Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04   

Volltextveröffentlichungen (14)

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • IWW (Pressemitteilung)

    Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Zum Schutzumfang von Marken mit der Zeichenfolge "Kinder" - Ferrero

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  • heuking.de , S. 21 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Beurteilung der Warenähnlichkeit im Rahmen der Verwechslungsgefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Ferrero unterliegt im Streit um Rechte aus der Marke "Kinder"

  • onlinelaw.de (Kurzinformation)

    Schutzumfang der Marke "Kinder"

Besprechungen u.ä. (3)

  • heuking.de , S. 21 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Beurteilung der Warenähnlichkeit im Rahmen der Verwechslungsgefahr

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schutz für Kinder?! Kinder Kram, Kinderzeit

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ferrero verliert Markenstreit um "Kinder"

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2007, 1066
  • MIR 2007, Dok. 385
  • WRP 2007, 1466



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Wird zitiert von ... (96)  

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07  

    SIERRA ANTIGUO

    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen der Identität oder Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, dem Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGHZ 171, 89 Tz. 33 - Pralinenform; BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 94/04, GRUR 2007, 1066 Tz. 21 = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit).

    Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 31 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2007, 1066 Tz. 40 - Kinderzeit).

  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07  

    DAX

    Dies folgt allerdings nicht daraus, dass bei einer Unterlassungsklage jedes Schutzrecht, auf das der Kläger seine Klage stützt, einen eigenen Streitgegenstand darstellt und in der Revisionsinstanz kein neuer Streitgegenstand in den Prozess eingeführt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. = WRP 2001, 804 - Telefonkarte; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 94/04, GRUR 2007, 1066 Tz. 60 = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 200/06  

    Augsburger Puppenkiste

    Bei der Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 31 - THOMSON LIFE; BGH, Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 94/04, GRUR 2007, 1066 Tz. 40 = WRP 2007, 1466 - Kinderzeit).
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