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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4589
OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89 (https://dejure.org/1989,4589)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.12.1989 - 5 U 33/89 (https://dejure.org/1989,4589)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 5 U 33/89 (https://dejure.org/1989,4589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Angaben des Versicherungsnehmers über anderweitig bestehende Unfallversicherungen; Unterbliebene oder unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige; Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer bei Abgabe der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 15 II Abs. 4; AUB § 17; VVG § 34 Abs. 1; VVG § 6 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1142
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Dazu gehört die von der Beklagten in ihrem Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182, 183 OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 16 m.w.N.; Prölss Martin 24. Aufl. § 15 AUB Anm. 3).

    Die Frage der Beklagten nach derartigen Versicherungen war von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (Grimm § 15 AUB Rdn. 17), wobei richtige und lückenlose Angaben erforderlich sind (BGH NJW 63, 487; BGH VersR 82, 182 ff; Prölss Martin § 34 VVG Anm. II B).

    Der Kläger hat somit die ihm bei der Abgabe der Schadensanzeige obliegende Aufklärungspflicht nicht erfüllt - daß die Beklagte sich Kenntnis von den anderen Versicherungen beschaffen konnte und auch beschafft hat, ist insoweit nicht von Bedeutung (BGH VersR 82, 182 ff; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 17) - und damit eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG begangen.

    Dem steht die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff) nicht entgegen.

    Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 ff; BGH VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.

  • OLG Saarbrücken, 18.06.1985 - 2 U 167/83

    Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Dazu gehört die von der Beklagten in ihrem Schadensanzeigeformular gestellte Frage nach anderweitig bestehenden Unfallversicherungen (BGH VersR 82, 182, 183 OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 16 m.w.N.; Prölss Martin 24. Aufl. § 15 AUB Anm. 3).

    Der Kläger hat somit die ihm bei der Abgabe der Schadensanzeige obliegende Aufklärungspflicht nicht erfüllt - daß die Beklagte sich Kenntnis von den anderen Versicherungen beschaffen konnte und auch beschafft hat, ist insoweit nicht von Bedeutung (BGH VersR 82, 182 ff; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff; Grimm § 15 AUB Rdn. 17) - und damit eine Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG begangen.

    Dem steht die auch im Rahmen der Unfallversicherung geltende Relevanzrechtsprechung des BGH (BGH VersR 82, 182; OLG Saarbrücken VersR 87, 98 ff) nicht entgegen.

    Die unterbliebene bzw. unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 82, 187; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; Grimm § 17 AUB Rdn. 5).

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Ein vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers wird im Rahmen von § 17 AUB, § 6 Abs. 3 VVG vermutet (Grimm § 17 AUB Rdn. 10; Prölss Martin § 6 VVG Anm. 14; BGH VersR 84, 228).

    Danach tritt bei einer, wie hier, folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann ein, wenn die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt (BGH VersR 82, 182 ff; BGH VersR 84, 228), wobei für das Fehlen des letzteren der Versicherungsnehmer beweispflichtig ist.

    Unter diesen Umständen kann das in der unterbliebenen Anzeige aller Versicherungen liegende Fehlverhalten des Klägers nicht als ein solches bewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Urteil des Senats vom 3.2.1988 - 5 U 65/87 - ), so daß den Kläger auch ein erhebliches Verschulden trifft.

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Die unterbliebene bzw. unvollständige Angabe anderweitiger Unfallversicherungen in der Schadensanzeige ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (BGH VersR 82, 187; OLG Saarbrücken VersR 87, 98; Grimm § 17 AUB Rdn. 5).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 691/84

    Betrug durch Abschluß mehrerer Unfallversicherungen; Begriff des Schadens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Diese zum Risiko des Versicherers gehörende Gefahr ist umso größer, je höher die Versicherungssummen sind, die im Einzelfall zu erwarten sind, wie dies insbesondere bei Mehrfachversicherungen des gleichen Risikos der Fall ist (vgl. BGH NJW 85, 1563; Grimm§ 17 AUB Rdn. 5).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Da die Beklagte den Kläger, wie schließlich für die Leistungsfreiheit auch erforderlichen der Schadensanzeige unmißverständlich und nicht zu übersehen über die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben belehrt hat (vgl. BGH NJW 73, 365; Grimm § 17 AUB Rdn. 4), steht dem Kläger nach alledem ein Anspruch auf die von ihm begehrte Versicherungsleistung nicht zu.
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Die Frage der Beklagten nach derartigen Versicherungen war von dem Kläger wahrheitsgemäß zu beantworten (Grimm § 15 AUB Rdn. 17), wobei richtige und lückenlose Angaben erforderlich sind (BGH NJW 63, 487; BGH VersR 82, 182 ff; Prölss Martin § 34 VVG Anm. II B).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1988 - 5 U 65/87
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.1989 - 5 U 33/89
    Unter diesen Umständen kann das in der unterbliebenen Anzeige aller Versicherungen liegende Fehlverhalten des Klägers nicht als ein solches bewertet werden, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 84, 228; Urteil des Senats vom 3.2.1988 - 5 U 65/87 - ), so daß den Kläger auch ein erhebliches Verschulden trifft.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 12 U 153/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,18901
OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 12 U 153/89 (https://dejure.org/1989,18901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.1989 - 12 U 153/89 (https://dejure.org/1989,18901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 1989 - 12 U 153/89 (https://dejure.org/1989,18901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1142
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 12 U 153/89
    Beweispflichtig dafür, daß der VN den Antragsvermittler nicht über die nicht im Antrag angegebenen Erkrankungen informiert hat, ist der Versicherer (i. A. an BGH VersR 1989, 833).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.09.1989 - 12 S 71/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20433
LG Köln, 26.09.1989 - 12 S 71/89 (https://dejure.org/1989,20433)
LG Köln, Entscheidung vom 26.09.1989 - 12 S 71/89 (https://dejure.org/1989,20433)
LG Köln, Entscheidung vom 26. September 1989 - 12 S 71/89 (https://dejure.org/1989,20433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1142
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