Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Frist; Rechtsanwalt; Mandant; Mandat; Niederlegung; Informationspflicht; Aufklärungspflicht
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 675
Fristwahrungspflicht des Anwalts bei Mandatsniederlegung L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Rechtsanwalts im Berufungsverfahren; Niederlegung des Mandats zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Pflichten bei Mandatskündigung zur Unzeit
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 9 O 366/98
- LG Düsseldorf, 26.04.1999 - 9 O 366/99
- OLG Düsseldorf, 16.11.1999 - 26 U 88/99
- OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 874
- VersR 2001, 1026 (Ls.)
- AnwBl 2000, 256
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99
Dabei kann dahin stehen, ob das Landgericht die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes durch die strafrechtliche Verurteilung des Täters als erfüllt ansehen durfte (vgl. BGHZ 128, 117 ). - OLG Frankfurt, 18.12.1990 - 17 W 32/90
Fristwahrungspflichten bei Mandatsniederlegung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 26 U 88/99
Beabsichtigt er, das Mandat zum Ablauf einer gesetzlichen oder richterlichen Frist niederzulegen, muß er zunächst zugunsten des Mandanten eine Fristverlängerung beantragen, um diesem zu ermöglichen, noch einen anderen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen (i.d.S. auch OLG Frankfurt VersR 1991, 897).
- OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 24 U 212/10
Vorschuss nicht geleistet: Rechtsanwalt kann kündigen!
Dies gilt allerdings nicht, wenn das Vorschussbegehren zur Unzeit erfolgt (§ 627 Abs. 2 BGB) oder der Rechtsanwalt dem Vorschusspflichtigen die Einstellung seiner Tätigkeit nicht so rechtzeitig ankündigt, dass diesem daraus keine Nachteile entstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 874;… Gerold/ Schmidt/Mayer, aaO., Rn. 19;… Riedel/Sußbauer/Fraunholz, aaO. Rn. 15;… Hartung/ Römermann, RVG, 2. Aufl., § 9 Rn. 55). - BGH, 29.11.2000 - XII ZB 189/99
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Mandatsniederlegung des …
Eine solche Verpflichtung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das Mandat erst kurz vor Fristablauf niederlegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 874, 875). - OLG Schleswig, 04.05.2005 - 13 UF 247/04
Befristete Beschwerde in einer Familiensache: Ablehnung der Wiedereinsetzung in …
Eine solche Verpflichtung kommt insbesondere in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das Mandat erst kurz vor Fristablauf niederlegt (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 874, 875).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 63/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 276; ZPO § 286
Pflicht zur sorgfältigen Prognose der Erfolgsaussichten einer Klage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 276
Pflichten und Haftung des Rechtsanwalts im Mandatsverhältnis; Beratungs-, Belehrungs- und Hinweispflichten - Inhalt, zeitliche Reichweite, erforderliche Sachverhaltsklärung, Beweislast und Schaden im Haftungsfall
Papierfundstellen
- VersR 2001, 1026
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 63/99
Ist sicher oder in hohem Maß wahrscheinlich, dass der Mandant den Prozess verliert, muss der Rechtsanwalt hierauf nachdrücklich hinweisen (i. A. an BGHZ 97, 372 [376] = VersR 1986, 656 [657]). - BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86
Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung
Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 63/99
Diese Beweisregel wird allerdings dadurch abgemildert, dass zunächst der Rechtsanwalt den Gang der Besprechung im Einzelnen schildern und konkrete Angaben darüber machen muss, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie darauf der Mandant reagiert hat; diese Darstellung muss sodann der Mandant widerlegen (i. A. an BGH VersR 1987, 684 [685 f.] = NJW 1987, 1322 [1323]). - OLG Koblenz, 08.12.1994 - 6 U 1368/94
Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.1999 - 10 U 63/99
Das LG hatte die zunächst antragsgemäß ohne mündliche Verhandlung erlassenen einstweiligen Verfügungen, gegen die von den damaligen Antragsgegnerinnen Widerspruch eingelegt worden war, nach Anordnung der Klageerhebung und nach entsprechendem rechtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung auf die veröffentlichte Entscheidung OLG Koblenz NJW-RR 1995, 443 mit Urteilen vom 11.7.1996 aufgehoben, weil die zwar fristgerecht eingereichte Klage zur Hauptsache bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag (27.6. 1996) in den beiden Eilverfahren noch nicht zugestellt worden war.
- LG Gera, 22.12.2020 - 6 O 1797/18
Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung
In der Rechtsprechung des BGH (zur Klageerwiderung: Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09; ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 12. November 1999 - 10 U 63/99 - jeweils zitiert nach juris) ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt den Mandanten über das Prozessrisiko auch dann belehren muss, wenn sich im Prozess neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen (…so auch G. Fischer/ Vill/ D. Fischer/ Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, § 2 Rn. 225). - LG Bielefeld, 02.04.2009 - 4 O 361/08
Vollmachterteilung als Indiz für ein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt; …
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier eine Rechtsanwältin, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil diese ihre Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trage, auch wenn ihm damit der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet werde (BGH, FamRZ 2008, 144; NJW 1987, 1322; 1985, 264; 1986, 2570; so auch: OLG Koblenz, VersR 2001, 1026;… Borgmann/Jungk/Groms, Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 44 Rn 14ff.).