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   BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96   

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https://dejure.org/1999,6951
BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96 (https://dejure.org/1999,6951)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1999 - XI R 104/96 (https://dejure.org/1999,6951)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1999 - XI R 104/96 (https://dejure.org/1999,6951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Bundesrecht - Verfassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Selbständiges Angriffsmittel - Selbstständiges Verteidigungsmittel - Stillschweigen - Wahrnehmung prozessualer Rechte - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5; ; FGO § 124; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 135 Abs. 2; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5
    Revision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.04.1994 - III R 44/93

    Hinderung eines Senats wegen der Besetzung an der Entscheidung der Streitsache

    Auszug aus BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96
    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO betrifft nicht den Fall, daß eine Entscheidung den Tatbestand nicht oder nicht vollständig wiedergibt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885) oder einen Verfahrens- oder Sachantrag übergeht (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).

    a) Soweit der Kläger damit rügt, das Urteil stelle die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung unzureichend dar, so ist dieser Mangel nicht mit der Rüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO, sondern mit dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 108 FGO beim FG geltend zu machen oder mittels sog. einfacher Verfahrensrügen im Rahmen einer zugelassenen Revision oder mit der Nichtzulassungsbeschwerde (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 885; vgl. hierzu Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Anm. 23, zur insoweit identischen Vorschrift des § 119 Nr. 6 FGO); der BFH ist an die tatsächlichen Feststellungen des FG im Rahmen des § 118 Abs. 2 FGO gebunden.

    b) Soweit der Kläger das Übergehen seines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens rügt und damit einen Fehler des --vor oder bei der Findung der Entscheidung-- zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens, ist ein solcher Fehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 885; in BFH/NV 1995, 49, und vom 14. Juli 1987 VIII R 19/86, BFH/NV 1988, 164; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Anm. 23).

  • BFH, 17.06.1994 - III R 58/93

    Voraussetzung einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96
    Die Vorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO betrifft nicht den Fall, daß eine Entscheidung den Tatbestand nicht oder nicht vollständig wiedergibt (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885) oder einen Verfahrens- oder Sachantrag übergeht (BFH-Beschluß vom 17. Juni 1994 III R 58/93, BFH/NV 1995, 49).

    b) Soweit der Kläger das Übergehen seines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens rügt und damit einen Fehler des --vor oder bei der Findung der Entscheidung-- zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens, ist ein solcher Fehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 885; in BFH/NV 1995, 49, und vom 14. Juli 1987 VIII R 19/86, BFH/NV 1988, 164; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Anm. 23).

  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96
    Hat das Gericht einen Antrag überhaupt nicht beschieden, fehlt es nicht an der Begründung einer Entscheidung, sondern an der Entscheidung selbst (BFH-Beschluß vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BFH, 14.07.1987 - VIII R 19/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 08.09.1999 - XI R 104/96
    b) Soweit der Kläger das Übergehen seines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens rügt und damit einen Fehler des --vor oder bei der Findung der Entscheidung-- zu beachtenden gerichtlichen Verfahrens, ist ein solcher Fehler mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 885; in BFH/NV 1995, 49, und vom 14. Juli 1987 VIII R 19/86, BFH/NV 1988, 164; Ruban in Gräber, a.a.O., § 119 Anm. 23).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 11/00

    Revision; Verfahrensmangel

    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das angefochtene Urteil überhaupt nicht oder in einem wesentlichen Streitpunkt, d.h. hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels, nicht mit Entscheidungsgründen i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 8. September 1999 XI R 104/96, BFH/NV 2000, 323, 324; Gräber, a.a.O., § 105 Rz. 21, 26 und § 119 Rz. 23) versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210, und in BFH/NV 2000, 591), so dass nicht hinreichend erkennbar ist, warum so und nicht anders entschieden wurde.
  • BFH, 28.07.2000 - X R 12/00

    Fristverlängerungsantrag - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Gegenstand des

    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn das angefochtene Urteil überhaupt nicht oder in einem wesentlichen Streitpunkt, d.h. hinsichtlich eines selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels, nicht mit Entscheidungsgründen i.S. des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 8. September 1999 XI R 104/96, BFH/NV 2000, 323, 324; Gräber, a.a.O., § 105 Rz. 21, 26 und § 119 Rz. 23) versehen ist (BFH-Beschlüsse vom 16. August 1999 VIII R 9/99, BFH/NV 2000, 209, 210, und in BFH/NV 2000, 591), so dass nicht hinreichend erkennbar ist, warum so und nicht anders entschieden wurde.
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