Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.04.1990

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.01.1991 - 14 W 4/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8009
OLG Stuttgart, 04.01.1991 - 14 W 4/90 (https://dejure.org/1991,8009)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.01.1991 - 14 W 4/90 (https://dejure.org/1991,8009)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Januar 1991 - 14 W 4/90 (https://dejure.org/1991,8009)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Medizinischer Sachverständiger; Unparteilichkeit; Besorgnis der Befangenheit; Hinzuziehung eines Arztes; Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 406

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1305
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 08.01.2003 - 1 W 18/02

    Keine Parteiöffentlichkeit bei ärztlicher Untersuchung

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Prozeßgegner von einem Termin zur ärztlichen Untersuchung einer Partei nicht unterrichtet wird; dem Anwesenheitsrecht des Prozeßgegners steht dann nämlich die Wahrung des Persönlichkeitsrechts und der Intimsphäre der Partei gegenüber, wobei es nicht darauf ankommt, ob diese Untersuchung den engeren körperlichen Intimbereich oder - wie vorliegend - andere Körperstellen (hier: Mundhöhle) betrifft (s. OLG Saarbrücken, OLGZ 1980, S. 37, 40 f.; OLG Stuttgart, VersR 1991, S. 1305; OLG Köln, NJW 1992, S. 1568 f.; Zöller/Greger, aaO., § 406 Rdn. 9 und § 402 Rdn.5 a; Musielak/Huber, aaO., § 406 Rdn. 11 und § 404 a Rdn. 6; Thomas/Putzo/Reichold, aaO., § 406 Rdn. 3; zurückhaltender wohl: Baumbach/Hartmann, aaO., § 406 Rdn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.1990 - 13 W 30/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9556
OLG Köln, 27.04.1990 - 13 W 30/90 (https://dejure.org/1990,9556)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.1990 - 13 W 30/90 (https://dejure.org/1990,9556)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 1990 - 13 W 30/90 (https://dejure.org/1990,9556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 925; RpflG § 11
    Verfahren und Rechtsmittel bei einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1305
  • Rpfleger 1990, 452
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 30.06.2008 - 8 W 217/08

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit der Abhilfeentscheidung des Einzelrichters

    Die auf die befristete Erinnerung des Gläubigers ergehende Entscheidung des Richters gem. § 11 Abs. 2 RpflG ist unanfechtbar, soweit die Erinnerung als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird (Ball in Musielak, a. a. O., § 573 Rdnr. 17; Lipp, a. a. O., § 573 Rdnr. 14; Bassenge/Roth, FGG/RpflG, 11. Aufl. 2007, § 11 RpflG Rdnr. 12 und 37 m. w. N.; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003/2005, § 1 Rdnr. 135; BayObLG Rpfleger 2003, 19; OLG Köln Rpfleger 1990, 452).
  • OLG Naumburg, 15.02.2001 - 11 W 6/01

    Klagefrist; Räumungsklage; Rechtshängigkeit; Hauptsache; Sofortige Beschwerde

    Gegen diese Entscheidung, die Zurückweisung eines das Verfahren betreffenden Gesuchs, ist die Beschwerde nach § 567 ZPO eröffnet (§ 11 Abs. 2 S.4 RPflG; vgl. Arnold/Hansen, RPflG 5. Aufl. § 11 Rn. 73; aA anscheinend Musielak/Huber, ZPO § 926 Rn. 12 und zum alten Recht OLG Köln RPfleger 1990, 452).
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