02
    Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass im Gegensatz hierzu der von ihr herangezogene Fall des Thüringer OLG vom 08.04.2003 (ZfBR 2003, 504) unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des BGH auch anders hätte entschieden werden können; die Abweichung betrifft aber nicht die tragenden Rechtssätze der genannten Entscheidung, sondern die konkrete Subsumtion hierunter.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • OLG Dresden, 18.10.2001 - WVerg 8/01

    Fehlende Preisangabe: Angebotsausschluss zwingend?

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - Verg 8/03

    Jahrelange Vergabepraxis schafft berechtigtes Vertrauen

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    WVerg 15/02 WVerg 16/02.

    Dementsprechend rückte die Antragstellerin, in der Wertungsreihenfolge der Vergabestelle rechnerisch ursprünglich an dritter Stelle liegend, in der Bieterreihenfolge ebenso vor wie die (zunächst viertplatzierte) Antragstellerin des Parallelverfahrens WVerg 16/02.

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02

    "Aufhebung der Aufhebung" im Nachprüfungsverfahren

    Die Bruttoangebotssumme der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 lautete auf 13.159.523,55 Euro, bei rechnerischer Berücksichtigung aller abgegebenen Nebenangebote mit dem von der Bieterin angegebenen Einsparpotenzial auf 12.703.369,14 Euro oder rund 105, 03 % das Haushaltsansatzes (Überschreitung 608.550,00 Euro).

    Der Auftraggeber hat in der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2002 auf Befragen der Antragstellerin im Verfahren WVerg 16/02 ausdrücklich bestätigt, die Aufhebungsentscheidung jedenfalls auch deswegen getroffen zu haben, weil eine Einhaltung der genehmigten Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme nicht mehr zu gewährleisten sei und damit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen einer Auftragserteilung nicht mehr erfüllt seien (vgl. Vergabevermerk vom 25.06.2002).

    Die Vergabekammer hat mit dem angefochtenen Beschluss (ebenso wie im Parallelverfahren WVerg 16/02) die Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers aufgehoben und diesen verpflichtet, über den Zuschlag unter Einbeziehung der Angebote der Antragstellerinnen nach Maßgabe der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

    Der Senat hält diese Beschwerde (desgleichen im Parallelverfahren WVerg 16/02) für begründet, weil er die streitbefangenen Nachprüfungsanträge auch im Lichte der vorbezeichneten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als unzulässig beurteilt.

  • OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 11 Verg 2/09

    Vergabeverfahren: Unklarheit bzw. Unbrauchbarkeit der im Leistungsverzeichnis

    Ein solches Angebot ist grundsätzlich zwingend auszuschließen (BGH a.a.O.: Weyand a.a.O. 5453; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB, 3. Aufl. § 25 VOB/A, Rn. 90 ff; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.09.2003, - 11 Verg 11/03 ZfBR 2004, 292; Juris PK-VergR/Summa, § 25 VOB/A Rn. 103 f.; vgl. auch OLG Dresden, VergR 2004, 92 ff; VK Nordbayern, Beschl. v. 9.5.2006, 2 VK 3194 - 13/06 u. st. Rspr.).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 1 Verg 1/11

    Straßenarbeiten B 50 - Vergaberecht: Bewertung einer Leistungsalternative bei

    Er ist dazu nicht verpflichtet (OLG Dresden v. 10.07.2003 - WVerg 16/02 - VergabeR 2004, 92) und hat vorliegend - wie schon in den " EG-Bewerbungsbedingungen " angekündigt - von einer Aufklärung abgesehen.
  • OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 6 U 2/11

    Vergaberecht: Angebotsausschluss wegen unklarer Typenbezeichnung des

    Anders lassen sich die durch Angaben des Bieters zu komplettierenden Leerzeilen im Leistungsverzeichnis schlechterdings nicht verstehen (so auch OLG Dresden WVerg 16/02, Beschluss vom 10.7.2003, zitiert nach Juris Rn 17).

    In einem solchen Fall muss das Angebot zwingend als unvollständig auf der ersten Wertungsstufe ausgeschlossen werden, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b), 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A 2006 (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.5.2009, 11 Verg 2 /09; OLG Dresden, WVerg 16/02, Beschluss vom 10.7.2003; jeweils zitiert nach Juris).

  • OLG Dresden, 27.01.2006 - 20 U 1873/05

    Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Bauvergabe; öffentliche Ausschreibung

    Denn diese Identität ist nicht im Sinne einer vollständigen Übereinstimmung bis ins letzte Detail zu verstehen; sie ist vielmehr gewahrt, solange das realisierte Projekt nicht nach formalen, sondern nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien noch die Anforderungen der Ausschreibung einhält, solange also nicht aufgrund vorhabenbezogener inhaltlicher Änderungen gegenüber der Ausschreibung ein "Aliud", d. h. eine andere Leistung geschafft wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH BauR 2003, 240 ff.; Senatsbeschluss vom 10.07.2003, WVerg 16/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 40/04

    Vergabekammer darf Rechtsverletzung feststellen!

    Daher gilt: Hat ein Unternehmen mit dem Ziel der Erlangung primären Vergaberechtsschutzes die Aufhebung des ausgeschriebenen Vergabeverfahrens zum Gegenstand einer Nachprüfung gemacht, ist die Vergabekammer bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses des Unternehmens auf dessen Antrag auch zur Feststellung der durch die Aufhebung eingetretenen Rechtsverletzung befugt, wenn sich - wie hier - herausstellt, dass trotz des Vergabeverstoßes aufgrund des dem Auftraggeber zustehenden Entscheidungsspielraums eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18.2.2003, VergabE B-2-1/03, Rn. 19 a. E.; ferner: OLG Dresden, VergabeR 2004, 92 ff, das das erledigende Ereignis im Sinne des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB in einer im Verlaufe des Nachprüfungsverfahren erklärten endgültigen Abstandnahme des Auftraggebers vom ausgeschriebenen Vorhaben sieht, an der es im vorliegenden Streitfall fehlt).
  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Unter dieser Prämisse erscheint die bisherige Rechtsprechung mehrerer Vergabesenate, die auch in der Literatur befürwortet wird und die durchaus nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (oben X.) stehen muss, für sachgerecht, wonach fehlende Angaben oder Erklärungen dann nachgeholt werden können, wenn dies für den Wettbewerb unschädlich ist (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 675, 677 mwN in Fn. 5; 680; OLG Dresden VergabeR 2004, 92, 95).
  • OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06

    Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluß eines Angebots wegen fehlender Angaben zur

    Der hierzu ergangene Kammerbeschluss setzte zwar voraus, dass die Kammer nach damaligem Erkenntnisstand von einem wertungsfähigen Angebot der Antragstellerin ausgegangen ist; in Rechtskraft erwächst ein solches Vorverständnis, eben weil es nicht den eigentlichen Verfahrensgegenstand, sondern nur eine Vorfrage betrifft, indessen nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 10.07.2003, WVerg 16/02); in Vergabenachprüfungsverfahren gilt insoweit nichts anderes als nach anderen Verfahrensordnungen.
  • OLG Koblenz, 09.06.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabeverfahren für Bauleistungen: Zwingender Angebotsausschluss bei fehlenden

    Findet die Formulierung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A als Soll-Vorschrift, in der die Grundlage für eine solche Differenzierung bislang gesehen worden ist (vgl. Rusam, OLG Saarbrücken, jeweils a.a.O.), ihre Erklärung lediglich in der Handlungsfreiheit, die der Bieter im Vorfeld rechtlicher Bindungen in Anspruch nehmen kann und ihn nicht zur Abgabe eines bestimmten Angebots verpflichtet (BGH a.a.O.), wird die differenzierende Betrachtung der Ausschlussfolge nicht mehr zu rechtfertigen sein (vgl. speziell zum Fehlen produktidentifizierender Angaben OLG Dresden IBR 2003, 568 und OLG Frankfurt IBR 2004, 159; anders: VK Münster a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04

    Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

  • VK Sachsen, 20.09.2006 - 1/SVK/085-06

    Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Eignung nachweisen!

  • VK Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - VK-SH 14/09

    Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

  • VK Niedersachsen, 12.06.2007 - VgK-23/07

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren bei

  • VK Sachsen, 20.04.2006 - 1/SVK/029-06

    Doppelte Nachunternehmerbenennung: Angebotsausschluss?

  • VK Münster, 23.09.2004 - VK 18/04

    Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - VK 5/04

    fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

  • VK Sachsen, 16.01.2008 - 1/SVK/084-07

    Fehlende Erklärungen: Ausschluss!

  • VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06

    Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis

  • VK Münster, 23.09.2004 - VK 26/04

    Neuwertung muss Rechtsauffassung der VK beachten!

  • VK Sachsen, 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

    Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

  • VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/036-06

    Fehlende Typenangabe führt zum Ausschluss

  • VK Thüringen, 09.06.2008 - 250-4002.20-1338/2008-008-ABG
  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

  • VK Saarland, 15.03.2006 - 3 VK 02/06

    Änderungen der Verdingungsunterlagen

  • VK Sachsen, 26.11.2003 - 1/SVK/138-03

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für die Beigeladene notwendig?

  • VK Thüringen, 10.04.2008 - 360-4002.20-709/2008-003-ABG
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