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   BFH, 15.12.2003 - X E 2/03   

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https://dejure.org/2003,16009
BFH, 15.12.2003 - X E 2/03 (https://dejure.org/2003,16009)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2003 - X E 2/03 (https://dejure.org/2003,16009)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - X E 2/03 (https://dejure.org/2003,16009)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.1987 - VII E 5/87

    Zurechnung der Nichterhebung von Kosten nach § 8 Gerichtskostengesetz (GKG) zum

    Auszug aus BFH, 15.12.2003 - X E 2/03
    Ausnahmen hiervon kommen nur bei erkennbaren Versehen oder offensichtlichen Gesetzesverstößen in Betracht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. August 1987 VII E 5/87, BFH/NV 1988, 322).
  • BFH, 06.03.1990 - VII E 8/89

    Erhebung von Kosten für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 15.12.2003 - X E 2/03
    Zwar kann diese Regelung auch bei Beschlüssen angewendet werden, mit denen Beschwerden als unzulässig verworfen wurden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 6. März 1990 VII E 8/89, BFH/NV 1991, 55).
  • BFH, 24.09.1986 - VI E 2/86

    Unanfechtbarkeit eines Verwerfungsbeschlusses als letztinstanzliche Entscheidung

    Auszug aus BFH, 15.12.2003 - X E 2/03
    1. Die Erinnerung ist zulässig, da für ihre Einlegung kein Vertretungszwang besteht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. September 1986 VI E 2/86, BFH/NV 1987, 732, betreffend die --alte-- Rechtslage unter Geltung des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 15.11.2007 - IX E 11/07

    Einwendungen gegen den Kostenansatz oder die Zahlungspflicht nicht im

    Die hiergegen eingelegten Erinnerungen wies der BFH mit Beschlüssen vom 15. Dezember 2003 X E 1/03 (n.v.) und X E 2/03 (n.v.) als unbegründet zurück.

    Soweit der BFH bereits in den Beschlüssen vom 15. Dezember 2003 X E 1/03 (n.v.) und X E 2/03 (n.v.) den Kostenansatz sowie die Zahlungspflicht bestätigt hat, ist dies im Rahmen der Erinnerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 JBeitrO i.V.m. § 5 GKG a.F. nicht mehr zu prüfen.

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