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   OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05   

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OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05 (https://dejure.org/2006,1211)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.03.2006 - 17 Verg 16/05 (https://dejure.org/2006,1211)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. März 2006 - 17 Verg 16/05 (https://dejure.org/2006,1211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers; Ausschluss eines Anbieters wegen des fehlenden Leistungsnachweises hinsichtlich eingesetzter Nachunternehmer; Bestehen eines Anspruchs des Auftraggebers auf Nachweis der Leistungsfähigkeit des ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz: Berücksichtigung nur der von dem Antragsteller vorgetragenen Gründe

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOB/A § 8 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/A § ... 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3; ; VOB/A § 24 Nr. 2; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b; ; VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1; ; VgV § 13; ; GWB § 118 Abs. 1 S. 3; ; GWB § 114; ; GWB § 114 Abs. 1; ; GWB § 114 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 114 Abs. 1 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 1; ; GWB § 128 Abs. 4 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mischkalkulation: Besondere Kalkulation von Baustellengemeinkosten in einzelnen Positionen zulässig! (IBR 2006, 217)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulation und Nachunternehmereinsatz (IBR 2006, 287)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 374
  • ZfBR 2006, 388
  • ZfBR 2007, 48
  • ZfBR 2007, 50
  • ZfBR 2007, 54
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Allein der Umstand, dass und in welcher Art und Weise ein Bieter Gewinn erwirtschaften will, kann eine Ausschlussentscheidung nicht stützen, da die Absicht der Gewinnerwirtschaftung dem Wettbewerb immanent (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.05, -1 Verg 8/05-, VergabeR 2005, 789 ff.).

    Im Hinblick auf die Preisangaben verlangt § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Vollständigkeit der angegebenen Preise unter Berücksichtigung des durch die Verdingungsunterlagen vorgegebenen Anforderungsprofils (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 8/05 -, IBR 2005, 618).

    Eine unzureichende Aufklärung durch einen Bieter setzt aber ein formuliertes Aufklärungsverlangen, aus dem ein Bieter die Zielrichtung der begehrten Auskunft unzweifelhaft entnehmen kann (dazu OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005 - 1 Verg 8/05- , IBR 2005, 618) voraus.

    Auch soweit in der Entscheidung der Antragsgegnerin eine Entscheidung nach § 24 Nr. 2 VOB/A dahingehend zu sehen sein sollte, dass sie die Antragstellerin wegen Verweigerung der ihr abgeforderten Aufklärungen ausschließen möchte, kann die Verweigerung der Vorlage von Vertragsunterlagen nach dem oben Dargelegten diese Entscheidung nicht tragen (zur Auslegung des Berufens auf diesen Ausschließungsgrund vgl. OLG Naumburg , Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 8/05, a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Eine unzulässige Mischkalkulation i.S.d. Rechtsprechung des BGH liegt dann vor, wenn ein Bieter durch Auf- oder Abpreisen bestimmter Leistungspositionen die tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt und somit die von ihm geforderten Preise in seinem Angebot versteckt (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, -X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473 ff.).

    Es liegt allein im Verantwortungsbereich des Bieters, wie er die Preise kalkuliert und zu welchen Preisen er welche Leistungen des Leistungsverzeichnisses anbietet (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, - X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473 ff.).

    Die Antragstellerin kommt mit diesen Angaben zwar grundsätzlich nicht der Erklärungspflicht nach, die ihr die Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 18.05.2004, -X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473) gegenüber Nachfragen der Vergabestelle zu nach dem Angebotsinhalt nicht nachvollziehbaren Preisangaben auferlegt.

  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    So würde eine Verlagerung von Kostenanteilen in andere Leistungspositionen den Aussagegehalt von Preisangaben verfremden und dadurch die Vergleichbarkeit der Einheitspreise der verschiedenen Angebote in dieser Leistungsposition behindern (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005, 1 Verg 7/05, IBR 2005, 565, zit. nach juris-online).

    Selbst soweit man annehmen sollte, es handelt sich bei den vorgelegten Preisen der Antragstellerin um Spekulationspreise, sind dies keine unvollständigen Preise i. S. d. Vergaberechts (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 7/05-, ZfBR 2005, 834 ff.).

    Unrichtige kalkulatorische Angaben hinsichtlich der Nachunternehmer können deshalb den Inhalt des allein maßgeblichen Nachunternehmerverzeichnisses nicht ändern (OLG Naumburg, Beschluss vom 22.09.2005, -1 Verg 7/05-, ZfBR 2005, 834 ff.).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - Verg W 9/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorliegen einer Mischkalkulation bei besonders

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Angebote, die sich an einem bestimmten Preisniveau bzw. an sog. Marktpreisen orientieren, kann ein Auftraggeber nicht verlangen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005, Verg W 9/05, VergabeR 2005, 770ff.).

    Bei der Kalkulation handelt es sich lediglich um interna der Antragstellerin (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2005, Verg W 9/05, VergabeR 2005, 770 ff.).

  • OLG Rostock, 06.07.2005 - 17 Verg 8/05

    Entkräftung des Anscheins einer Mischkalkulation

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen einer unzulässigen Mischkalkulation ist der Auftraggeber (OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.2005, 17 Verg 8/05).

    So beeinträchtigen auch Kalkulationsirrtümer die angebotenen Preise nicht (OLG Rostock, Beschluss vom 06.07.05, -17 Verg 8/05-, ).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2005 - 2 VK 15/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren;

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Der Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium M-V vom 22.11.2005 (Az: 2 VK 15/05) wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    den Beschluss der 2. Vergabekammer bei dem Wirtschaftsministerium M-V vom 22.11.2005 (Az: 2 VK 15/05) abzuändern und wie folgt zu fassen:.

  • OLG Dresden, 01.07.2005 - WVerg 7/05

    Mischkalkulation; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Erst eine solcherart geschaffene nachvollziehbare Tatsachengrundlage würde die Vergabestelle auch in die Lage versetzen, den betroffenen Bieter gegenüber ansonsten nahe liegenden Beanstandungen konkurrierender Beteiligter in der Wertung zu belassen, ohne das Risiko gegenläufiger Nachprüfungsbegehren fürchten zu müssen (OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2005, -WVerg 7/05, VergabeR 2005, 641f.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Ansonsten können sich Bieter nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle einstellen (vgl. zu Fällen, in denen Bieter den genau benannten Anforderungen nicht nachgekommen waren auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 -VII Verg 76/04- (zur Generalübernahmevergabe), zit. nach juris-online; OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 - VII Verg 81/04, VergabeR 2005, 222ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.06.2004 -VII Verg 22/04, zit. nach juris-online; Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 14.12.2004 -6 Verg 4/04, OLGR 2005, 81 ff.; insb.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Ansonsten können sich Bieter nicht auf die Anforderungen der Vergabestelle einstellen (vgl. zu Fällen, in denen Bieter den genau benannten Anforderungen nicht nachgekommen waren auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 -VII Verg 76/04- (zur Generalübernahmevergabe), zit. nach juris-online; OLG Düsseldorf vom 22.12.2004 - VII Verg 81/04, VergabeR 2005, 222ff.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 30.06.2004 -VII Verg 22/04, zit. nach juris-online; Oberlandesgericht Schleswig, Beschluss vom 14.12.2004 -6 Verg 4/04, OLGR 2005, 81 ff.; insb.
  • BayObLG, 22.07.2004 - Verg 15/04

    Rechtsfolgen bei Zweifeln über die Vollständigkeit des Angebots -

    Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05
    Eine angeforderte Angabe setzt voraus, dass sie klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommt (BayObLG, Beschluss vom 22.07.04, Verg 15/04, zit. nach juris-online).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04

    Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

  • OLG Naumburg, 05.08.2005 - 1 Verg 7/05

    Mischkalkulation: Im Zweifel sind Preise vollständig!

  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 6 Verg 4/04

    Ausschließung eines Angebots wegen Fehlens der Nachunternehmererklärung

  • OLG Rostock, 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

    Ausschluss von Mischkalkulationen

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - Verg 49/02

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer;

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz

  • OLG Rostock, 15.09.2004 - 17 Verg 4/04

    Einheitspreise von € 0,01 nicht unbedingt unzulässig!

  • VK Brandenburg, 16.12.2004 - VK 70/04

    Anforderungen an eine Erwiderung des Bieters im Rahmen einer Rüge

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2006 - 3 VK 12/06

    Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach Aufhebung eines

    Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die erklärte Aufhebung der Ausschreibung zurückzunehmen und das Vergabeverfahren unter ordnungsgemäßer Wertung des Angebotes der Antragstellerin gemäß Beschluss des OLG Rostock vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 -, fortzuführen.

    Das OLG Rostock hat die Antragsgegnerin auf die mündliche Verhandlung vom 8. Februar 2006 mit Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - unter Abänderung des Beschlusses der 2. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 22. November 2005 - 2 VK 15/05 - verpflichtet, die Angebotswertung unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen und vorbehaltlich des Ergebnisses einer vergaberechtskonformen Wertung der Angebote den Zuschlag nicht auf das Angebot der Bieterin ...GmbH, ..., zu erteilen.

    Es handele sich nach wie vor um die identische Ausschreibung, in der sich die Antragsgegnerin trotz zweimaliger Anweisung durch das OLG Rostock (Beschluss vom 15. September 2004 - 17 Verg 4/04 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 -) beharrlich weigere, in eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots der Antragstellerin einzutreten.

    Das OLG Rostock habe der Antragsgegnerin zuletzt mit dem Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - aufgegeben, die Angebotswertung unter Berücksichtigung des Angebots der Antragstellerin zu wiederholen.

    Dies gelte erst recht, nachdem auch aufgrund der zweiten Entscheidung des OLG im vorliegenden Vergabeverfahren vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - durch die erforderlichen weiteren Aufklärungen im Rahmen der Wertung eine erneute Verzögerung eingetreten sei.

    Dies betrifft das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit Beschluss vom 5. Juli 2004 - 2 VK 6/04 - und die Beschwerdeverfahren vor dem OLG mit Beschluss vom 15. September 2004 - 17 Verg 4/04 - und Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 -.

    Mit Beschluss des OLG Rostock vom 08. März 2006 - 17 Verg 16/05 - wurde bestätigt, dass ein Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin auf keiner Wertungsstufe möglich ist.

    1 des Beschlusses vom 8. Februar 2006 - 17 Verg 16/05 - vergaberechtskonform bereits zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss zu bringen.

    Vorliegend ist auch als insbesonders wesentlich zugrunde zu legen, dass das OLG Rostock mit Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - ausdrücklich bestätigt hat, dass ein Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin auf keiner Wertungsstufe möglich ist.

    Es ist vorliegend nicht nachvollziehbar sowie unbegründet und rechtsmißbräuchlich, dass die Antragsgegnerin den eindeutigen Beschluss der Vergabekammer vom 5. Juli 2004 - 2 VK 6/04 - und die Beschlüsse des OLG Rostock vom 15. September 2004 - 17 Verg 4/04 - und insbesondere vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - ignoriert und somit das Vergabeverfahren nicht in einer angemessenen Frist vergaberechtskonform zum erfolgreichen Abschluss gebracht hat.

    Das OLG Rostock hat zuletzt mit Beschluss vom 8. März 2006 - 17 Verg 16/05 - der Antragsgegnerin aufgegeben, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren die Angebotswertung unter Berücksichtigung der Angebots der Antragstellerin zu wiederholen.

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Der Senat weicht auch von der Entscheidung des OLG Rostock vom 8.3.2006 (17 Verg 16/05, VergabeR 2006, 374, 376) nicht ab, wonach die Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots zulasten des Antragstellers nicht auf neue, vom Auftraggeber nicht entdeckte Gründe stützen darf.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Verg 42/18

    Kostenschätzung muss wirklichkeitsnah sein!

    Auf der anderen Seite obliegt dem Bieter die Mitwirkung an der Aufklärung seines Angebots (OLG Frankfurt a.M. VergabeR 2006, 126; OLG Rostock, Beschluss vom 8. März 2006, 17 Verg 16/05 - juris, Rn. 65; OLG Dresden, Beschluss vom 1. Juli 2005, WVerg 7/05 - juris, Rn. 5; Opitz in Burgi/Dreher, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 16 VOB/A-EU Rn. 98).
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