Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1783
BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78 (https://dejure.org/1979,1783)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1979 - II ZR 192/78 (https://dejure.org/1979,1783)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1979 - II ZR 192/78 (https://dejure.org/1979,1783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GOA - Schiffseigentümer - Rettung - Gefahr - Verjährung

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 123
  • VersR 1979, 952
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74

    Aufwendungsersatz des Lebensretters auf See

    Auszug aus BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78
    Führt ein Fahrzeug Maßnahmen zur Rettung der Besatzung eines in Gefahr befindlichen Schiffes durch und wird es dabei infolge der Gefährlichkeit des Manövers beschädigt, so kann der Fahrzeugeigentümer seinen Schaden grundsätzlich von dem Eigner bzw. dem Reeder des in Not geratenen Schiffes gemäß §§ 677, 683 BGB ersetzt verlangen (vgl. BGHZ 67, 368 f; BGH LM § 677 BGB Nr. 14).

    Der Eigner eines Schiffes hat die selbstverständliche Pflicht, für die Sicherheit der Besatzung des von ihm für den Schiffsverkehr verwendeten Fahrzeugs zu sorgen (vgl. auch BGHZ 67, 368, 372).

  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 09.07.1979 - II ZR 192/78
    Ähnliche Überlegungen haben den Senat bereits bestimmt, den Anspruch, der dem Eigentümer einer öffentlichen Wasserstraße auf Ersatz seiner Aufwendungen für die Suche und Bergung des von einem Schiff verlorenen Ankers gegen dessen Eigner gemäß §§ 677, 683 BGB zusteht, in die Verjährungsregelung des § 117 BinnSchG einzubeziehen (Urt. v. 10.4, 69 - II ZR 239/67, VersR 1969, 562).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 149/89

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten

    Ferner kann sich die Verjährung einzelner Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach einer sondergesetzlichen Regelung richten, die gleichfalls die Nichtanwendung der dreißigjährigen Verjährungsfrist zur Folge hat (BGH, Urt. v. 10.4.1969 II ZR 239/67, NJW 1969, 1205, 1206; Urt. v. 9.7.1979 II ZR 192/78, MDR 1980, 123, 124 beide zu § 117 BinnSchG (einjährige Verjährungsfrist) ; Urt. v. 13.2.1974 VIII ZR 233/72, NJW 1974, 743, 744 zu § 558 BGB (sechsmonatige Verjährungsfrist)).
  • OLG Hamm, 19.12.2023 - 27 U 96/23

    Anwnendungsbereich des § 117 Abs. 1 Nr. 7 BinSchG ; Forderungen aus dem

    So habe auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 09.07.1979 (II ZR 192/78) von einem "nautischen Verschulden" gesprochen.

    Der maßgeberische Grund für dessen kurze Verjährung ist, dass hiermit aus verschiedenen Gründen eine schnelle Bereinigung der oft unübersichtlichen Ansprüche aus dem Betrieb der Schifffahrt , also dem Schiffsbetrieb, bezweckt wird (vgl. BGH, II ZR 1/79, Urteil vom 17.03.1980; BGH, II ZR 192/78, Urteil vom 09.07.1979; BGH, I ZR 219/53, Urteil vom 18.11.1955; Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsrecht, 1. Auflage, § 3, Rn.46; v. Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Auflage, § 117, Rn.1 und Rn.13; Kürschner/Fahl in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 17. Auflage, § 6 Binnenschifffahrtsrecht, Rn.57).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 24 U 38/02

    Keine Anwendung der einjährigen Verjährung gem. § 117 BinnSchG auf das Verhältnis

    Es sah keinen Grund, die Überlegungen, die den Bundesgerichtshof (vgl. VersR 1979, S. 952) bewogen hatten, die kurze Verjährung nach § 117 BinSchG auf die Ersatzansprüche eines Schiffseigners für die bei der Rettung der Besatzung eines fremden Schiffes getätigten Aufwendungen bzw. erlittenen Schäden anzuwenden, auf das Verhältnis zwischen Schiffseigner und Ausrüster zu übertragen.
  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Schiffseigner

    Weiter hat er entschieden, daß für Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Ersatz von Aufwendungen und Schäden, die einem Schiffseigentümer infolge des Einsatzes seines Fahrzeugs bei der Rettung der in Gefahr geratenen Besatzung eines anderen Fahrzeugs erwachsen sind, die einjährige Verjährungsfrist des § 117 BinnSchG entsprechend gilt (Urt. v. 9.7.1979 - II ZR 192/78, VersR 1979, 958).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht