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   OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07   

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https://dejure.org/2013,23853
OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07 (https://dejure.org/2013,23853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.08.2013 - 13 U 105/07 (https://dejure.org/2013,23853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. August 2013 - 13 U 105/07 (https://dejure.org/2013,23853)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 TKG, § 96 Abs 1 S 3 TKG, § 97 Abs 1 S 1 TKG, § 97 Abs 3 TKG, § 100 Abs 1 TKG
    Speicherung von IP-Adressen durch Provider

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Speicherung der IP-Adressen eines Kunden durch den Telekommunikationsanbieter ist auch ohne Anlass für jedenfalls 7 Tage zulässig

  • JurPC

    Speicherung von IP-Adressen durch Provider

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der anlasslosen auf sieben Tage begrenzten Speicherung von IP-Adressen

  • kanzlei.biz

    Speicherung von IP-Adressen für sieben Tage ohne Anlass zulässig

  • Betriebs-Berater

    Speicherung von IP-Adressen durch Provider

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der anlasslosen auf sieben Tage begrenzten Speicherung von IP-Adressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anlasslose, siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    TK-Anbieter darf IP-Adressen anlasslos 7 Tage speichern

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Telekom darf IP-Adressen weiter 7 Tage speichern

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anlasslose Speicherung von IP-Daten über einen Zeitraum von 7 Tagen zur Ermittlung von Störungen nach § 100 Abs. 1 TKG zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 23.09.2013)

    IP-Adressen dürfen sieben Tage gespeichert werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung der jeweils genutzten IP-Adressen, kann hinzunehmen sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Speicherung von IP-Adressen durch Provider

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlasslose, auf sieben Tage begrenzte Speicherung der jeweils genutzten IP-Adressen, kann hinzunehmen sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekom darf anlasslos IP-Adressen 7 Tage speichern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen wegen der Meldung von 500.000 Missbrauchsfällen im Monat

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Wie lange darf ein Internet- Provider eine IP-Adresse speichern, auch wenn hierzu kein Anlass besteht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    IP-Adressen dürfen also doch für sieben Tage gespeichert werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Speicherung von IP-Adressen durch Provider

  • daten-speicherung.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Freiwillige IP-Vorratsdatenspeicherung allenfalls für 6-24 Stunden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2369
  • ZD 2013, 614
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 146/10

    Speicherung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Wegen der weiteren Einzelheiten und des genauen Wortlauts des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 13.01.2011 wird auf Blatt 55 - 66 des sechsten Bandes der Gerichtsakten Bezug genommen und auf die entsprechenden Veröffentlichungen in MMR 2011, 341 ff sowie in NJW 2011, 1509 ff verwiesen.

    Aus den vorstehend wiedergegebenen, überzeugenden und prozessual bindenden Erwägungen des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 13.01.2011, die der Senat sich vollinhaltlich zu eigen macht und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird (vgl. Seite 19 bis 21 der in MMR 2011, 341 ff sowie in NJW 2011, 1509 ff veröffentlichten Entscheidung), ist § 100 I TKG bei dieser Auslegung auch mit dem europäischen Recht vereinbar.

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Zu den Verkehrsdaten, die nach § 100 Abs. 1 TKG erhoben und verwendet werden dürften, gehörten grundsätzlich auch die jeweils genutzten IP- Adressen (Begründung der Bundesregierung des Entwurfs eines Telekommunikationsgesetzes, BT-Drucks. 15/2316 S. 90; Wittern in Beck'scher TKG- Kommentar, 2006, § 100 Rd. 3; vgl. auch BVerfG NJW 2010, 833 Rd. 254).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Die vorliegende Entscheidung ist angesichts der öffentlichen Diskussion um die Bedeutung und den Schutz der Privatsphäre im Internet auch von tatsächlichem Gewicht; und zwar nicht nur für die Interessen der Prozessparteien, sondern auch für die Allgemeinheit (vgl. hierzu allgemein: BGH, Beschluss vom 27.03.2003 zum Az. V ZR 291/02, veröffentlicht in NJW 2003, 1943 sowie Beschluss vom 18.09.2003 zum Az. V ZB 9/03, veröffentlicht in NJW 2003, 3765).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Die vorliegende Entscheidung ist angesichts der öffentlichen Diskussion um die Bedeutung und den Schutz der Privatsphäre im Internet auch von tatsächlichem Gewicht; und zwar nicht nur für die Interessen der Prozessparteien, sondern auch für die Allgemeinheit (vgl. hierzu allgemein: BGH, Beschluss vom 27.03.2003 zum Az. V ZR 291/02, veröffentlicht in NJW 2003, 1943 sowie Beschluss vom 18.09.2003 zum Az. V ZB 9/03, veröffentlicht in NJW 2003, 3765).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07

    Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Wegen weiterer Einzelheiten der Begründung des Urteils des Oberlandesgerichts vom 16.06.2010, wegen der in erster Instanz gestellten Anträge sowie wegen weiterer Details des wechselseitigen Vorbringens der Parteien bis zum Erlass der genannten berufungsgerichtlichen Entscheidung wird auf Blatt 1001 - 1037 der Akten Bezug genommen bzw. auf die Veröffentlichung in MMR 2010, 645 und CR 2011, 96-102 verwiesen.
  • AG Bonn, 05.07.2007 - 9 C 177/07

    Datenspeicherung durch Telekommunikationsunternehmen - Datenschutz - IP-Adresse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 13 U 105/07
    Der Senat schließe sich insoweit der von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (vgl. den im Internet abrufbaren offenen Brief des Bundesbeauftragten vom 16. März 2007; so auch AG Bonn MMR 2008, 203, 204) vertretenen Auffassung an.
  • OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 16/13

    Datenspeicherung bei DSL-Anschluss

    Bei "Denial of Service"-Attacken, "Spam"-Versand, dem Versand von "Trojanern" und "Hacker"-Angriffen handelt es sich um Störungen i. S. d. § 100 TKG (BGH a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 64).

    Zur Rechtfertigung einer Speicherung bedarf es keiner bereits aufgetretenen Störung; ausreichend ist vielmehr eine abstrakte Gefahr, weswegen lediglich zu überprüfen ist, ob die Speicherung erforderlich ist, um einer später auftretenden Störung begegnen zu können (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 25-27; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 6, 19, 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 65-75; Mozek in Säcker, Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 3. Auflage 2013, § 100 TKG, Rn. 10).

    Er hat dieses nicht nur als im Interesse eines sicheren, störungsfreien Betriebs sinnvoll bezeichnet (Gutachten vom 30.8.2014, S.15 = GA Bl.490) und aufgezeigt, warum ohne ein solches Abuse-Management, für das nach derzeitigem Stand eine Speicherung der IP-Adressen zwingend erforderlich ist, die Gefahr von Störungen steigen würde, sondern das Abuse-Management der Beklagten als insgesamt "noch vorbildlicher" als das der Telekom bewertet, das Gegenstand der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. I im Rechtsstreit OLG Frankfurt, 13 U 105/07 = BGH, III ZR 391/13, gewesen ist (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2015, S.3 = GA Bl.669).

  • OLG Köln, 14.12.2015 - 12 U 9/14

    Befugnis eines Telekommunikationsdienstleisters zur Speicherung von Nutzerdaten

    Bei "Denial of Service"-Attacken, "Spam"-Versand, dem Versand von "Trojanern" und "Hacker"-Angriffen handelt es sich um Störungen i. S. d. § 100 TKG (BGH a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 64).

    Zur Rechtfertigung einer Speicherung bedarf es keiner bereits aufgetretenen Störung; ausreichend ist vielmehr eine abstrakte Gefahr, weswegen lediglich zu überprüfen ist, ob die Speicherung erforderlich ist, um einer später auftretenden Störung begegnen zu können (BGH, Urteil vom 13.1.2011, III ZR 146/10, NJW 2011, 1509, zitiert nach juris, Rn. 25-27; Urteil vom 3.7.2014, III ZR 391/13, NJW 2014, 2500, zitiert nach juris, Rn. 6, 19, 21; OLG Frankfurt, Urteil vom 28.8.2013, 13 U 105/07, BB 2013, 2369, zitiert nach juris, Rn. 65-75; Mozek in Säcker, Kommentar zum Telekommunikationsgesetz, 3. Auflage 2013, § 100 TKG, Rn. 10).

    Stand eine Speicherung der IP-Adressen zwingend erforderlich ist, die Gefahr von Störungen noch steigen würde, sondern das Abuse- Management der Beklagten als insgesamt "noch vorbildlicher" als das der Telekom bewertet, das Gegenstand der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. I im Rechtsstreit OLG Frankfurt, 13 U 105/07 = BGH, III ZR 391/13, gewesen ist (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2015 in der Sache 12 U 16/13, Anlagenheft).

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