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   OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 206/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3816
OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 206/94 (https://dejure.org/1995,3816)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1995 - 20 U 206/94 (https://dejure.org/1995,3816)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1995 - 20 U 206/94 (https://dejure.org/1995,3816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwirkung Bereicherunganspruch Verjährung Anspruch unerlaubt Handlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 823, 852 Abs. 1 und Abs. 3 BGB, § 242 StGB
    Verwirkung Bereicherunganspruch Verjährung Anspruch unerlaubt Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat entstandenen Bereicherungsanspruchs; Zeitablauf von mehr als 27 Jahren nach Begehung der Straftat; Entstehung eines Vertrauenstatbestands durch (bloßen) Zeitablauf; Einstellung des Geschädigten im Betrieb ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 823; BGB § 852 Abs. 1; BGB § 852 Abs. 3; StBG § 242
    Bereicherungsanspruch bei verjährtem Deliktsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 823, 852; StGB § 242
    Keine Verwirkung des Bereicherunganspruchs nach Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 589
  • VersR 1996, 239
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 206/94
    Der Umstand, daß der Anspruch aus unerlaubter Handlung verjährt ist und allein noch im Umfang der Bereicherung nach § 852 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden kann, ändert am rechtlichen Charakter des Anspruchs nichts (BGHZ 71, 86, 98 f).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 206/94
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch darauf eingerichtet hat, daß dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (z.B. auch BGH NJW 1982, 1999 f).
  • BGH, 14.11.1975 - I ZR 48/75

    Betreiben von Warenhäusern - Werbung mit Preisgegenüberstellungen in den

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 206/94
    Ebenso ist im Bereicherungsrecht anerkannt, daß eine Verwirkung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, weil der Schuldner durch § 818 Abs. 3 BGB geschützt ist (BGH NJW 1976, 1262).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Denn würde der Verletzte trotz ausdrücklichen Verzichts auf die der Geltendmachung der ihm bekannten Ersatzforderung nachträglich doch die Durchsetzung seines Anspruchs gegen den Angeklagten betreiben, so stünde dem unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) gemäß § 242 BGB trotz der Anspruchsentstehung aus einem deliktischen Verhalten (s. dazu aber auch OLG Köln VersR 1996, 239, 240) der Verwirkungseinwand entgegen, der als rechtsvernichtende Einwendung in einem eventuellen Zivilrechtsstreit von Amts wegen zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH NJW 1966, 343, 345).
  • OLG Köln, 12.12.1995 - 2 W 157/94

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen ohne Rechtshängigkeit der Hauptsache

    20 U 206/94 - Das Urteil ist rechtskräftig.
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