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   BFH, 25.03.2010 - X B 71/09   

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https://dejure.org/2010,10182
BFH, 25.03.2010 - X B 71/09 (https://dejure.org/2010,10182)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2010 - X B 71/09 (https://dejure.org/2010,10182)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2010 - X B 71/09 (https://dejure.org/2010,10182)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • openjur.de

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 1, GG Art 103 Abs 1
    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • Bundesfinanzhof

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rewis.io

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rewis.io

    Verletzung von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO - Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Einbeziehung des Parteivorbringens in die Erwägungen des Gerichts aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Anspruch auf steuerrechtliche Anerkennung von aus dem Betrieb einer Segelyacht resultierender Verluste; Pflicht zur Einholung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Dieser Grund für die Zulassung der Revision ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35).
  • BFH, 26.06.2007 - X B 69/06

    NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Die Grenze des Ermessens ist erst dann erreicht, wenn sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde aufdrängen musste (Senatsbeschluss vom 26. Juni 2007 X B 69/06, BFH/NV 2007, 1707).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 113/06

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das FG seinem Urteil einen Geschehensablauf zugrunde legt, der unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung als ungewöhnlich erscheint, und nach Aktenlage Anlass zu der Annahme besteht, dass der vom FG angenommene Sachverhalt sich so nicht abgespielt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935).
  • BFH, 07.05.2009 - IX B 13/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Bei dieser Sachlage ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass das Gericht dieses Vorbringen auch in seine Entscheidungsfindung einbezogen hat (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 13/09, BFH/NV 2009, 1266).
  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt geblieben ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809).
  • BFH, 12.10.2006 - X B 165/05

    Berücksichtigung der Aktivitäten einer Personengesellschaft ohne Abschirmwirkung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Kein Verfahrensfehler, sondern eine dem materiellen Recht zuzuordnende unzutreffende Rechtsanwendung ist hingegen gegeben, wenn das FG eine unzutreffende Sachverhalts- oder Beweiswürdigung vornimmt (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2006 X B 165/05, BFH/NV 2007, 42).
  • BFH, 18.10.2005 - X B 51/05

    NZB: Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Die Tatsachen, aus denen sich eine Verpflichtung zur weiteren Sachaufklärung auch ohne Antrag ergeben soll, sind vorzutragen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 X B 51/05, BFH/NV 2006, 116).
  • BFH, 08.09.2006 - V B 126/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X B 71/09
    Stellen Beteiligte, die in der mündlichen Verhandlung rechtskundig vertreten sind, keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. September 2006 V B 126/05, BFH/NV 2006, 2300).
  • BFH, 15.06.2011 - IV B 143/09

    Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe - Darlegungen zur Rüge eines

    Ein Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO stellt einen Verfahrensfehler dar, auf dessen Geltendmachung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung wirksam verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 71/09, BFH/NV 2010, 1457, unter II.1.b aa der Gründe).
  • BFH, 07.03.2012 - V B 131/11

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis;

    Deshalb bedarf es entweder einer rechtzeitigen Rüge in der Vorinstanz oder einer Darlegung, weshalb eine derartige Rüge von der in der Vorinstanz fachkundig vertretenen Klägerin nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 25. März 2010 X B 71/09, BFH/NV 2010, 1457, unter II.1.b aa der Gründe).
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