Rechtsprechung
| BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 15 Abs. 3
Wohnnutzung; Sanitäranschlüsse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 3
Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten Raums zu Wohnzwecken - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen einer Vornahme baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums ohne die erforderliche Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer; Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 483 UR II 129/98
- LG München I, 29.09.1998 - 1 T 12617/98
- BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Papierfundstellen
- NZM 1999, 466 (Ls.)
- WuM 1999, 178
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Aus der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19.12.1991 (NJW 1992, 978/979) ergibt sich nichts anderes. - BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Bei der Beurteilung dieser Frage ist eine "typisierende", d.h. verallgemeindernde Betrachtungsweise geboten (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 ). - BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung …
Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Bei der Beurteilung dieser Frage ist eine "typisierende", d.h. verallgemeindernde Betrachtungsweise geboten (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 ). - BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
Auszug aus BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Zulässig ist aber auch eine andere Nutzung, sofern sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als eine Nutzung als Hobbyraum (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720; um 1993, 490).
- OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens
Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …Bereits darin, d.h. ohne dass es noch darauf ankommt, ob der Spitzboden auch tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird, ist eine unzulässige Beeinträchtigung der restlichen Eigentümergemeinschaft zu sehen (vgl. BayObLG WuM 99, 178 und 91, 53; OLG Hamm MDR 97, 817).
- BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04
Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker …
Bereits den Umbau brauchen die Antragsteller nicht zu dulden, weil er schon den Beginn der unzulässigen Nutzung zu Wohnzwecken darstellt (BayObLG WuM 1999, 178/179; 1993, 490/491). - OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - 24 U 179/05
Vereinbarkeit eines "Pizza-Taxi-Betriebs" mit dem mietvertraglichen Nutzungszweck …
Entscheidend ist, dass dieses Geschäftskonzept typischerweise, zwangsläufig und untrennbar (im Vergleich zum Betrieb einer Grillstube ohne diesen Service) mit der Ausweitung des Kraftfahrzeugbetriebs verbundenen ist, was vor allem nachts (bis zur Sperrstunde) das Ruhebedürfnis der Hausbewohner gefährdet (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im WEG-Recht BayObLG WuM 1999, 178, 179; … - BayObLG, 22.09.2004 - 2Z BR 103/04
Zweckwidrige Nutzung einer Konditorei als Spezialitätenrestaurant - Verwirkung …
Zulässig ist jedoch auch eine von der Zweckbestimmung abweichende Nutzung, soweit sie nicht mehr stört oder beeinträchtigt als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung (BayObLG WuM 1999, 178/179; … - AG Mannheim, 06.04.2005 - 4 UR WEG 251/04
Wohnungseigentum: Untersagung der Nutzung einer Eigentumswohnung für …
Bei der gebotenen "typisierenden Betrachtungsweise" kommt es auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist ( BayObLG , NZM 2000, 44; WuM 1999, 178, 179).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 10, 15; BGB § 242
Teilungserklärung; Änderung; Zustimmung; Sondernutzungsrecht; Treu und Glauben; Gemeinschaftsordnung - Wolters Kluwer
Anspruch auf Änderung der Zuteilung von Sondernutzungsrechten an PKW-Stellplätzen; Vorschlag zur Änderung über die Nutzung von Parkflächen durch eine Teilerklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg - 25 UR 14/96
- LG Heidelberg, 14.10.1997 - 7 T 44/96
- OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97
Papierfundstellen
- ZMR 1999, 281
- WuM 1999, 178
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95
Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86
Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmenverteilung in einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02
Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung; …
Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21). - OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03
Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger …
Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (…vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
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