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   BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96   

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BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96 (https://dejure.org/1997,1626)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - XI ZR 176/96 (https://dejure.org/1997,1626)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96 (https://dejure.org/1997,1626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 366
    Rechte des mit dem Schuldner nicht identischen Sicherungsgebers; Verrechnung von Tilgungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2514
  • ZIP 1997, 1191
  • WM 1997, 1247
  • BB 1997, 1436
  • DB 1997, 2529
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.1987 - IX ZR 198/85

    Verwendung der Mehrwertsteuer bei Veräußerung eines zur Konkursmasse gehörenden

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96
    Er kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, weder eine vorrangige Verrechnung von Teilleistungen gerade auf die von ihm abgesicherte Verbindlichkeit (Senatsurteil vom 27. April 1993 - XI ZR 120/92, WM 1993, 1078, 1079) [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] noch eine bevorzugte Verwertung vom Schuldner selbst gestellter Sicherheiten zur Rückführung dieser Verbindlichkeit (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1985 - IX ZR 47/85, WM 1986, 257, 258 und vom 7. Mai 1987 - IX ZR 198/85, WM 1987, 853, 856) verlangen.

    Der Bundesgerichtshof hat daher in einem Fall, in dem es um eine Grundschuld ging, die eine Ehefrau zur Absicherung einer bestimmten Verbindlichkeit ihres Mannes bestellt hatte, keinen Anlaß zu einer abweichenden Bewertung gesehen (Urteil vom 7. Mai 1987 a.a.O.).

  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96
    Mangels vertraglicher Regelung der Anrechnung von Sicherheitenerlösen auf die verschiedenen gesicherten Forderungen findet § 366 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung (Senatsurteil vom 13. November 1990 - XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 62; Clemente, Recht der Sicherungsgrundschuld, 2. Aufl., Rdn. 564 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.04.1993 - XI ZR 120/92

    Stellung des Sicherungsgebers bei Sicherung fremder Kreditschuld

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96
    Er kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, weder eine vorrangige Verrechnung von Teilleistungen gerade auf die von ihm abgesicherte Verbindlichkeit (Senatsurteil vom 27. April 1993 - XI ZR 120/92, WM 1993, 1078, 1079) [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] noch eine bevorzugte Verwertung vom Schuldner selbst gestellter Sicherheiten zur Rückführung dieser Verbindlichkeit (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1985 - IX ZR 47/85, WM 1986, 257, 258 und vom 7. Mai 1987 - IX ZR 198/85, WM 1987, 853, 856) verlangen.
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96
    Das wäre nur dann der Fall gewesen, wenn mit der Berufung die erstinstanzlichen Klageansprüche nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt und ausschließlich neue, bislang nicht geltend gemachte Ansprüche zur Entscheidung gestellt worden wären (BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - III ZR 40/96, NJW-RR 1996, 1276 [BGH 13.06.1996 - III ZR 40/96]).
  • BGH, 12.12.1985 - IX ZR 47/85

    Verrechnung von Leistungen auf ungesicherte Forderungen

    Auszug aus BGH, 29.04.1997 - XI ZR 176/96
    Er kann, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, weder eine vorrangige Verrechnung von Teilleistungen gerade auf die von ihm abgesicherte Verbindlichkeit (Senatsurteil vom 27. April 1993 - XI ZR 120/92, WM 1993, 1078, 1079) [BGH 27.04.1993 - XI ZR 120/92] noch eine bevorzugte Verwertung vom Schuldner selbst gestellter Sicherheiten zur Rückführung dieser Verbindlichkeit (BGH, Urteile vom 12. Dezember 1985 - IX ZR 47/85, WM 1986, 257, 258 und vom 7. Mai 1987 - IX ZR 198/85, WM 1987, 853, 856) verlangen.
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    a) Soweit sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249, beruft, berücksichtigt es nicht, daß es sich bei der Kreditsicherheit im Streitfall um eine Bürgschaft und nicht - wie in dem erwähnten Urteil - um eine Grundschuld handelt.

    Insoweit gelten die Erwägungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1997 aaO (vgl. auch BGH, Urt. v. 4. November 1997 - XI ZR 181/96, WM 1997, 2396, 2397).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Wer für eine fremde Kreditschuld Sicherheiten gibt, kann von dem Sicherungsnehmer, der noch weitere Forderungen gegen den Schuldner hat, grundsätzlich keine vorrangige Verrechnung von Teilleistungen gerade auf die von ihm abgesicherte Verbindlichkeit verlangen (BGH, Urt. v. 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249 f.).
  • BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

    Formularmäßiger Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB

    Vielmehr war es der Entscheidung der Klägerin als Gläubigerin überlassen, auf welche Forderungen sie die Erlöse aus der Verwertung solcher Sicherheiten verrechnete (vgl. BGH, Urt. v. 29. April 1997 - XI ZR 176/96, NJW 1997, 2514, 2515; v. 4. November 1997 - XI ZR 181/96, NJW 1998, 601).
  • BGH, 07.12.1999 - XI ZR 67/99

    Beweislast bei Sicherungsgrundschuld

    In diesem Umfang hat der erkennende Senat mit Urteil vom 29. April 1997 (XI ZR 176/96, WM 1997, 1247) das Teilurteil aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen.

    Da es der Klägerin einerseits nicht gelungen ist, schlüssig darzulegen, daß die Zahlungseingänge aus der Verwertung von Sicherheiten zur Tilgung aller Forderungen der Beklagten gegen den Nachlaß des R. ausgereicht hätten, und da andererseits aufgrund des im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen Senatsurteils vom 29. April 1997 (aaO S. 1249 f.) feststeht, daß die Beklagte berechtigt war, die Verwertungserlöse zunächst auf andere Forderungen gegen den Nachlaß und nicht auf die hier interessierende Darlehensforderung vom Oktober 1991 zu verrechnen, war die Sache zur Endentscheidung reif (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98

    Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

    Es hätte auch die unerwünschte Folge, daß Banken und Sparkassen zur Vermeidung derartiger Nachteile in vergleichbaren Fällen, in denen von Dritten gestellte Sicherheiten für einen Teil der notleidenden Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers bestehen, künftig in aller Regel von der rechtlichen Möglichkeit (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249) Gebrauch machen, zuerst die Drittsicherungsgeber - bei denen es sich häufig um aus altruistischen Motiven eingetretene Verwandte handeln wird - in Anspruch zu nehmen und erst danach gegen den Kreditnehmer vorzugehen.
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00

    Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen

    Eine etwaige Anrechnung der auf die Grundschuld erfolgten Zahlung ihres Sohnes von 247.500 DM auf die gesicherten Forderungen hätte daher in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB zu erfolgen (Senatsurteile vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249 und vom 9. März 1999 - XI ZR 155/98, aaO).
  • OLG Saarbrücken, 19.03.2009 - 8 U 197/08

    Berechtigung eines Bruchteilseigentümers zur Erweiterung der Zweckvereinbarung

    Denn selbst in diesem Fall hätte die Beklagte - wie unter Ziffer 1.4 der Zweckerklärung vom 6.1.2000 vereinbart - in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB den Versteigerungserlös zunächst auf die alleinige Kreditverbindlichkeit des Herrn W. verrechnen dürfen (vgl. BGH NJW 1997, 2514 ff. Rdnr. 25, zit. nach juris).
  • BGH, 16.05.2002 - III ZR 330/00

    Ansprüche des Darelhensgebers gegen den Warenlieferanten auf Auskehrung von

    Mangels vertraglicher Regelung einer Anrechnung von Sicherheitserlösen auf verschieden gesicherte Forderungen findet § 366 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung (RGZ 144, 206, 211; BGH, Urteil vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, NJW 1997, 2514, 2516).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Was ersteres anbelangt, so kommt hier eine Anwendung der Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Regelung erst bei Fehlen einer einseitigen Tilgungsbestimmung des Schuldners gemäß § 366 Abs. 1 BGB und einer Anrechnungsabrede bzw. Tilgungsvereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zum Tragen kommt (vgl. BGH NJW 2000, 2580/2583; NJW 1997, 2514/2516), und vorliegend eine solche vorrangige Vereinbarung der Parteien über die Verrechnung des Betrages von 108.208,- DM auf das - jüngere - Darlehen Nr. 2 zustande gekommen ist, worauf der Senat bereits in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.
  • BGH, 04.11.1997 - XI ZR 181/96

    Inanspruchnahme einer für mehrere Schuldner eingetragenen Grundschuld

    Die anderen Darlehensnehmer müssen sich in solchen Fällen ebenso behandeln lassen wie jeder Sicherungsgeber, der für fremde Schulden Sicherheiten bestellt hat und vom Sicherungsnehmer grundsätzlich keine besondere Rücksichtnahme bei der Sicherheitenverwertung verlangen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. April 1997 - XI ZR 176/96, WM 1997, 1247, 1249).
  • OLG Köln, 21.01.2002 - 13 U 69/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Bankrecht; Sittenwidrigkeit von

  • OLG Köln, 04.04.2001 - 13 U 96/00

    Bankrecht; Verwendung von Veräußerungs- und Vollstreckungserlösen bei einer

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