Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8062
BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05 (https://dejure.org/2006,8062)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - XI ZB 18/05 (https://dejure.org/2006,8062)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - XI ZB 18/05 (https://dejure.org/2006,8062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Darlehenszinsen; Anspruch auf Schadensersatzpflicht wegen Beratungsverschuldens; Tilgung aufgenommener Darlehen durch anzusparende Kapitallebensversicherung; Berücksichtigung der für die Lebensversicherung aufzubringenden Prämien

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 lit. e a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob sich die Beschwer bei einer Verurteilung der Bank zur Neuabrechnung des ausgereichten Kredits wegen zu niedriger Bemessung des effektiven Zinssatzes nach dem hierbei gewöhnlich anfallenden Aufwand oder nach dem Wert des geltend gemachten Auskunftsanspruchs bemisst, hat keine grundsätzliche Bedeutung, sondern ist durch den vom Berufungsgericht seiner Streitwertberechnung zugrunde gelegten Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes vom 24. November 1994 (BGHZ 128, 85) geklärt.

    Gründe, welche die Richtigkeit des Beschlusses des Großen Senats des Bundesgerichtshofes für Zivilsachen vom 24. November 1994 (aaO) insoweit in Frage stellen könnten, vermag die Rechtsbeschwerde nicht aufzuzeigen.

  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
    Dass die Entscheidung des Landgerichts unrichtig ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04, WM 2005, 415, 416 f., zur Veröffentlichung in BGHZ 162, 20 ff. vorgesehen), ist für den zur Erfüllung des titulierten Auskunftsanspruchs erforderlichen Aufwand an Zeit und Kosten ohne Belang, sondern allein für den noch nicht beschiedenen Anspruch auf Rückzahlung von Zinsen von Interesse.
  • OLG Frankfurt, 01.06.2005 - 9 U 36/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses eines Verbraucherkredits; Abweisung der

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - XI ZB 18/05
    Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (9 U 36/04) vom 1. Juni 2005 beruht nicht auf der Ansicht, für die Bemessung der Beschwer sei nicht allein auf den Aufwand für die Neuberechnung der Zinsen abzustellen.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2008 - 23 U 28/07

    Berufungssumme: Beschwerwert bei einer Auskunftsklage

    Zuletzt hat der BGH einen dementsprechenden Beschluss des Senats vom 17.5.2005 mit Beschluss vom 8.3.2006 (Az. XI ZB 18/05 - dortige Homepage) bestätigt und nochmals festgestellt, dass nach dem oben zitierten Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des BGH (BGHZ 128, 85 ff.) für den Wert des Beschwerdegegenstandes oder die Beschwer eines Beklagten ausschließlich der zur Erfüllung des Auskunftsanspruches erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht