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   OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00   

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https://dejure.org/2001,10424
OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 12 U 299/00 (https://dejure.org/2001,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.03.2001 - 12 U 299/00 (https://dejure.org/2001,10424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. März 2001 - 12 U 299/00 (https://dejure.org/2001,10424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung des Rückkaufwerts einschließlich Gewinnbeteiligungen bei Kündigung des Versicherungsvertrages; Abführungspflicht von Rückkaufswerten einer Versicherung und Erwerb unwiderruflicher Bezugsrechte ; Berechtigung zur Kündigung eines ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 165; VVG § 166; VVG § 176; KO § 17
    Behandlung eines eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Direktversicherung im Konkurs des VN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1501
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 134/05

    Rechtstellung des Arbeitnehmers in der betrieblichen Altersversorgung im

    Der Vorbehalt, unter den das Bezugsrecht gestellt worden ist, hat indes keine Geltung für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Versicherungsnehmer (Senatsurteil vom 8. Juni 2005 aaO unter II 3; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 -, bei juris abrufbar, sowie VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 86; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 165 Rdn. 6a; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 201; a.A. LG Köln, ZInsO 2003, 383; Tetzlaff, EWiR § 35 InsO 2/03, 931).
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 30/04

    Bezugsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich einer Direktversicherung in der

    Dem Berufungsgericht ist indes darin zu folgen, daß der Vorbehalt, unter den das Bezugsrecht gestellt worden ist, nicht auch für den Fall einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten sollte (ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 18. Juni 2003 - 12 U 29/03 -, bei juris abrufbar, sowie VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf VersR 2002, 86; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. § 165 Rdn. 6a; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 201; a.A. LG Köln ZInsO 2003, 383; Tetzlaff, EWiR § 35 InsO 2003, 931).
  • LG Köln, 12.03.2003 - 23 O 304/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Denn die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts und der Rechtserwerb fallen bei dieser rechtlichen Ausgestaltung zusammen (Vgl. BAG VersR 1991, 942 m.w.N.; BAG VersR 1991, 211; BGH VersR 1996, 1089; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn er gehört ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Vermögen des Versicherungsnehmers, sondern zum Vermögen des Begünstigten (BAG VersR 1991, 942 m.w.N.; BAG VersR 1991, 211; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Dem hat der BGH für den Fall zugestimmt, dass die Voraussetzungen der vereinbarten Vorbehalte nicht erfüllt sind (BGH VersR 1996, 1089; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Soweit das OLG Düsseldorf (NVersZ 2001, 504) und das OLG Karlsruhe (VersR 2001, 1501) in dieser Frage einen anderen Standpunkt eingenommen haben, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

    Daher ergebe die Auslegung der vereinbarten Vorbehalte, dass diese nur für die Dauer der Betriebsfortführung gelten sollten (OLG Düsseldorf NVersZ 2001, 504; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501; ebenso: Prölss/Martin, VVG, § 165 Rn. 6).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 3 U 21/04

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit eines unter Vorbehalt gewährten

    Ein im Rahmen betrieblicher Altersversorgung einem Arbeitnehmer unter Vorbehalt eingeräumtes unwiderrufliches Bezugsrecht (= eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht) aus einer Lebensversicherung (Direktversicherung) fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

    Denn ein wie vorliegend unter Vorbehalt eingeräumtes und deshalb eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht fällt in die Insolvenzmasse, sofern die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind (BGH NJW 1993, 1994 f - betreffend ein widerrufliches Bezugsrecht - ; Umkehrschluss aus BGH VersR 1996, 1089; BAGE 92, 1-10 = VersR 2000, 80 = BB 1999, 2195; OLG Hamm VersR 1998, 1494; OLG Karlsruhe VersR 2001, 1501).

  • LG Münster, 27.07.2005 - 10 O 218/05

    Anspruch auf Aussonderung eines geleisteten Versicherungsguthabens zum

    Voraussetzung eines Anspruches auf Erstattung des Rückkaufwertes ist nämlich ein zunächst wirksam bestehender Vertrag (vgl. OLG L, Versicherungsrecht 2001, 1501).

    Die Bezugsberechtigung kann dabei auf verschiedene Weise ausgestaltet werden, nämlich als widerrufliche, als eingeschränkt unwiderrufliche oder als uneingeschränkt unwiderrufliche (vgl. OLG L, Versicherungsrecht 2001, 1501).

    OLG L Versicherungsrecht 01, 1501, 1502; OLG E NVirsZ 01, 504, 506; OLG L, Urteil vom 18.06.03, AZ: ##########, veröffentlicht bei Juris).

  • LAG Hamm, 22.09.2006 - 4 Sa 629/06

    Betriebliche Altersversorgung, Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht,

    Dagegen rechtfertigten die Interessen eines redlichen vertragstreuen Arbeitgebers es nicht, im Falle seiner Insolvenz dem versicherten Arbeitnehmer sein Bezugsrecht allein deshalb zu entziehen, um die Zugriffsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger erweitern zu können (BGH, Urteil vom 08.06.2005 - IV ZR 30/04 = VersR 2005, 1134 ff.; BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 134/05 = DB 2006, 1488 ff.; BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 85/04 = ZIP 2005, 1836 f.; zuvor schon OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.03.2001 - 12 U 299/00 = VersR 2001, 1501 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 93/00 = VersR 2002, 86 ff.; ablehnend LAG Hamm, Urteil vom 15.02.2006 - 3 Sa 2064/05, JURIS; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2006 - 27 U 159/05 = VersR 2006, 915 f.; Hinkel, ZInsO 2005, 796, 797; Dziesiaty, jurisPr-InsR 17/2005, Anm. 3).
  • OLG Bamberg, 09.02.2006 - 1 U 175/05

    Wem steht Rückkaufswert aus Direktversicherung zu?

    Sind aber im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin die Voraussetzungen der versicherungsvertraglich getroffenen Vorbehalte nicht erfüllt, so steht das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht einem unwiderruflichen Bezugsrecht gleich (vgl. BGH VersR 2001, 1501).

    Besteht also ein uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht des Arbeitnehmers oder - wie vorliegend - ein eingeschränkt widerrufliches Bezugsrecht, welches einem uneingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht gleichzustellen ist, so gehören die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers, der Versicherungsnehmer einer Direktversicherung ist, zum Vermögen des Bezugsberechtigten (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2005, NJW-RR 2005, 1412 ; OLG Karlsruhe in VersR 2001, 1501; OLG Düsseldorf in VersR 2002, 86).

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 12 U 29/03

    Kapitallebensversicherung im Rahmen betrieblicher Altersversorgung: Anspruch des

    Das eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht steht im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin einem unwiderruflichen Bezugsrecht gleich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen der versicherungsvertraglich getroffenen Vorbehalte nicht erfüllt sind (Senat VersR 2001, 1501; BGH VersR 1996, 1089; BAG VersR 1991, 211).

    Die Vorbehalte sollten somit vereinbarungsgemäß nur für die Zeit der Betriebsfortführung gelten (Senat VersR 2001, 1501; vgl. BAG VersR 1991, 211; Prölls/Martin, VVG, 26. Auflage, § 165 Rn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4 U 147/03

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Die Beklagte, die sich auch einem Auszahlungsbegehren ihres Streithelfers ausgesetzt sieht (GA 55), vertritt unter Berufung auf die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe (VersR 2001, 1501) und des Senats (VersR 2002, 86) den Standpunkt, dass eingeschränkt unwiderrufliche Bezugsrecht ihres Streithelfers sei mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens strikt unwiderruflich geworden.

    Das haben das OLG Karlsruhe (Urt. v. 15.3.01 - 12 U 299/00 - VersR 2001, 1501 unter 4.a und d) und der Senat (Urt. v. 30.1.01 - 4 U 93/00 - VersR 2002, 86 unter 2.b) im Anschluss an Kollhosser (in: Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 165 Rn. 6; a.A. LG Köln v. 12.3.03 - 23 O 304/02 - ZInsO 2003, 383) in diesem Sinne entschieden.

  • OLG Hamm, 25.02.2004 - 31 U 182/03

    Unverfallbarkeit einer eingeschränkt unwiderruflichen Versorgungszusage in der

    Das OLG Karlsruhe (VersR 2001, 1501) und das OLG Düsseldorf (NVersZ 2001, 504) scheinen dagegen grundsätzlich von einem Wegfall der versicherungsvertraglichen Vorbehalte im Insolvenzfall auszugehen, so daß von einer einheitlichen Rechtsprechung zu dieser Frage nicht ausgegangen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 7 U 62/06

    Zur Frage der Massezugehörigkeit eines Versicherungsvertrags

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