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   OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 114/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2988
OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 114/92 (https://dejure.org/1992,2988)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1992 - 13 U 114/92 (https://dejure.org/1992,2988)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 13 U 114/92 (https://dejure.org/1992,2988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT VIEHWEIDE STACHELDRAHTZAUN ELEKTROSCHUTZZAUN

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 833; ZPO § 511 A; OLGR 93, 100; VERSR 93, 616; NZV 93, 269
    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT VIEHWEIDE STACHELDRAHTZAUN ELEKTROSCHUTZZAUN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer; Unbezifferter Klageantrag; Angefochtenes Urteil; Klagebegründung; Untere Grenze; Schmerzensgeldbetrag; Mitverursachungsquote; Mitverursachung; Schmerzensgeld; Stacheldrahtzaun; Dreireihiger Stacheldraht; Erdboden; Ordnungsgemäße Umzäunung; Rindvieh; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833; StVG § 7; ZPO § 511 a
    Erforderliche Sicherung einer Viehweide an stark befahrener Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 833; ZPO § 511a
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einer auf die Straße gelaufenen Milchkuh

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 518
  • NZV 1993, 269 (Ls.)
  • VersR 1993, 616
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

    Der abweichenden Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (VersR 1993, 616) vermag der Senat schon deshalb nicht zu folgen, weil das Mitverschulden bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nach § 847 BGB nicht quotenmäßig zu berücksichtigen ist, sondern sich als ein Bewertungsfaktor neben anderen darstellt (Senatsurteil vom 12. März 1991 - VI ZR 173/90 - NZV 1991, 305; OLG Karlsruhe, VersR 1988, 59, 60).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 12 U 234/06

    Tierhalterhaftung: Umfang und Dauer der Aufsichtspflicht des Tierhalters bei

    Diese Einordnung wird durch die vom Kläger in der Berufungsinstanz angeführte Rechtsprechung (OLG Köln VersR 1993, S. 616; OLG Düsseldorf VersR 2001, S. 1038; LG Flensburg VersR 1987, S. 826) nicht in Frage gestellt.
  • OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer

    Eine typische Tiergefahr, also ein der tierischen Natur entsprechendes unberechenbares und selbständiges Verhalten liegt vor, wenn Rinder von der Weide ausbrechen, sich auf eine Straße oder wie hier Gleise begeben und dort den Zugverkehr behindern (vgl. etwa OLG Celle, OLGR Celle 1998, 172; OLG Köln, VersR 1993, 616; OLG Hamm, VersR 1982, 1009; LG Lüneburg, Schaden-Praxis 2008, 285).
  • OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97

    Zu den Anforderungen an die Umzäunung einer Rinderweide

    Daraus ergibt sich nicht, daß eine ausreichende Umzäunung vorhanden gewesen sei, die insbesondere in der Lage gewesen wäre, die für das Rindvieh erforderliche abschreckende Wirkung auszuüben, um dieses am Ausbrechen zu hindern (vgl. dazu etwa OLG Köln VersR 1993, 616), zumal der Beklagte selbst vorträgt, daß der Zaun an einer Ecke der Weide teils zerrissen, teils niedergetreten gewesen sei.

    Das Ausbrechen eines Weidetiers stellt ein willkürliches Verhalten des Tieres und damit eine typische Tiergefahr dar (vgl. etwa OLG Hamm VersR 1982, 1009, 1010; OLG Köln VersR 1993, 616).

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