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   BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03   

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https://dejure.org/2003,9767
BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03 (https://dejure.org/2003,9767)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2003 - X ZR 45/03 (https://dejure.org/2003,9767)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2003 - X ZR 45/03 (https://dejure.org/2003,9767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Zulässigkeit der beabsichtigten, aber noch nicht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde; Versäumung der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels; Unverschuldete Fristversäumung; Einhaltung der Frist durch rechtzeitige ...

  • Judicialis

    ZPO § 544; ; ZPO § 234; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 114 233 234
    Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Anbringung eines Prozeßkostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03
    Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Maßnahme wie die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei, so ist die Frist unverschuldet versäumt, sofern die Partei bis zu deren Ablauf um Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nachsucht oder - im Falle fehlenden Verschuldens - der Antrag auf Prozeßkostenhilfe noch später innerhalb der Frist des § 234 ZPO gestellt wird (BGH, Beschl. v. 21.2.2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03
    Davon kann nur dann abgesehen werden, wenn die Frist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten worden ist (BGH, Beschl. v. 13.12.1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 529).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZB 34/00

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten und des

    Auszug aus BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03
    Denn es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß der in der Vorinstanz tätige Prozeßbevollmächtigte, wenn er den Zeitpunkt der Zustellung des anzufechtenden Urteils und die berechnete Rechtmittelfrist angibt, die Richtigkeit dieser Angaben eigenverantwortlich prüfen muß und sich insoweit nicht auf seine Bürokraft verlassen darf (BGH, Beschl. v. 13.2.2001 - VI ZB 34/00, NJW 2001, 1579 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.2003 - X ZA 3/02

    Einhaltung der Rechtsmittelfrist bei Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03
    Die Zulässigkeit der beabsichtigten, aber noch nicht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde scheitert daran, daß der Kläger die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht gewahrt hat (vgl. Sen.Beschl. v. 25.2.2003 - X ZA 3/02).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.1999 - 2b Ss 182/99
    Auszug aus BGH, 10.06.2003 - X ZR 45/03
    Davon kann nur dann abgesehen werden, wenn die Frist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten worden ist (BGH, Beschl. v. 13.12.1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 529).
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