Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2009 - X B 14/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5899
BFH, 18.08.2009 - X B 14/09 (https://dejure.org/2009,5899)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2009 - X B 14/09 (https://dejure.org/2009,5899)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2009 - X B 14/09 (https://dejure.org/2009,5899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten; Heilung von Zustellungsmängeln; Wirkung der Ladung bei späterer Mandatsniederlegung; Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch prozessuale Mitverantwortung; Rüge der falschen Rechtsanwendung und Tatsachenwürdigung bei ...

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 1; ; FGO § 62 Abs. 6 S. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ladung für den Termin zur mündlichen Verhandlung gem. § 62 Abs. 6 S. 5 Finanzgerichtsordnung ( FGO ); Beachtlichkeit einer Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das Gericht i.R.e. Schätzung ...

  • datenbank.nwb.de

    Zustellungen oder Mitteilungen des Gerichts an den Prozessbevollmächtigten; Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Empfang der Ladung; Rüge falscher Rechtsanwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Wer davon --wie der Kläger-- keinen Gebrauch macht, kann keine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (BFH-Beschluss vom 31. März 2006 IV B 138/04, BFH/NV 2006, 1490).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie materielle Rechtsfehler vermögen die Zulassung der Revision im Regelfall nicht zu begründen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v.).
  • BFH, 27.02.2007 - X B 7/06

    NZB: Ap, Vollschätzung wegen Verletzung der Buchführungspflicht

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zulässig ist, erfordert ebenso wie die Bestimmung der maßgeblichen Schätzungskriterien eine rechtliche Beurteilung, die in erster Linie dem FG obliegt und weder regelmäßig noch in bestimmten Einzelfällen durch ein Sachverständigengutachten vorbereitet werden muss (Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 2007 X B 7/06, BFH/NV 2007, 1167; vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224).
  • BFH, 19.01.2007 - VII B 171/06

    Rechtliches Gehör; Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Durch die prozessuale Mitverantwortung wird der Anspruch auf rechtliches Gehör begrenzt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2007 VII B 171/06, BFH/NV 2007, 947).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalles durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • BFH, 17.11.2008 - VII B 148/08

    Fristbeginn bei Heilung von Zustellungsmängeln

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Selbst wenn ein Schriftstück unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen ist, gilt es nach § 53 FGO i.V.m. § 189 der Zivilprozessordnung (ZPO) in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Schriftstück der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist (BFH-Beschluss vom 17. November 2008 VII B 148/08, BFH/NV 2009, 777).
  • BFH, 29.10.1999 - III B 32/99

    Mitwirkungspflicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Der Kläger hat der ihm bei der Wahrung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör obliegenden Prozessverantwortung dadurch nicht Rechnung getragen, dass er trotz rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Ladung seines Prozessbevollmächtigten (vgl. oben unter 1.) nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen ist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1999 III B 32/99, BFH/NV 2000, 580).
  • BFH, 22.03.1994 - X R 66/93

    Rechtswidrige Besetzung des Spruchkörpers als Revisionsgrund

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Das FG war nicht verpflichtet, den Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozessbevollmächtigte den Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, m.w.N. aus der Rechtsprechung der anderen Bundesgerichte).
  • BFH, 02.01.2008 - X B 62/07

    Unterschrift unter ein Urteil: Ersetzung und Anforderungen - verspätete

    Auszug aus BFH, 18.08.2009 - X B 14/09
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 2. Januar 2008 X B 62/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R 641, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 44/11

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde und Fristbeginn bei geheilten

    Selbst wenn sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen lässt oder es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen ist, gilt es nach § 53 Abs. 2 FGO i.V.m. § 189 ZPO in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem das Dokument der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 2008 VII B 148/08, BFH/NV 2009, 777; vom 18. August 2009 X B 14/09, ZSteu 2009, R1144, m.w.N.).
  • BFH, 22.03.2011 - X B 151/10

    Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei

    Die Rüge solcher Fehler rechtfertigt grundsätzlich nicht die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R1144, m.w.N.).
  • BFH, 25.11.2009 - V B 31/09

    Unternehmereigenschaft von Prostituierten - Grundsätze zur Zurechnung von

    Dies kann auch bei einer Entscheidung des FG zur Rechtmäßigkeit einer Schätzung der Fall sein, wenn das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist, weil es wirtschaftlich unmöglich ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; in BFH/NV 2006, 1366, unter II.3.b, und vom 18. August 2009 X B 14/09, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter 6.a).

    Diese Rüge ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 2009 X B 14/09, juris).

    Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen vermögen im Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision deren Zulassung regelmäßig nicht zu begründen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 2007 X B 36/07, n.v., unter a bb, und vom 18. August 2009 X B 14/09, juris, unter 6.a).

  • BFH, 19.01.2011 - X B 68/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung der Einkünfte einer Prostituierten durch das

    Einwände gegen die Richtigkeit von Steuerschätzungen vermögen im Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision deren Zulassung regelmäßig nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Juli 2007 X B 36/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, und vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2009, R1144).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Dass das persönliche Erscheinen (§ 80 Abs. 1 Satz 1 FGO) der Klägerin --anders als das des Klägers für den Januar-Termin-- nicht angeordnet wurde, stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R 1144; vom 18. Dezember 2009 III B 118/08, BFH/NV 2010, 665).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 9 C 14.98 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02 -, MDR 2003, 407 = NJW 2003, 1192; BAG, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 -, NZA-RR 2009, 158 = FamRZ 2009, 687; BFH, Beschluss vom 18. August 2009 - X B 14/09 -, juris; BSG, Urteil vom 23. Juni 1971 - 4 RJ 485/70 - OVG NRW, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, juris; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 56 Rdnr. 82; Stöber, in: Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 189 Rdnr. 2; Wolst, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 189 Rdnr. 2; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 189 Rdnr. 3.
  • BFH, 31.12.2012 - III B 95/12

    Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer

    gg) Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R1144).
  • BFH, 11.07.2012 - X B 41/11

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil (§ 119 Nr. 6 FGO) - Rüge eines Verstoßes

    Denn es entspricht der ständigen BFH-Rechtsprechung, dass es Sache der Tatsacheninstanz ist, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, und vom 18. August 2009 X B 14/09, ZSteu 2009, R1144, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1998 - 9 C 14.98 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02 -, MDR 2003, 407 = NJW 2003, 1192; BAG, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 -, NZA-RR 2009, 158 = FamRZ 2009, 687; BFH, Beschluss vom 18. August 2009 - X B 14/09 -, juris; BSG, Urteil vom 23. Juni 1971 - 4 RJ 485/70 - Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 56 Rn. 82; Stöber, in: Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 189 Rn. 2; Wolst, in: Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 189 Rdn. 2; Häublein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, § 189 Rn. 3.
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Daher kann die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen überhaupt zulässig ist, welche Schätzungsmethode gewählt wird, in welcher Höhe zu schätzen ist und ob das FG hierbei gegen Schätzungsgrundsätze verstoßen hat, grundsätzlich nicht als Verfahrensfehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 4. März 2009 X B 38/08, juris; vom 18. August 2009 X B 14/09, Zeitschrift für Steuern und Recht --ZSteu-- 2009, R1144; vom 17. Februar 2004 X B 142/03, juris; vom 31. Juli 2007 X B 36/07, juris; vom 2. November 2000 X B 39/00, BFH/NV 2001, 610; vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 1 K 2850/11

    Keine Wiedereinsetzung bei der Auswahl eines unzuverlässigen, nicht vor Ort

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht