Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 24.08.1994

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.09.1995 - 2 Ss (OWi) 274/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5729
OLG Dresden, 12.09.1995 - 2 Ss (OWi) 274/95 (https://dejure.org/1995,5729)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.09.1995 - 2 Ss (OWi) 274/95 (https://dejure.org/1995,5729)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. September 1995 - 2 Ss (OWi) 274/95 (https://dejure.org/1995,5729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 37 Abs. 2; StVO § 37; StVG § 25 Abs. 1; StVG § 25; BKatV § 1 Abs. 1; BKatV § 1 Abs. 2; BKatV § 1; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; BKatV § 2; BKatV § 2 Abs. 1; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; BKat Nr. 34.2
    Absehen von existenzgefährdendem Fahrverbot trotz Rotlichtverstoßes L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 866
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.08.1994 - 9 U 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8130
OLG Schleswig, 24.08.1994 - 9 U 11/94 (https://dejure.org/1994,8130)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.1994 - 9 U 11/94 (https://dejure.org/1994,8130)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 1994 - 9 U 11/94 (https://dejure.org/1994,8130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 252; StVG § 7 Abs. 2; StVG § 7
    Keine abstrakte Nutzungsentschädigung für Ausfall eines Traktors

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrzeug; Erwerbswirtschaftlicher Nutzung; Ersatzfahrzeug; Nutzungsentschädigung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 § 252; StVG § 7 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem überholenden Fahrzeug; Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 866
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03

    Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs

    Demgegenüber lehnt ein Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, VersR 1995, S. 1321; OLG Schleswig, VersR 1996, S. 866; OLG Köln VersR 1997, S. 506; OLG Hamm, 9. Senat, NJW-RR 2001, S. 165 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung) und die überwiegende Literatur (Palandt - Heinrichs, BGB, 63. Aufl., Rz. 24a; Wussow - Karczewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41, Rz 44; Greger Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl, Anh. I, Rz 129) eine abstrakte Entschädigung gänzlich ab.
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Bei beiderseitigem gleichermaßen unfallursächlichen Fehlverhalten ist die Schadensteilung angemessen (vgl. zur Kollision bei Linksabbiegen auch OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1994 - 6 U 227/93 -, Rn. 32, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 1987 - 10 U 57/86 -, LS nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 1994 - 9 U 11/94 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich

    ee) Nach der Entscheidung des Großen Senats des BGH hat sich eine Tendenz der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Schleswig VersR 96, 866; OLG Köln VersR 97, 506; OLG Hamm NJW-RR 2001, 165, 166, jeweils für deliktische Ansprüche im Fall von Unfällen; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971 bei vertraglichen Ansprüchen aus einem Reparaturauftrag) gebildet, nach der sich der Schaden beim zeitweisen Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs bemisst, während eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht zuerkannt werden kann, da die ältere Rechtsprechung des BGH durch die Entscheidung des Großen Senats überholt ist (vgl. auch Münchener Kommentar/Oetker, BGB, 4. Auflage, Band 2, § 249 BGB Rdn. 63; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, Vorbemerkung vor § 249 BGB Rdn. 24a, jeweils m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Die für die Berechnung eines Vermögensschadens im Rahmen des § 252 BGB anzuwendende Differenzhypothese bedarf im Fall des Gebrauchs- entzuges gewerblich genutzter Sachen in der Regel keiner Korrektur, wie sie der Große Zivilrechtssenat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 219) bei der Entwicklung der Grundsätze des abstrakten Schadensausgleiches bei Entzug privat genutzter Sachen und Rechte vorgenommen hat (vergleiche dazu beispielsweise OLG Düsseldorf, EWiR 1994, 845 ; VersR 1995, 1321 ; OLG Schleswig VersR 1996, 866 ; OLG Köln VersR 1997, 506 ).
  • OLG München, 09.03.2022 - 10 U 6476/21

    1/3 Mithaftung bei Verstoß gegen Rückschaupflicht

    Hieraus folgt jedoch, dass das Klägerfahrzeug allein für gewerbliche Tätigkeiten ausgefallen ist, so dass der Kläger seinen etwaigen Schaden aufgrund des Nutzungsausfalles grundsätzlich im Wege der Darstellung des entgangenen Gewinns gemäß § 252 S. 1 BGB hätte berechnen müssen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.08.1994 - 9 U 11/94 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2000 - 13 U 1837/00

    Ersatz für Ausfall der Nutzung eines gewerblich genutzten Kfz

    Mithin bemißt sich beim Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs der Schaden nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeuges (OlG Düsseldorf ZfS 1981, 168; NZV 1999, 472; OLG Schleswig VersR 1996, 866; OLG Köln VersR 1997, 506; Palandt-Heinrichs, 59. Aufl., Vorbem. v. § 249 BGB Rnr. 24).
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