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   OLG Köln, 17.09.1987 - 5 U 12/87   

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https://dejure.org/1987,11668
OLG Köln, 17.09.1987 - 5 U 12/87 (https://dejure.org/1987,11668)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1987 - 5 U 12/87 (https://dejure.org/1987,11668)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1987 - 5 U 12/87 (https://dejure.org/1987,11668)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Versicherungsansprüchen nach Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen; Hemmung der Verjährung durch Wiederaufnahme der Prüfung einer Schadensregulierung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 1210
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 20.05.2016 - 6 U 47/16

    Zur Hemmung der Verjährung von Leistungsansprüchen des Versicherungsnehmers gegen

    Insofern war es bereits zum alten § 12 Abs. 2 VVG herrschende Meinung (vgl. Dr. Muschner, Die Verjährung im Versicherungsrecht, MDR 2008, 609, 611 und 612; OLG Köln VersR 1987, 1210, zitiert nach juris), dass nur die Zeit zwischen Verjährungsbeginn und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers, nicht aber auch der Zeitraum zwischen der Anmeldung des Anspruchs und dem Verjährungsbeginn die Verjährungsfrist hemmt.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller auf diese Weise ausdrücklich - und nicht etwa nur aus Kulanz, vgl. dazu OLG Köln, VersR 1987, 1210 - Gelegenheit zur Korrektur eingeräumt; dabei war für den Antragsteller nach den Umständen auch hinreichend erkennbar, welche - insbesondere medizinischen - Informationen der Antragsgegnerin fehlten, um ggf. in seinem Sinne über den Antrag entscheiden zu können (vgl. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 14 Rn. 13 mit Hinweis auf die Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik bei der Verletzung von Obliegenheiten).
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 152/10

    Dauer der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Abgesehen von dem in § 11 Abs. 1 VVG a.F. genannten Zeitpunkt wird die Leistung fällig mit dem Zugang der Ablehnung der Geldleistung oder der Weigerung, den Schaden festzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 22.03.2000, IV ZR 233/99, Zitat nach juris = VersR 2000, 753 m.w.N.) und zwar auch dann, wenn der Versicherer die Ablehnung aus Kulanzgründen mit einem Vergleichsangebot verbindet oder den Versicherungsnehmer auf die Möglichkeit hinweist, doch noch eindeutige Beweise für den Eintritt des Versicherungsfalls beizubringen oder neue Erhebungen anstellt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 17.09.1987, 5 U 12/87, Zitat nach juris = VersR 87, 1210; Prölss/Martin, 27. Aufl., § 12 VVG a.F. Rn 12 i.V.m. § 11 VVG a.F. Rn 1 m.w.N.).

    Tritt Fälligkeit mit der Stellungnahme des Versicherers, insbesondere - wie hier - mit einer Ablehnung ein, ist § 12 Abs. 2 VVG a.F. daher gegenstandslos (vgl. OLG Köln, Urt. v. 17.09.1987, 5 U 12/87, Zitat nach juris = VersR 1987, 1210; Prölss/Martin, VVG 27. Aufl., § 12 VVG a.F. Rn 16).

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