Rechtsprechung
   BFH, 06.04.2005 - X B 124/04   

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https://dejure.org/2005,16527
BFH, 06.04.2005 - X B 124/04 (https://dejure.org/2005,16527)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2005 - X B 124/04 (https://dejure.org/2005,16527)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2005 - X B 124/04 (https://dejure.org/2005,16527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für die Instandhaltung einer Wohnung; Pflicht zur Erhaltung einer Wohnung in einem gut bewohnbaren und beheizbaren Zustand; Abzugsfähigkeit von nicht geschuldeten Aufwendungen als freiwillige Zuwendung nach einem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    Darüber hinaus ist auch ein Rechtsverstoß von erheblichem Gewicht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, nicht gegeben; denn die Entscheidung des FG ist weder willkürlich noch greifbar gesetzwidrig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798; vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 203 ff.).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 54, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    b) Entgegen der von den Klägern vertretenen Ansicht weicht die Vorentscheidung auch nicht von der Entscheidung des IV. Senats des BFH vom 28. Februar 2002 IV R 20/00 (BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644) ab.
  • BFH, 15.06.2000 - IX B 5/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    Eine Vertragsauslegung durch das FG, die --wie im Streitfall-- den gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) entspricht und offensichtlich nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist für den BFH als Revisionsgericht aber bindend (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238; vom 24. August 2001 XI B 87/00, BFH/NV 2002, 199).
  • BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    Darüber hinaus ist auch ein Rechtsverstoß von erheblichem Gewicht, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen, nicht gegeben; denn die Entscheidung des FG ist weder willkürlich noch greifbar gesetzwidrig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798; vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 203 ff.).
  • BFH, 24.08.2001 - XI B 87/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Unbegründete Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.04.2005 - X B 124/04
    Eine Vertragsauslegung durch das FG, die --wie im Streitfall-- den gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) entspricht und offensichtlich nicht gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist für den BFH als Revisionsgericht aber bindend (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Juni 2000 IX B 5/00, BFH/NV 2000, 1238; vom 24. August 2001 XI B 87/00, BFH/NV 2002, 199).
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