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   BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88   

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https://dejure.org/1989,2208
BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,2208)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1989 - IVa ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,2208)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,2208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige Zulassungsbestimmungen - Gefahrenerhöhung durch den über eine einmalige Gefährdungshandlung hinausgehen Benutzung des Fahrzeuges

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 10; VVG §§ 23 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 93
  • NZV 1990, 150 (Ls.)
  • VersR 1990, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/68

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Fahrzeugtyp - Höchstgeschwindigkeit -

    Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z.B. Urteil vom 25.2.1970 - IV ZR 639/68 - VersR 1970, 412) liegt bei einem Fahrzeug, dessen erzielbare Höchstgeschwindigkeit die durch die Bauart bestimmte erheblich überschreitet, jedenfalls dann, wenn dieser Zustand schon bei Abschluß des Versicherungsvertrages - wie hier - bestand, die Gefahrerhöhung nicht in dem Zustand des Fahrzeugs.
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 81/74

    Unfallursächlichkeit der schlechten Beschaffenheit der Reifen bei Abkommen von

    Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88
    Diese Besonderheit in der Kraftfahrtversicherung erfordert in den Fällen, in denen das Fahrzeug nicht von dem VN selbst, sondern von einem Dritten benutzt wird, die Feststellung, daß der VN diese Benutzung durch den Dritten gewollt oder billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGH Urteil vom 17.9.1975 - IV ZR 81/74 - VersR 1975, 1017, 1018).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Der für allgemeines Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage zunächst unentschieden gelassen (Urt. v. 13. Dezember 1977 - IV ZR 177/77, VersR. 1979, 343, 345), sich inzwischen aber der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen (Urt. v. 14. Oktober 1987 - IVa ZR 29/88, LM, Nr. 70 zu § 6 VVG).

    Deswegen ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher die Verwirkung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung auf besondere Ausnahmefälle beschränkt worden (vgl. RGZ 157, 69, 75 f., RGZ 160, 3, 6; BGH, Urt. v. 14. Oktober 1987 aaO.), in denen es für den Versicherer unzumutbar wäre, sich an der Erfüllung der von ihm übernommenen Vertragspflichten festhalten zu lassen.

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19

    1. Der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des

    Dass der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des dergestalt in der Bauart geänderten Fahrzeugs eine beachtliche Gefahrerhöhung in der Fahrzeug-Kaskoversicherung darstellt, wenn die Leistung des neuen Motors und die daraufhin erzielbare Höchstgeschwindigkeit die des früheren Zustandes erheblich übersteigt, ist in der Rechtsprechung und der versicherungsrechtlichen Literatur allgemein anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412; Urteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 29/88, VersR 1990, 80; SaarlOLG, Urteil vom 17. März 1989 - 3 U 164/84, VersR 1990, 779; OLG Koblenz, VersR 2007, 534; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 23 Rn. 81; Maier, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl., § 23 VVG Rn. 42; vgl. auch OGH Wien, VersR 1981, 768).
  • OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22

    Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis;

    Eine (aus anderen Rechtsgründen als § 134 BGB hergeleitete) Unwirksamkeit des Versicherungsvertrags hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich verneint ( BGH, Urteil vom 19. September 1966 - II ZR 237/64 , juris Rn. 4 m.w.N.; vom 22. Juni 1967 - II ZR 154/64 , juris Rn. 13; vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/69, VersR 1970, 412 ; gerade zum "Frisieren" eines Motorrades vor Abschluss des Versicherungsvertrags: BGH, Urteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 29/88 , juris Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03

    Kaskoversicherung: Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers unter dem

    Richtig ist, dass die längere Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs eine Erhöhung des versicherten Unfallrisikos (hier: Vollkaskoversicherung) darstellt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 93; Langheid in Römer/Langheid, 2. Aufl., §§ 23 - 25 VVG Rdn 76 m.w.N.).
  • OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins

    Die insoweit ergangene Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, VersR 1970, 412, 413; VersR 1990, 80, 81, wo der BGH auch nicht auf den Zustand des Fahrzeugs abstellt, sondern auf deren Nutzung, so dass es ohnehin nicht darauf ankomme, seit wann der verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs bestehe) kann auf andere Versicherungszweige, die nicht Pflichtversicherungen sind, nicht übertragen werden (vgl. BGH, VersR 1979, 73, 74, unter I. a. E.).
  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge

    Es ist jedoch zu beachten, daß in der Kraftfahrtversicherung die relevante Gefahrerhöhung nicht in dem verkehrswidrigen Zustand des Fahrzeugs oder des Fahrers zu sehen ist, sondern in der Tatsache der Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz der gegebenen Erhöhung des Gefährdungspotentials (vgl. BGH VersR 63, 349; 68, 1033; NJW-RR 90, 93; Johannsen, a.a.O., Anm. F 55; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rz. 104).
  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 87/91

    Entschädigungspflichtiger Wildunfall

    Die Benutzung eines - hier wegen der abgefahrenen Reifen - verkehrsunsicheren Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nur dann eine im Sinn des § 23 Abs. 1 WG vorgenommene Gefahrerhöhung, falls der Versicherungsnehmer auch positive Kenntnis von dem mangelnden Zustand des Kraftfahrzeugs hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 93; VersR 1990, 80 ; OLG Düsseldorf RuS 1989, 311; OLG Hamm RuS 1989, 207).
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