Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.03.1984 - 21 U 71/83   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1985, 941



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 114/02  

    Unfallversicherungsschutz: Vorliegen einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung

    In einem solchen Fall kann eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung nur dann angenommen werden, wenn das zum Schaden führende Verhalten des Versicherten den Rückschluss auf eine Ausfallerscheinung zulässt, die gerade auf einer Bewusstseinsstörung beruht (vgl. BGH VersR 1985, 779; OLG Frankfurt VersR 1985, 941; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. AUB 88, § 2 Rdnr. 14).

    Das Unfallereignis ist nicht mit den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen vergleichbar, in denen aus einem besonders auffälligem - nicht anders erklärbarem - Fahrverhalten, z.B. dem Geradeausfahren in einer Kurve (vgl. z.B. OLG Hamm ZfS 1999, 204; OLG Hamm VersR 1985, 941, 942; OLG Celle VersR 1997, 98; OLG Nürnberg r+s 1996, 465; OLG Nürnberg VersR 1990, 480), auf eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung geschlossen wurde.

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