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   OLG Oldenburg, 26.07.1990 - 1 U 55/90   

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https://dejure.org/1990,3657
OLG Oldenburg, 26.07.1990 - 1 U 55/90 (https://dejure.org/1990,3657)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.07.1990 - 1 U 55/90 (https://dejure.org/1990,3657)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 1 U 55/90 (https://dejure.org/1990,3657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 3 AGBG; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG ; § 780 BGB; § 1191 BGB
    Formularklausel; Bestellung einer Grundschuld; Sicherungsgeber; Abstraktes Schuldversprechen; Unbeschränkte persönliche Haftung; Ungewöhnliche Regelung; Aufklärung; Vermeidung eines Überraschungseffektes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularklausel; Bestellung einer Grundschuld; Sicherungsgeber; Abstraktes Schuldversprechen; Unbeschränkte persönliche Haftung; Ungewöhnliche Regelung; Aufklärung; Vermeidung eines Überraschungseffektes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 3, § 9 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 780, § 1191

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1523
  • WM 1991, 221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 18.06.1984 - 9 U 1/84

    Abstraktes Schuldversprechen; Grundschuld; Grundstückseigentümer; Persönliche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.07.1990 - 1 U 55/90
    Unter diesen Voraussetzungen - so hat der 9. Zivilseant des Gerichts (WM 1985, 728) zutreffend ausgeführt - braucht der dritte Sicherungsgeber "billigerweise nicht damit zu rechnen, daß er ohne besondere und mit ihm ausgehandelte Vereinbarung mit der Grundschuldbestellung formularmäßig auch die persönliche Haftung übernimmt.
  • OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03

    Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die

    Gibt der Grundstückseigentümer, der nicht persönlicher Schuldner ist, ein derartiges Schuldversprechen ab, so stellt die Ausdehnung der Haftung über das Grundstück hinaus, sofern es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, regelmäßig eine überraschende und daher gemäß § 3 AGBG unwirksame Klausel dar (vgl. OLG Oldenburg, WM 1991, 221; Gaberdiel, aaO., Rdnr. 301; Weber, aaO., § 13 I. 1., S. 276).
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