Weitere Entscheidung unten: AG Daun, 16.09.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6257
OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2009 - 5 U 26/09 - 9 (https://dejure.org/2009,6257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erhebung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Rechtsfolgen des Begriffs der anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; BGB § 123; AGG § 19; AGG § 20; VVG a. F. § 22
    Eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer; Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung Rechtsfolgen des Begriffs der anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung im Falle des Verschweigens einer chronischen Erkrankung im Hinblick auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung; Arglistige Täuschung bei unzulässiger Informationsgewinnung im Falle der Nichtberufung auf die Verletzung des allgemeinen ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine etwaige Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erhebung von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 62/05, VersR 2006, 824).

    Wenn ein Versicherungsnehmer schwere, chronische oder immer wieder auftretende zahlreiche oder dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verschweigt, dann ist schon dies ein hinreichendes Indiz für die Absicht, den Versicherer zum Vertragsschluss zu bewegen oder zum Einräumen günstiger Konditionen zu veranlassen (vgl. Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824 - für den Fall einer colitis ulcerosa; siehe auch OLG Brandenburg, VuR 2009, 146; OLG Thüringen, VersR 1999, 1526; Prölss in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl. 2004, § 22 Rdn. 5).

    Die weit gefasste Offenbarungspflicht findet ihre Grenze erst bei offenkundig belanglosen oder alsbald vergehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    Umgekehrt wurde durch das Benennen einer neutralen Informationsquelle sogar der Schein verstärkt, der Versicherer könne sich auf die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers verlassen (siehe Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    In diesem Fall wird es dem Versicherer nach Treu und Glauben versagt, sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Hinblick auf die unklaren oder unvollständigen Angaben des Versicherungsinteressenten auf ein Rücktrittsrecht - für welches das Institut der Nachfrageobliegenheit zunächst entwickelt wurde - zu berufen (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824).

    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Mit Beschluss vom 07.11.2007 (- IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 ) hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass die sekundäre Darlegungslast grundsätzlich auch den mit dem Versicherungsnehmer nicht identischen Begünstigten einer Lebensversicherung treffen kann.

    Das ist der Sache nach keine auf der Annahme nicht genügender Erfüllung der sekundären Darlegungslast beruhende Entscheidung (siehe auch BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 ).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Fragen in Antragsvordrucken sind grundsätzlich weder § 34a VVG a.F. noch der AGB-Kontrolle unterworfen, weil sie nichts regeln (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ; Prölss in Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., §§ 16, 17 Rdn. 44; jeweils auch zu den Ausnahmen).

    Sie sind sowohl nach allgemeinem Sprachgebrauch als auch nach den Verständnismöglichkeiten und -fähigkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eindeutig und dienen dem berechtigten Anliegen des Versicherers, Anzeichen von nicht offenkundig belanglosen Unregelmäßigkeiten im Gesundheitszustand des Versicherungsinteressenten zu ermitteln (Senat, Urteil vom 01.02.2006 - 5 U 207/05, VersR 2006, 1482 ).

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Die feststehenden Umstände lassen den Schluss zu, dass der Antragsteller mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte und sich bewusst war, dass die Beklagte, wüsste sie von der Darmerkrankung, seinen Antrag auf Abschluss einer Lebensversicherung nicht oder möglicherweise nur mit ihm nachteiligen Bedingungen annehmen würde (vgl. Senat, Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ).

    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Daran fehlt es an und für sich, wenn eine verschwiegene Vorerkrankung des Versicherungsnehmers unstreitig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2007 - 9 U 41/06, VersR 2008, 770 ; dazu dass unstreitiger Prozessstoff im Grundsatz nicht ohne gesetzliche Grundlage unverwertet gelassen werden darf, siehe auch BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 ).

    In solchen Fällen können daher im Allgemeinen die Grundsätze der Verwertung unter Verstoß gegen das materielle Recht verschaffter Beweismittel nicht unmittelbar herangezogen werden (zur Verwertbarkeit rechtswidrig verschaffter Beweismittel im Zivilprozess siehe Werner, NJW 1988, 993; für heimliches Belauschen - Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - BGH, Urteil vom 04.12.1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180 ; BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 537/06, NJW 2008, 2732 [ausnahmsweise Verwertungsverbot denkbar bei erheblicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts]).

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    So kann den Versicherungsnehmer insbesondere in Fällen der Arglistanfechtung eine solche sekundäre Darlegungslast treffen, weil ohne hinzutreten weiterer Umstände falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein nicht den Schluss auf eine arglistige Täuschung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 12.03.2008 - IV ZR 330/06, VersR 2008, 809), andererseits der für die Voraussetzungen des Anfechtungseinwands grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Versicherer typischerweise keine Aussagen zu den Beweggründen des Antragstellers treffen kann.
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Deshalb muss der Versicherer entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer erkannt und gebilligt hat, der Versicherer werde bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Antworten seinen Antrag nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen (BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 331/05, VersR 2007, 785 ; Langheid in Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl. 2003, § 22 Rdn. 6).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Es genügt, wenn der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat (BGH, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, VersR 1995, 1496 ).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09
    Dessen ungeachtet folgt der Senat der in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung, wonach der das Rücktrittsoder Anfechtungsrecht zu Fall bringende Einwand der Verletzung einer Nachfrageobliegenheit in Fällen der Arglist nicht durchgreift (Senat, Urteil vom 12.10.2005 - 5 U 82/05, VersR 2006, 824; Urteil vom 03.11.2004 - 5 U 190/04, VersR 2005, 929 ; so jetzt auch BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 46/05, VersR 2007, 96 - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung [etwa Urteil vom 25.03.1992 - IV ZR 55/91, VersR 1992.603]).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00

    Zurechnung von Wissen des Arztes

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

  • OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97

    Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände;

  • OLG Brandenburg, 03.12.2008 - 3 U 2/08

    Lebensversicherungsvertrag: Beweislast im Zusammenhang mit fehlenden Angaben zu

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

  • OLG Hamburg, 18.01.2007 - 9 U 41/06

    Prozessrecht - Unverwertbarkeit von rechtswidrig erhobenen personenbezogenen

  • OLG Saarbrücken, 20.10.2011 - 5 W 220/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Offenbarungspflicht einer Genträgerschaft

    Da es sich dabei um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522; Urt. v. 12.10.2005 - 5 U 82/05 - VersR 2006, 824).

    Werden, wie hier, weniger bedeutsame Erkrankungen bei gleichzeitigem Verschweigen einer gravierenden angegeben, indiziert auch ein solches Verhalten die Täuschungsabsicht (Senat, Urt. v. 9.9.2009 - 5 U 26/09 - VersR 2009, 1522).

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Rechtsprechung
   AG Daun, 16.09.2009 - 3a C 129/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24657
AG Daun, 16.09.2009 - 3a C 129/09 (https://dejure.org/2009,24657)
AG Daun, Entscheidung vom 16.09.2009 - 3a C 129/09 (https://dejure.org/2009,24657)
AG Daun, Entscheidung vom 16. September 2009 - 3a C 129/09 (https://dejure.org/2009,24657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • ivr-blog.de (Kurzinformation)

    § 11 Abs. 4 VVG
    Kündigung von langfristigen Altverträgen nach neuem Recht

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1522
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Eschweiler, 17.11.2009 - 21 C 243/09

    Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers; Altverträge

    Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber bereits durch Schaffung der Übergangsvorschriften aufgezeigt hat, dass er eben keine unbedingte und uneingeschränkte Anwendung des neuen Rechts auf Altverträge erstrebte, sondern um einen Ausgleich zwischen dem Reformziel "Verbraucherschutz" und schutzwürdigem Vertrauen des Versicherers an den Bestand der früheren Gesetzeslage bemüht war (vgl. AG Daun, Urt. V. 26.08.2009- AZ: 3a C 129/09).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2010 - 20 S 173/09

    Versicherungsvertrag - vorzeitige Kündigung neues VVG

    Zur Begründung wird auf die umfassenden Ausführungen des Amtsgerichts Bezug genommen, das in Anlehnung an die Entscheidung des AG Daun vom 16.9.2009, Az: 3a C 129/09, und entsprechend den von Funck / Pletsch (VersR 2009, 615, 616) durch Auslegung des Gesetzes ermittelten Ergebnissen von der Unwirksamkeit der Kündigung ausgegangen ist.
  • LG Berlin, 31.10.2012 - 23 S 46/12

    Kündigung Altversicherungsvertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres

    Allerdings läuft auch nach der Gegenauffassung (LG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2010 - 23 S 39/10 - zitiert nach "Juris"; AG Daun, Urt. v. 16.09.2009 - 3a C 129/09 - VersR 2009, 1522; AG Eschweiler, Urt. v. 17.11.2009 - 21 C 243/09 - Rn. 17, zitiert nach "Juris"; Schneider, "Neues Recht für alte Verträge ?", in: VersR 2009, 859, 863-864; Prölss, in: Prölss / Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Rn. 10 zu § 11 VVG) gemäß Art. 3 Abs. 4, 1 EGGVG die dreijährige Kündigungsfrist des § 11 Abs. 4 VVG n.F. ab dem 01. Januar 2008 mit der Folge, dass hiernach die Kündigung des Klägers vom 20. Februar 2010 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2010 wirksam gewesen wäre.
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