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   OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00   

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https://dejure.org/2000,6815
OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00 (https://dejure.org/2000,6815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2000 - 3 Wx 9/00 (https://dejure.org/2000,6815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 3 Wx 9/00 (https://dejure.org/2000,6815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwalter; Eigentümerversammlung; Amtszeit; Bestellung; Abberufung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abberufung; Verwalter; Wiederbestellung; Eigentümerbeschluß

  • Judicialis

    WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 2, 6
    Abberufung des Verwalters bei bestandskräftiger Wiederbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1019
  • WuM 2000, 505
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1996 - 3 Wx 47/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00
    Sie beruhen auf der Rechtsprechung des Senats - vgl. Beschluß vom 23.09.1996, 3 Wx 47/96, NJWE-Mietrecht 1997, 64 - an der dieser auch festhält.
  • LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19

    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und

    Zumal es der Klägerin wohl ohnehin verwehrt ist, ein neues Entlassungsbegehren auf Gründe zu stützen, die bereits Gegenstand einer bestandskräftig beschlossenen Weiterbestellung (zur Notwendigkeit des Hinzutretens mindestens eines neuen gewichtigen Grundes: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2000 - 3 Wx 9/00) oder eines bestandskräftig abgelehnten Abberufungsantrages waren (LG Hamburg, Urteil vom 15. Juli 2020 - 318 S 10/20).

    Zumal es der Klägerin wohl ohnehin verwehrt ist, ein neues Entlassungsbegehren auf Gründe zu stützen, die bereits Gegenstand einer bestandskräftig beschlossenen Weiterbestellung (zur Notwendigkeit des Hinzutretens mindestens eines neuen gewichtigen Grundes: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Mai 2000 - 3 Wx 9/00) oder eines bestandskräftig abgelehnten Abberufungsantrages waren (LG Hamburg, Urteil vom 15. Juli 2020 - 318 S 10/20).

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Haben Wohnungseigentümer allerdings in Kenntnis des Verhaltens und der Tätigkeit des Verwalters und aller übrigen Umstände in seiner abgelaufenen Amtszeit eine erneute Bestellung für einen weiteren Zeitraum beschlossen, so kann ein Antrag auf Abberufung nur dann mit Erfolg auf die bereits bekannten früheren Umstände gestützt werden, wenn zumindest ein neuer wichtiger Grund angeführt wird, der im Zeitpunkt der Neubestellung noch nicht vorlag (Senatsbeschluss - 3 Wx 9/00 - vom 03.05.00; Senat a.a.O.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen

    Eine gerichtliche Abberufung des Verwalters nach erneuter Bestellung kommt nur dann in Betracht, wenn ein neuer wichtiger Grund vorliegt, der im Zeitpunkt der Neubestellung, hier am 06.07.2007, noch nicht vorlag (OLG Düsseldorf WuM 2000, 505).
  • LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 10/20

    Anfechtung eines Wiederwahlbeschlusses für den Verwalter im

    In diesem Fall wird die gegebenenfalls zwischen einzelnen Miteigentümers streitige Frage der Eignung durch die Möglichkeit, den Bestellungsbeschluss anzufechten, einer selbstständigen gerichtlichen Prüfung zugeführt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2000 - 3 Wx 9/00 Rn. 29, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Soweit ein Teil der Eigentümer nicht anwesend war, haben diese durch die Nichtanfechtung dieses Beschlusses nach Erhalt des Versammlungsprotokolls ebenfalls zu erkennen gegeben, dass sie etwaige Verstöße des Verwalters - sollten diese tatsächlich gegeben sein - nicht als so gewichtig ansehen, dass dadurch die Verlängerung seiner Amtszeit in Frage gestellt sein könnte ( ebenso OLG Düsseldorf, NZM 00, 1019 unter Hinweis auf die ständige Rspr. ).
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