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   OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91   

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https://dejure.org/1991,4350
OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91 (https://dejure.org/1991,4350)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.12.1991 - 2 U 167/91 (https://dejure.org/1991,4350)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 2 U 167/91 (https://dejure.org/1991,4350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 249; StGB § 263
    Anspruch gegen betrügerischen VN auf Erstattung der Detektiv- und Sachverständigenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91
    Die Klägerin kann wegen positiver Vertragsverletzung (OLG Celle ZfS 1982, 367; LG Hannover ZfS 1981, 371; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 1436, OLG Oldenburg Urteil vom 20. März 1991 - 2 U 17/91) von dem Beklagten die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen für die Einschaltung des Ermittlungsbüros K.-P. verlangen; denn der Beklagte hat versucht, die Klägerin zu betrügen (§ 263 StGB), und diese war berechtigt, ein Detektivbüro einzuschalten.
  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

    Seine dagegen gerichtete Berufung wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 6. Mai 1993 (2 U 167/91) zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2000 - 4 U 212/99

    Rückforderung vergleichsweise erbrachter Leistung - Rechtsschutzbedürfnis -

    Grundsätzlich besteht kein Zweifel daran, das Detektivkosten in dem erforderlichen Umfang zu ersetzen sind (vgl. BAG NJW 1999, 308; OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG HH VersR 1988, 482; OLG Köln r+s 1992, 347; LHG Hamm BB 1996, 278; BGH NJW 1990, 2060).
  • OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08

    Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls

    Der Versicherer kann wegen Verletzung des zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrages, § 280 Abs. 1 BGB, bzw. unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 263 StGB bzw. § 826 BGB, Ersatz der von ihm im Zuge der Ermittlungen eines angezeigten Schadenfalles getätigten Aufwendungen verlangen, wenn der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall vorgetäuscht hat (vgl. OLG Oldenburg VersR 1992, 1150; OLG Hamburg VersR 1988, 482; OLG Celle ZfS 1982, 367).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.1992 - U 6/92
    Denn eine besondere Verkehrssicherungspflicht beginnt erst dort, wo auch für einen aufmerksamen Benutzer eine Gefahrenlage entweder völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH VersR 1980, 946; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1150).
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