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   BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98   

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BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98 (https://dejure.org/2000,1847)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2000 - III ZR 313/98 (https://dejure.org/2000,1847)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - III ZR 313/98 (https://dejure.org/2000,1847)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Straßenbaulastinhaber - Deutsche Bundespost - Verlegung von Fernmeldekabeln - Kabeltragwanne

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fernmeldekabel, Kabeltragwanne für - und Straßenbaulast; Straßenbaulast, - für In- standsetzung einer Kabeltragwanne

  • Judicialis

    TelegrafenwegeG § 1; ; TelegrafenwegeG § 2; ; TelegrafenwegeG § 3; ; TelegrafenwegeG § 5; ; TelegrafenwegeG § 6; ; TKG § ... 50; ; TKG § 51; ; TKG § 52; ; TKG § 53; ; TKG § 55; ; TKG § 56; ; FStrG § 1 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten einer Kabeltragwanne für Fernmeldekabel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 710
  • WM 2000, 725
  • DVBl 2000, 1366
  • K&R 2000, 245
  • ZfBR 2000, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 253/90

    Teilurteil bei unselbständigen Rechnungsposten

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Das hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß bei einem - wie hier - aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammengesetzten einheitlichen Anspruch über einzelne Rechnungsposten nur dann ein Teilurteil ergehen kann, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht (mehr) im Streit steht oder zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (vgl. BGHZ 107, 236, 242 ff; BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 - NJW 1996, 395; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 253/90 - NJW 1992, 1769, 1770; Senatsurteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 f m.w.N.).

    Von dieser Möglichkeit, die auch dem Revisionsgericht offensteht, macht der Senat Gebrauch, weil der Sachverhalt weiter aufzuklären ist und eine Entscheidung durch das Berufungsgericht nicht sachdienlich wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1992 aaO S. 1770).

  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Das hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß bei einem - wie hier - aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammengesetzten einheitlichen Anspruch über einzelne Rechnungsposten nur dann ein Teilurteil ergehen kann, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht (mehr) im Streit steht oder zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (vgl. BGHZ 107, 236, 242 ff; BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 - NJW 1996, 395; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 253/90 - NJW 1992, 1769, 1770; Senatsurteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 f m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hatte das Teilurteil des Landgerichts auf prozessuale und sachlich-rechtliche Fehler nachzuprüfen und den vorliegenden schweren Verfahrensmangel von Amts wegen zu berücksichtigen (§§ 539, 540 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1995 aaO).

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Das hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß bei einem - wie hier - aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammengesetzten einheitlichen Anspruch über einzelne Rechnungsposten nur dann ein Teilurteil ergehen kann, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht (mehr) im Streit steht oder zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (vgl. BGHZ 107, 236, 242 ff; BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 - NJW 1996, 395; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 253/90 - NJW 1992, 1769, 1770; Senatsurteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 f m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist aber anzunehmen, daß eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll und bei mehreren an sich möglichen Auslegungen derjenigen der Vorzug zu geben ist, bei welcher der Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966; vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - WM 1999, 2513, 2514).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    § 5 und ebenso § 6 TWG enthalten Regelungen, mit denen die Rechte und Pflichten einerseits der Post als Betreiberin von Fernmeldelinien und andererseits der Betreiber von besonderen Anlagen gegeneinander abgegrenzt werden (BVerwG DÖV 1986, 656), wobei es gleichgültig ist, auf welchem Rechtstitel das Recht, die besondere Anlage auf oder in einem Verkehrsweg anbringen zu dürfen, beruht, auf einer Sondernutzungserlaubnis (§ 8 Abs. 1 FStrG), einer privatrechtlichen Vereinbarung (§ 8 Abs. 10 FStrG) oder einem sonstigen Rechtsgrund (vgl. BVerwG DVBl. 1999, 1519, 1520 zu §§ 55, 56 TKG), oder ob es - wie hier - eines besonderen Rechtsgrundes nicht bedarf, weil es der Straßenbaulastpflichtige selbst ist, der die "besondere Anlage" betreibt.
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Das hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß bei einem - wie hier - aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammengesetzten einheitlichen Anspruch über einzelne Rechnungsposten nur dann ein Teilurteil ergehen kann, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht (mehr) im Streit steht oder zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (vgl. BGHZ 107, 236, 242 ff; BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 - NJW 1996, 395; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 253/90 - NJW 1992, 1769, 1770; Senatsurteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 f m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97

    Auslegung einer vertraglichen Bestimmung

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist aber anzunehmen, daß eine vertragliche Bestimmung nach dem Willen der Parteien einen bestimmten rechtserheblichen Inhalt haben soll und bei mehreren an sich möglichen Auslegungen derjenigen der Vorzug zu geben ist, bei welcher der Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966; vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - WM 1999, 2513, 2514).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Dies käme allenfalls in Betracht, wenn die Entscheidungsgründe in dieser Hinsicht völlig eindeutig wären (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96 - LM § 313 Abs. 1 ZPO Nr. 12).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Das hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Folge, daß bei einem - wie hier - aus mehreren unselbständigen Rechnungsposten zusammengesetzten einheitlichen Anspruch über einzelne Rechnungsposten nur dann ein Teilurteil ergehen kann, wenn der Anspruch dem Grunde nach nicht (mehr) im Streit steht oder zugleich ein Grundurteil über die restlichen Anspruchsteile ergeht (vgl. BGHZ 107, 236, 242 ff; BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 269/94 - NJW 1996, 395; Senatsurteil vom 27. Mai 1993 - III ZR 59/92 - NJW 1993, 2173; Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 253/90 - NJW 1992, 1769, 1770; Senatsurteil vom 10. Oktober 1991 - III ZR 93/90 - NJW 1992, 511 f m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 80/85

    Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Unterhaltung eines Verkehrsweges

    Auszug aus BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98
    Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Anlagen stehen, die verkehrsfremden Zwecken dienen, fallen nicht darunter (vgl. Senatsurteil BGHZ 98, 244, 249 f).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 81.84

    Telegraphenwege - Fernmeldelinie - Kosten für Schutzvorkehrungen - Mehrkosten

  • BGH, 28.10.2021 - VII ZR 44/18

    Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem

    Vielmehr kommt in Betracht, dass er eine ausdrückliche Regelung schon wegen der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für entbehrlich gehalten hat, weil in diesem Fall die Tatsachen zum Grund der Klageforderung im Zeitpunkt des Erlasses des Teilurteils unstreitig sind (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2000 - III ZR 313/98, WM 2000, 725, juris Rn. 17; anders dagegen BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, NJW 2000, 800, juris Rn. 17 ff.: möglicher geänderter Vortrag in der Zukunft ebenfalls schädlich).
  • BGH, 27.01.2005 - III ZB 47/04

    Rechtsweg für Ansprüche aus einem Vertrag zwischen einem Schienennetzbetreiber

    Die Tatsache, daß der Senat in jüngerer Zeit Sachentscheidungen zur Kostenlast nach dem Telegraphenwegegesetz beziehungsweise zu §§ 50 bis 53 TKG 1996 getroffen hat (Urteile vom 3. Februar 2000 - III ZR 313/98 - NVwZ 2000, 710 ff, und vom 27. Februar 2003 - III ZR 229/02 - NVwZ 2003, 1018 f), widerspricht dem nicht.
  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 185/00

    Leitungsrecht für Trinkwasserleitung bei Verlegung einer Straßenbrücke

    Danach ist eine im Straßenkörper verlegte Versorgungsleitung kein Teil der öffentlichen Straße; sie ist insbesondere auch nicht Nebenanlage im Sinne des Straßenrechts (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 FStrG; § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrG LSA; § 6 der Ersten Durchführungsbestimmung zur Straßenverordnung vom 22. August 1974, DDR-GBl. I S. 522), da sie in keinem Zusammenhang zu den Aufgaben der Straßenbauverwaltung steht (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 2000 - III ZR 313/98 - WM 2000, 725, 728); sie fällt daher für sich genommen auch nicht unter den Kreuzungsanlagenbegriff des Wasserstraßengesetzes (Friesecke aaO § 40 Rn. 2 u. 6).
  • OLG Brandenburg, 01.06.2005 - 2 U 3/04

    Kostentragungspflicht aus § 53 Abs. 3 , § 56 TKG für den Fall, dass

    Dabei hätte allerdings die Aufhebung des TKG vom 25. Juli 1996 allein nicht zur Folge, dass nach §§ 50 ff TKG etwaig entstandene Kostenerstattungsansprüche ersatzlos weggefallen wären, zumal der Gesetzgeber des TKG 2004 die Bestimmungen des Vorläufergesetzes zu den hier maßgeblichen Fragenkomplexen inhaltlich weitgehend übernommen hat (vgl. §§ 68 ff TKG 2004 sowie BGH, Urt. vom 03.02.2000, Az.: III ZR 313/98 unter II.1., juris-Nr.: KORE 306112000).
  • OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. BGHZ 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; 120, 376, 380; BGH, NJW 1999, 1035; 2000, 948; BauR 1999, 736, 737; 1638; 2000, 1405; WM 2000, 725; WRP 2000, 1296).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 229/02

    Straßenrecht - Kosten der Umlegung einer Telekommunikationslinie

    b) Regelungsgegenstand der §§ 55, 56 TKG sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber der Telekommunikationslinie und den anderen privaten und öffentlichen Aufgabenträgern, die den Verkehrsweg für eine "besondere Anlage" in Anspruch nehmen dürfen, wobei es gleichgültig ist, auf welchem Rechtstitel diese sonstige Nutzung beruht (Senatsurteil vom 3. Februar 2000 - III ZR 313/98 - WM 2000, 725, 728; BVerwGE 109, 192, 196).

    Zum Verkehrsweg gehören jedoch insbesondere auch "Kunstbauten" wie Brücken und Tunnels einschließlich ihrer Bestandteile (Stützen, Widerlager; vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG sowie Senatsurteil vom 3. Februar 2000 aaO).

  • OLG Köln, 24.01.2001 - 11 U 59/00

    Haftung des Mieters für Bodenkontaminierung eines Tankstellengeländes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 107, 236, 242, 244; 120, 376, 380; BGH, BauR 1999, 736, 737; NJW 1999, 1638; 2000, 1405; WM 2000, 725).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2006 - 1 L 288/04

    Kostenersatz nach § 52 Abs. 2 TKG

    Die gesetzlichen Regelungen zielen darauf ab, die Straßenbauverwaltung bei der Bewältigung ihrer Aufgabenstellung von zusätzlichen, aus dem Vorhandensein einer Fernmeldelinie entstehenden Kosten weitestgehend freizustellen (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2000 - III ZR 313/98 -, NVwZ 2000, 713).
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