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   FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98 V   

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FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98 V (https://dejure.org/1998,1971)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.12.1998 - X 524/98 V (https://dejure.org/1998,1971)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - X 524/98 V (https://dejure.org/1998,1971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977; § 30a Abs. 1 AO 1977; § 30a Abs. 3 AO 1977; § 194 Abs. 3 AO 1977
    Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und Durchsuchung gefunden wurden; Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Sparkasse; Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunden; Verbot der Verwertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und Durchsuchung gefunden wurden; Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Sparkasse; Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bank und Kunden; Verbot der Verwertung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 30a, 194, 208

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO 1977 §§ 30a, 194, 208
    Verwertungsverbot von Tafelpapieren ohne Auslandsbezug als Zufallsfunde bei auf Auslandsfinanztransfer gerichteten Ermittlungsverfahren

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    STEUERN - Hoffnung für Sünder

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 414
  • NJW-RR 2000, 1672 (Ls.)
  • DB 1999, 1827
  • EFG 1999, 149
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Denn wie der BFH mit Beschluß vom 28.10.1997 (VII B 40/97, Der Betrieb1998, 172) zutreffend ausgeführt hat, kann im unbefugten Abschreiben von Unterlagen, die legitimationsgeprüften Guthaben- oder Depotkonten zuzuordnen sind, ein Verstoß gegen die Regelung des § 30a Abs. 3 AO liegen und damit auch eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen der Bank und ihrem Kunden.

    Denn nach dem vom BFH vertretenen "funktionalen Kontenbegriff", den auch der erkennende Senat für zutreffend erachtet, werden Schriftverkehr und Unterlagen, die sich auf bestehende Guthabenkonten oder Depots beziehen, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung i.S.d. § 154 Abs. 2 AO vorgenommen worden ist, ebenfalls als Bestandteil dieser Guthabenkonten bzw. Depots betrachtet, weil es auch aufgrund solcher Unterlagen möglich ist, diese Konten i.S.d. § 30a Abs. 3 AO festzustellen (vgl. BFH- Beschluß vom 28.10.1997 VII B 40/97, a.a.O.).

    Denn dann wäre auch unter dem Gesichtspunkt des § 30a Abs. 1 und 3 AO auf das Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BFH vom 28.10.1997 VII B 40/97 a.a.O.).

    Dieses Verfahren bietet aber keine Rechtfertigung dafür, tatsächliche und rechtliche Verhältnisse Dritter, die von dem Verfahren nicht unmittelbar betroffen werden, durch Aufzeichnungen besonders festzuhalten (vgl. BFH VII B 40/97 a.a.O.).

    Denn andernfalls könnte der Zweck des § 30a Abs. 3 AO, bestimmte identitätsgeprüfte Konten einem besonderen Vertrauensschutz zu unterstellen, leicht umgangen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 28.10.1997 VII B 40/97, a.a.O.).

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 30a AO 1977 und insbesondere gegen den hier zur Anwendung kommenden Abs. 3 der Vorschrift vermögenim derzeitigen Stadium des Rechtsstreits keine Vorlageverpflichtung an das Bundesverfassungsgericht auszulösen, da eine derartige Vorlage dem Wesen des Anordnungsverfahrens als Eilverfahren widersprechen würde (vgl. Gräber/Koch, a.a.O., § 114 Rdz. 55), so daß im vorliegenden Rechtsstreit von der jeder gesetzlichen Vorschrift zukommenden Vermutung der Verfassungsmäßigkeit auszugehen ist (ebenso BFH-Beschluß vom 28.10.1977 VII B 40/97 a.a.O.).

    Denn was einmal offenbart ist, bleibt immer offenbar (vgl. BFH-Beschluß vom 28.10.1997 VII B 40/97).

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Der Senat hält es infolgedessen auch für obsolet, im Rahmen eines Eilverfahrens den Versuch einer verfassungskonformen Auslegung des § 30a Abs. 3 AO 1977 zu unternehmen (vgl. aber dazu BFH-Urteil vom 18.2.1997 VIII R 33/95 a.a.O.).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Zwar wird die Verfassungsmäßigkeit des § 30a Abs. 3 AO in der Literatur unter Hinweis auf das Zins-Besteuerungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (2 BvR 1493/89, BStBl II 1991, 654) und den darin erteilten Auftrag, die Zinsbesteuerung unter Gewährleistung der tatsächlichen und rechtlichen Gleichbelastung aller Bürger neu zu regeln, jedenfalls insoweit angezweifelt, als durch die derzeit erhobene Zinsabschlagsteuer die Einkommensteuerschuld eines Steuerpflichtigen nicht gänzlich abgedeckt wird (vgl. Tipke-Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, § 30 AO 1977,Tz. 10 m.w.N.).
  • BFH, 04.04.1984 - I R 269/81

    Betriebsprüfung - Großbetriebsprüfungsstellen - Örtliche Landesfinanzbehörden -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Dieses Begehren ist aber auf ein schlichtes Verwaltungshandeln in der Form des Unterlassens gerichtet, so daß im Hauptsacheverfahren die sonstige Leistungsklage in Form einer Unterlassungsklage gegeben wäre (vgl. BFH-Urteil vom 4.4.1984 I R 269/81, BStBl II 1984, 563).
  • BFH, 16.10.1986 - V B 3/86

    Einstweilige Anordnung - Untersagung von Behauptungen - GmbH - Zwischenmieter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes muß das auf einen Antrag nach § 114 FGO hinauslaufen, und zwar aufeine Sicherungsanordnung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO, da die Ast. mit ihrem Begehren die Veränderung des bisher bestehenden Zustandes verhindern will (vgl. Gräber/Koch, FGO, 4. Aufl. 1997, § 114 Anm. 19; BFH-Beschluß vom 16.10.1986 V B 3/86, BStBl II 1987, 30).
  • BFH, 13.10.1987 - VII B 96/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Einstweiliger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Die Rechtsvorschrift, deren Verletzung errügt, muß auch zum Schutz seiner subjektiven Rechte bestimmt sein (vgl. BFH-Beschluß vom 13.10.1987 VII B 96/87, BStBl II 1988, 67).
  • BFH, 23.10.1985 - VII B 28/84

    Antrag auf einstweilige Anordnung - Finanzrechtsweg - Verfolgung eigener Rechte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 23.10.1985 VII B 28/84, BStBl II 1986, 26) setzt die Befugnis für einen Antrag nach § 114 FGO voraus, daß ein Ast. eigene Rechte gegenüber der Verwaltung verfolgt, wobei es ausreicht, daß er geltend macht, eine ihm unmittelbar zukommende Rechtsstellung sei durch das Verhalten der Verwaltung gefährdet.
  • BFH, 16.07.1985 - VII B 53/85

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Finanzrechtsweg - Milcherzeuger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der Senat folgt, ist ein Gesuch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur zulässig, wenn im Hauptsacheverfahren der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet ist (vgl. BFH-Beschluß vom 16.7.1985 VII B 53/85, Bundessteuerblatt 111985, 553).
  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Vorinstanz: Niedersächsisches FG (EFG 1999, 149).

    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 149, abgedruckten wesentlichen Entscheidungsgründe der Vorinstanz verwiesen.

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Zwar hatte er in seinen Beschlüssen vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) und vom 25. Juli 2000 VII B 28/99 (BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) die Frage des Rechtswegs wegen der Bindungswirkung nach § 17a Abs. 5 GVG nicht zu überprüfen, doch hat er, namentlich in der zweitgenannten Entscheidung, deutlich zu erkennen gegeben, dass er die von der jeweiligen Vorinstanz (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 1996 3 V 37/96, EFG 1997, 519; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149) vertretene Rechtsauffassung (Zulässigkeit des Finanzrechtswegs in solchen Fällen) teilt.
  • LG Wuppertal, 19.05.1999 - 26 KLs 29/98

    Strafbare Beihilfe von Bank- und Sparkassenmitarbeitern durch Kapitaltransfer mit

    Dieses gezielte Verhalten geht auch über den bloßen An- oder Verkauf von Tafelpapieren hinaus (vgl. zu Tafelgeschäften: FG Niedersachsen, NJW-RR 1999, 414; andererseits zu verschleierten Barzahlungen: FG Niedersachsen, NJW-RR 1999, 410).
  • BFH, 21.12.2001 - VII B 216/01

    Außerordentliche Beschwerde

    Zu dieser Verpflichtung war es gekommen, nachdem eine andere Kundin der S in einem parallel hierzu geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG (Beschluss vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 149; bestätigt vom Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643) erfolgreich war.
  • FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00

    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an ein Kreditinstitut zwecks Ermittlung

    Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149).
  • FG Hessen, 05.09.2000 - 4 V 2857/00

    Zuständigkeit; Rechtsweg; Steuerfahndung; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auch hier hatte das Niedersächsische Finanzgericht (Beschluß vom 4. Dezember 1998 X 524/98 V, EFG 1999, 149 ) in der Vorinstanz den Finanzrechtsweg bejaht (ohne im übrigen auf den BFH-Beschluß vom 25. Juni 1991 VII B 136, 137/90, BFH/NV 1992, 254, einzugehen); der BFH war an diese Auffassung gebunden.
  • FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 6 V 779/00

    Bankenfälle - Rechtsbehelfe der Bankkunden bei Ermittlungen der Steufa

    Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 ? VII B 28/99, BFHE 193, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149).
  • LG Karlsruhe, 08.01.2001 - 12 Qs 21/00
    Der Umstand allein, dass ein Bankinstitut im Rahmen von Tafelgeschäften Inhaberschuldverschreibungen veräußert, begründet nach Auffassung der Kammer den Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung durch Kunden nicht (vgl. Beschluss der Kammer vom 05.10.2000, 12 Qs 8/00, Seite 3; ebenso LG Bielefeld, Beschluss vom 09.03.1999, Qs 109/99, WM 2000, 239, 240 rechte Spalte; LG Itzehoe, Beschluss vom 09.06.1999, 9 Qs 67/99 I, NStZ 2000, 149 linke Spalte; ähnlich auch Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.12.1998, X 524/98 V; bestätigt durch BFH, Beschluss vom 25.07.2000, WM 2000, 1842, 1844 ff.).
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