Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 26.02.1986 | OLG Koblenz, 28.06.1985

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1691
OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85 (https://dejure.org/1986,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.1986 - 9 U 89/85 (https://dejure.org/1986,1691)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 1986 - 9 U 89/85 (https://dejure.org/1986,1691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2712
  • NJW 1988, 280 (Ls.)
  • VersR 1987, 206
  • BB 1986, 2089
  • BB 1987, 1139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1975 - III ZR 81/73

    Wirksamkeit einer Abtretungserklärung - Abtretung aller gegenwärtigen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    Die - allgemeine - Vorfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen Lohnabtretungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unschädlich sind, wird in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend dahin beantwortet, dass eine Lohnabtretung zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs aus einem Ratenkaufvertrag ("Kreditkauf") formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden kann, da das Vorbehaltseigentum regelmäßig als Sicherung genügt und es sich bei der Abtretung um eine "vertragsfremde Last" handelt (vgl. Bunte aaO.; Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, § 9 Rdn. 39; MünchKomm/Kötz, 2. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 28, Staudinger/Schlosser, BGB -Kommentar, 12. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 46; Wolf/Horn/Lindacher, Kommentar z. AGB-Gesetz , § 9 Rdn. S 85; Ulmer/Brandner/Hensen, aaO. Rdn. 753; BGH, WM 1976, 151; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 405, 407; OLG Hamm, DB 1983, 1301, 1307).

    Davon geht offenkundig auch der Bundesgerichtshof (vgl. WM 1976, 151) aus.

  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    Weiterhin ist - soweit ersichtlich - unbestritten, dass ein Bankkredit, insbesondere in der Form des Kontokorrentkredits, grundsätzlich durch Vorausabtretung gemäß Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesichert werden kann (vgl. Staudinger/Schlosser, aaO.; Stein, Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 9 Rdn. 22; BGH, WM 1976, 15).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1980 - 12 U 111/79

    Vereinbarkeit von Schriftformklauseln mit § 9 AGB-Gesetz; Wirksamkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    Die - allgemeine - Vorfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen Lohnabtretungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unschädlich sind, wird in Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend dahin beantwortet, dass eine Lohnabtretung zur Sicherung des Kaufpreisanspruchs aus einem Ratenkaufvertrag ("Kreditkauf") formularmäßig nicht wirksam vereinbart werden kann, da das Vorbehaltseigentum regelmäßig als Sicherung genügt und es sich bei der Abtretung um eine "vertragsfremde Last" handelt (vgl. Bunte aaO.; Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, § 9 Rdn. 39; MünchKomm/Kötz, 2. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 28, Staudinger/Schlosser, BGB -Kommentar, 12. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 46; Wolf/Horn/Lindacher, Kommentar z. AGB-Gesetz , § 9 Rdn. S 85; Ulmer/Brandner/Hensen, aaO. Rdn. 753; BGH, WM 1976, 151; OLG Karlsruhe, NJW 1981, 405, 407; OLG Hamm, DB 1983, 1301, 1307).
  • BGH, 18.12.1969 - III ZR 248/68

    Verpflichtung zur Rückzahlung in den vereinbarten Teilbeträgen nach Empfang eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.1986 - 9 U 89/85
    In einem solchen Fall verliert das Geschäft seinen gewöhnlichen Charakter als Darlehensvertrag und wird Teilstück eines Abzahlungsgeschäfts (vgl. Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, Abzahlungsgesetz, Kommentar, § 9 Rdn. 76; BGH, NJW 1970, 701, 702).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    § 2 Abs. 1 AGBG ist auf einen Formularvertrag nicht anzuwenden (BGHZ 104, 232, 238; OLG Frankfurt NJW 1986, 2712, 2713; Löwe/v. Westphalen/Trinkner, AGBG 1977 § 2 Rdnr. 6, 19; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 7. Aufl. § 2 Rdnr. 2; MünchKomm/Kötz, BGB 3. Aufl. AGBG § 2 Rdnr. 6, 11; Soergel/Stein, BGB 12. Aufl. AGBG § 2 Rdnr. 3; Erman/Hefermehl, BGB 9. Aufl. AGBG § 2 Rdnr. 5; in diesem Sinne auch Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 2. Aufl. § 2 Rdnr. 9; Palandt/Heinrichs, BGB 53. Aufl. AGBG § 2 Rdnr. 8).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88

    Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln

    aa) Dem läßt sich nicht entgegenhalten, Lohnabtretungen seien im Einzelfall nur von eingeschränktem wirtschaftlichen Wert (so aber Scholz BB 1987, 1139; Weber a.a.O.).
  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    In Verbraucherkreditverträgen stellt eine Lohnabtretungsklausel hingegen ein gängiges Sicherungsmittel dar, und zwar auch dann, wenn der Kredit der Finanzierung eines bestimmten Gegenstandes dient (OLG Frankfurt, NJW 1986, 2712, 2713; Lindacher, aaO).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist, ob es sich bei dieser Voraussetzung um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Prozessvoraussetzung handelt mit der Folge, dass bei deren Fehlen die Klage als unzulässig abzuweisen ist (so etwa OLG Frankfurt, NJW 1988, 280; LG Gera, MDR 2005, 480) oder um eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage im Sinne einer Einschränkung des materiellen Vergütungsanspruchs nach Art einer Naturalobligation mit der Folge, dass bei deren Fehlen die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen wäre (so etwa OLG Köln, MDR 2000, 310; OLG Koblenz, OLGR 2000, 473), kann dies dahinstehen, da im Streitfall diese Voraussetzung erfüllt ist.
  • OLG Koblenz, 30.10.2000 - 13 U 591/98

    Darlegungs- und Beweislast des Steuerberaters für Erteilung einer Rechnung

    In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob es sich bei der Voraussetzung der Einforderbarkeit um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Prozessvoraussetzung (so wohl BGH Anwaltsblatt 85, 257; OLG Frankfurt - 14. Zivilsenat - NJW 1988, 280 f; Hartmann Kostengesetze 27. Auflage zu der gleich lautenden Vorschrift § 18 BRAGO Rn. 21; BGH NJW 98, 3487, 3488 lässt diese Frage ausdrücklich offen) oder um eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage im Sinne einer Einschränkung des materiellen Vergütungsanspruchs nach Art einer Naturalobligation handelt, wovon der Senat ausgeht (so auch OLG Frankfurt - 22. Zivilsenat -, Anwaltsblatt 75, 163; Fraunholz in Riedel-Sußbauer, BRAGO, 8. Auflage, § 18 Rn. 2 f; vgl. im Übrigen Spät in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 64 Steuerberatergesetz Rn. B 922.2; Kohlbeck, StBGebV § 9 Anm. 2; Gerold/Schmidt, BRAGO 13. Auflage, § 18 Rn. 11; OLG Düsseldorf GI 1997, 167 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.1986 - 13 U 298/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5256
OLG Hamm, 26.02.1986 - 13 U 298/84 (https://dejure.org/1986,5256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1986 - 13 U 298/84 (https://dejure.org/1986,5256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - 13 U 298/84 (https://dejure.org/1986,5256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,5256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 7 U 130/22

    Haftung der beteiligten Fahrzeughalter bei einem Bergeversuch mittels einer

    Ein solches passt sich auch in die Bemessung des Schmerzensgeldes in vergleichbaren Fällen ein, wenn man etwa die hier eher leichteren Folgen gegenüber schwereren Fällen (vgl. bspw. OLG München Urt. v. 10.3.2021 - 10 U 176/20: 25.000,00 EUR + Zukunftsfeststeller, der hier nicht geltend gemacht worden ist) in Fortschreibung zu leichten - lange zurückliegenden - Fällen (vgl. OLG Hamm Urt. v. 26.2.1986 - 13 U 298/84, r+s 1986, 285: 7.500,00 EUR: zweimonatiger Krankenhausaufenthalt, nur geringe Dauerfolgen; OLG Hamm Urt. v. 5.4.2005 - 9 U 41/03, BeckRS 2005, 7562: 1.750,00 EUR: 14 Tage stationär, komplikationslos, hälftiges Mitverschulden) und diverse andere Rechtsprechung zum Knie (vgl. Slizyk in beck-online.SCHMERZENSGELD, Von Kopf bis Fuß - Knieverletzungen) betrachtet.
  • LG Köln, 13.12.2006 - 4 O 350/06
    Dem Gericht ist wohl bewusst, dass auch niedrigere Beträge ausgeurteilt worden sind, z.B. OLG Hamm, Urteil vom 26.2.1986 - VersR 1987, 206 (3.150,- ?, indexiert 5.485,45 ?).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.06.1985 - 10 U 1257/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,16190
OLG Koblenz, 28.06.1985 - 10 U 1257/84 (https://dejure.org/1985,16190)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.1985 - 10 U 1257/84 (https://dejure.org/1985,16190)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 10 U 1257/84 (https://dejure.org/1985,16190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,16190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    BRAGebO § 23; BRAGebO § 32; BRAGebO § 118

  • mansui.eu PDF

    BRAGO §§ 23, 32, 118
    Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Geschäfts- und Besprechungsgebühr für die Vorbereitung eines gerichtlich protokollierten Scheidungsfolgenvergleichs.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 206
  • VersR 1987, 207
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.1967 - VII ZR 324/64

    Rechtsanwaltsgebühren

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.1985 - 10 U 1257/84
    Die Besprechung der jeweiligen Schritte mit der Antragsgegnerin hatte demnach nur Informationscharakter, und berührte nicht den Inhalt des Auftrages; deshalb ist es auch unbeachtlich, ob die Kläger zunächst wegen der in der Teilungsmasse vorhandenen Grundstücke eine notarielle Beurkundung beabsichtigten: Für die Entstehung der Gebühren nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAGO kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt zunächst eine außergerichtliche Regelung beabsichtigt, sondern darauf, ob er zunächst nur Auftrag zu einer lediglich außergerichtlichen Regelung hatte, diese auch außergerichtlich zum Erfolg geführt hat, und festgelegt worden ist (vgl. BGHZ 48, 334, 336; OLG Hamburg MDR 1965, 587; OLG Koblenz NJW 1976, 153; Senatsurteil vom 10. Februar 1984 - 10 U 999/83 - n.v.; Hartmann, Kostengesetze 20. Aufl. § 32 BRAGO Anm. 3 letzter Abs. a.E., und Einführung vor § 118 BRAGO).
  • LG Hamburg, 22.10.1964 - 9 S 146/64
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.06.1985 - 10 U 1257/84
    Die Besprechung der jeweiligen Schritte mit der Antragsgegnerin hatte demnach nur Informationscharakter, und berührte nicht den Inhalt des Auftrages; deshalb ist es auch unbeachtlich, ob die Kläger zunächst wegen der in der Teilungsmasse vorhandenen Grundstücke eine notarielle Beurkundung beabsichtigten: Für die Entstehung der Gebühren nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAGO kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt zunächst eine außergerichtliche Regelung beabsichtigt, sondern darauf, ob er zunächst nur Auftrag zu einer lediglich außergerichtlichen Regelung hatte, diese auch außergerichtlich zum Erfolg geführt hat, und festgelegt worden ist (vgl. BGHZ 48, 334, 336; OLG Hamburg MDR 1965, 587; OLG Koblenz NJW 1976, 153; Senatsurteil vom 10. Februar 1984 - 10 U 999/83 - n.v.; Hartmann, Kostengesetze 20. Aufl. § 32 BRAGO Anm. 3 letzter Abs. a.E., und Einführung vor § 118 BRAGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht