Rechtsprechung
BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Berechnung von Darlehenszinsen; Anspruch auf Schadensersatzpflicht wegen Beratungsverschuldens; Tilgung aufgenommener Darlehen durch anzusparende Kapitallebensversicherung; Berücksichtigung der für die Lebensversicherung aufzubringenden Prämien
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 lit. e a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.06.2004 - 20 O 408/03
- OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 23 U 209/04
- BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob sich die Beschwer bei einer Verurteilung der Bank zur Neuabrechnung des ausgereichten Kredits wegen zu niedriger Bemessung des effektiven Zinssatzes nach dem hierbei gewöhnlich anfallenden Aufwand oder nach dem Wert des geltend gemachten Auskunftsanspruchs bemisst, hat keine grundsätzliche Bedeutung, sondern ist durch den vom Berufungsgericht seiner Streitwertberechnung zugrunde gelegten Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes vom 24. November 1994 (BGHZ 128, 85) geklärt.Gründe, welche die Richtigkeit des Beschlusses des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen vom 24. November 1994 (aaO) insoweit in Frage stellen könnten, vermag die Rechtsbeschwerde nicht aufzuzeigen.
- BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04
Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine …
Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
Dass die Entscheidung des Landgerichts unrichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, WM 2005, 415, 416 f., zur Veröffentlichung in BGHZ 162, 20 ff. vorgesehen), ist für den zur Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs erforderlichen Aufwand an Zeit und Kosten ohne Belang, sondern allein für den noch nicht beschiedenen Anspruch auf Rückzahlung von Zinsen von Interesse. - OLG Frankfurt, 01.06.2005 - 9 U 36/04
Berechnung des effektiven Jahreszinses eines Verbraucherkredits; Abweisung der …
Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (9 U 36/04) vom 1. Juni 2005 beruht nicht auf der Ansicht, für die Bemessung der Beschwer sei nicht allein auf den Aufwand für die Neuberechnung der Zinsen abzustellen.
- OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 23 U 28/07
Berufungssumme: Beschwerwert bei einer Auskunftsklage
Zuletzt hat der BGH einen dementsprechenden Beschluss des Senats vom 17.5.2005 mit Beschluss vom 8.3.2006 (Az. XI ZB 18/05 - dortige Homepage) bestätigt und nochmals festgestellt, dass nach dem oben zitierten Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des BGH (BGHZ 128, 85 ff.) für den Wert des Beschwerdegegenstandes oder die Beschwer eines Beklagten ausschließlich der zur Erfüllung des Auskunftsanspruches erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend ist.