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OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; BGB § 249; StGB § 263
Anspruch gegen betrügerischen VN auf Erstattung der Detektiv- und Sachverständigenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 242 BGB; § 249 BGB ; § 263 StGB
Schadensermittlung; Versuchter Betrug; Ersatzanspruch; Kosten für Detektivbüro - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensermittlung; Versuchter Betrug; Ersatzanspruch; Kosten für Detektivbüro
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1150
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87
Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91
Die Klägerin kann wegen positiver Vertragsverletzung (OLG Celle ZfS 1982, 367; LG Hannover ZfS 1981, 371; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1436, OLG Oldenburg Urteil vom 20. März 1991 - 2 U 17/91) von dem Beklagten die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für die Einschaltung des Ermittlungsbüros K.-P. verlangen; denn der Beklagte hat versucht, die Klägerin zu betrügen (§ 263 StGB), und diese war berechtigt, ein Detektivbüro einzuschalten.
- BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93
"Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber …
Seine dagegen gerichtete Berufung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 6. Mai 1993 (2 U 167/91) zurückgewiesen. - OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer …
Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482). - OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99
Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis - …
Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060). - OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08
Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls
Der Versicherer kann wegen Verletzung des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages, § 280 Abs. 1 BGB, bzw. unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 263 StGB bzw. § 826 BGB, Ersatz der von ihm im Zuge der Ermittlungen eines angezeigten Schadenfalles getätigten Aufwendungen verlangen, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorgetäuscht hat (vgl. OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG Hamburg VersR 1988, 482; OLG Celle ZfS 1982, 367). - OLG Karlsruhe, 10.11.1992 - U 6/92 Denn eine besondere Verkehrssicherungspflicht beginnt erst dort, wo auch für einen aufmerksamen Benutzer eine Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH VersR 1980, 946; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1150).