Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
InsO § 296 Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO § 296 Abs. 2
Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unterlassener Auskunft des Schuldners zu Obliegenheitsverletzung - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche Versagung der Restschuldbefreiung bei fortdauernder Untätigkeit dem Gericht gegenüber; Voraussetzungen der Versagung einer Restschuldbefreiung gem. § 296 Abs. 2 S. 3 Insolvenzordnung ( InsO ); Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.e. Verletzung von Obliegenheiten nach § 296 Abs. 2 S. 3 InsO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht - Restschuldbefreiung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung und Verfahrensobliegenheiten
- lto.de (Kurzinformation)
Versagung der Restschuldbefreiung setzt keine Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger voraus
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Restschuldbefreiung - Wenn der Schuldner sich nicht erklärt …
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 03.01.2007 - 1 IN 315/02
- LG Traunstein, 28.03.2007 - 4 T 306/07
- BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 3364
- NJW-RR 2009, 1280
- MDR 2009, 1132
- NZI 2009, 481
- NJ 2009, 386
- WM 2009, 1292
- Rpfleger 2009, 584
- ZInsO 2009, 1268
Wird zitiert von ... (15)
- AG Mannheim, 29.04.2010 - IK 323/04
Insolvenz: Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen
Der Schuldner hat seine Auskunftspflichten innerhalb der ihm gesetzten Frist gegenüber dem Gericht schuldhaft missachtet, ihm war von Amts wegen und ohne Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung zu versagen ( BGH , ZInsO 2010, 391f.; NZI 2009, 481f.; AG Hamburg, ZInsO 2010, 444f.).§ 296 Abs. 2 Satz 3 InsO sieht eine Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen vor; ein Gläubigerantrag ist nicht erforderlich ( BGH , NZI 2009, 481, 482, Rdnr. 14;… ZInsO 2010, 391, 392, Rdnr. 22).
Richtig daran ist, dass in Fällen, in denen ein zulässiger Versagungsantrag gestellt ist, vielfach geeignete Ermittlungsansätze nur gefunden werden können, wenn der Schuldner seiner Auskunftspflicht genügt ( BGH , NZI 2009, 481, 482, Rdnr. 9).
Das Gesetz sanktioniert diese Verfahrensobliegenheit durch die amtswegige Versagung in Form einer "gebundenen Entscheidung" ( BGH , NZI 2009, 481, 482, Rdnr. 11).
Demgegenüber setzt § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO keine Beeinträchtigung der Gläubiger voraus (… BGH , NZI 2007, 534, 535, Rdnr. 6;… 2009, 481, 482 Rdnr. 14) und Erwägungen zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind nicht vorgesehen; es handelt sich um eine "gebundene Entscheidung." Schließlich besteht der Unterschied, dass der Schuldner im Rahmen des § 296 Abs. 1 InsO unter bestimmten Voraussetzungen seine Obliegenheit unter bestimmten einschränkenden Voraussetzungen nachholen kann, während dies im Fall des § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO ausgeschlossen ist ( BGH , NZI 2009, 481, 482 Rdnr. 15 m.w.N.).
Bleibt er in dieser Lage weiterhin untätig, kann er nicht ernsthaft damit rechnen, dass die Verfahrensordnung einen derartigen schuldhaften Verstoß gegen Ermittlungsanordnungen des Gerichts sanktionslos lässt ( BGH , NZI 2009, 481, 482, Rdnr. 9); der Schuldner handelte schuldhaft.
d) Der Schuldner war auch hinreichend über die Folgen seiner verweigerten Auskunftserteilung belehrt worden ( BGH , ZInsO 2009, 1268, 1269, Rdnr. 9).
- BGH, 08.06.2010 - IX ZB 153/09
Insolvenzrecht - Auskunftspflichten in der Wohlverhaltensperiode
Deren Schlechterstellung muss konkret messbar sein; eine bloße Gefährdung der Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger reicht nicht aus (…BGH, Beschl. v. 8. Februar 2007 - IX ZB 88/06, NZI 2007, 297 Rn. 5; v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 14;… v. 8. Oktober 2009 - IX ZB 169/08, ZInsO 2009, 2162, 2163 Rn. 6;… v. 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391, 392 Rn. 9).Eine besondere Glaubhaftmachung ist dann entbehrlich (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, 1269 Rn. 12).
Der Schuldner muss allerdings in der Regel ausdrücklich belehrt worden sein, dass er mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, wenn er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, 1269 Rn. 9;… v. 21. Januar 2010 aaO Seite 392 f Rn. 22 f).
- BGH, 19.05.2011 - IX ZB 274/10
Insolvenzrecht - Verweigerte Mitwirkung im Versagungsverfahren
Wegen seiner einschneidenden Wirkungen ist der Schuldner in geeigneter Weise darüber aufzuklären, dass seine Mitwirkung, die allerdings nicht erzwungen werden kann, sanktionsbewehrt ist und im Falle einer unentschuldigten Verweigerung schon deshalb die Versagung der Restschuldbefreiung droht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 9;… vom 21. Januar 2010 - IX ZB 67/09, ZInsO 2010, 391 Rn. 22).Wenn der Schuldner diesen besonderen, sich aus § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO ergebenden Auskunftspflichten nicht nachkommt, ist ihm die Restschuldbefreiung zu versagen, ohne dass es eines zusätzlichen Antrages, der diesen Tatbestand aufgreift, bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 9).
Dem entspricht es, dass die besonderen Auskunftspflichten des Schuldners regelmäßig auch erst nach einem zulässigen Gläubigerantrag entstehen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268 Rn. 9).
- BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09
Insolvenzrecht - Nachträgliche Mitteilung der Aufnahme einer Tätigkeit
Hierzu hat der Senat entschieden, dass im Regelinsolvenzverfahren eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht kommt, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet (BGH, Beschl. v. 17. September 2009 - IX ZB 284/08, ZInsO 2009, 1954; vgl. aber auch Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, NZI 2009, 481, 482 Rn. 15). - BGH, 08.10.2009 - IX ZB 169/08 Dieser Zweck würde verfehlt, wenn die Versagung der Restschuldbefreiung von der weiteren, im Gesetz gerade nicht vorgesehenen Voraussetzung einer konkreten Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten abhängig würde (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, NZI 2009, 481, 482 Rn. 14;… im Ergebnis ebenso bereits BGH, Beschl. v. 5. Juni 2008 - IX ZA 7/08, NZI 2008, 507 Rn. 3).
Hinreichendes Korrektiv ist, dass die Versagung an ein festzustellendes Verschulden des Schuldners geknüpft ist (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009, aaO).
- BGH, 21.01.2010 - IX ZB 67/09
Restschuldbefreiung im Fall einer Obliegenheitsverletzung nach § 295 Abs. 1 …
Der Schuldner muss jedoch in der Regel ausdrücklich belehrt worden sein, dass er mit der Versagung der Restschuldbefreiung rechnen muss, falls er auch gegenüber dem Gericht untätig bleibt (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, 1269 Rn. 9). - BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Heilung durch nachträgliche Abführung eines zu Unrecht empfangenen Geldbetrages nicht mehr möglich, wenn ein Gläubiger die Obliegenheitsverletzung bereits aufgedeckt hat (…vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, NZI 2008, 623, 624 Rn. 13; v. 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08, WM 2009, 1292, 1293 Rn. 15). - AG Köln, 02.03.2011 - 74 IK 7/09
Restschuldbefreiung: Keine Versagung von Amts wegen ohne Versagungsantrag
Zwar trifft es zu, dass für eine Versagung der Restschuldbefreiung, die sich auf § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO und damit auf den eigenen Versagungsgrund der Missachtung einer Verfahrensobliegenheit stützt, selbst weder ein Gläubigerantrag noch eine Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 14.05.2009, IX ZB 116/08, ZInsO 2009, 1268, Rn. 14, …und Beschl. v. 08.10.2009, IX ZB 169/08, ZInsO 2009, 2162, Rn. 6); jedoch muss das gerichtliche Auskunftsverfahren nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 296 Abs. 2 Satz 1 und 2 InsO, wonach u.a. der Schuldner vor der Entscheidung über den Antrag (nach § 296 Abs. 1 InsO) zu hören ist und über die Erfüllung seiner Obliegenheiten innerhalb der ihm gesetzten Frist Auskunft zu erteilen hat, überhaupt erst durch einen Gläubigerantrag in Gang gesetzt worden sein.Diesen Grundsätzen entsprechend führt der Bundesgerichtshof weiter aus, dass Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist, die Gerichte von der weiteren Ermittlungstätigkeit zu den Versagungsgründen des § 295 InsO und ihrem Einfluss auf die Befriedigungschancen der Insolvenzgläubiger in den Fällen zu entlasten, in denen ein zulässiger Versagungsantrag vorliegt und dem Schuldner in dem sich anschließenden gerichtlichen Verfahren ein schuldhafter Verstoß gegen seine Verfahrensobliegenheiten zur Last fällt (BGH, Beschl. v. 14.05.2009, a.a.O., Rn. 15).
- AG Duisburg, 18.08.2011 - 62 IK 235/04 Weigert sich ein Schuldner in der Wohlverhaltenszeit durch Passivität, seine Lohnabrechnungen oder sonstige Einkommensnachweise vorzulegen, so lässt es allein dieser Umstand als wahrscheinlich erscheinen, dass er den Insolvenzgläubigern pfändbare Einkünfte vorenthält (vgl. BGH NZI 2009, 481 f. Rn. 12;… BGH NZI 2010, 654 f. Rn. 25).
Unerheblich ist, ob durch das Verhalten des Schuldners die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt worden ist (…vgl. BGH NZI 2007, 534 Rn. 6; BGH NZI 2009, 481 f. Rn. 12;… BGH ZInsO 2010, 391, 392 f. Rn. 22;… BGH ZInsO 2011, 1319 f. Rn. 7).
- LG Oldenburg, 02.02.2011 - 6 T 42/11 Die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 2 S. 3 InsO setzt keine Schlechterstellung der Insolvenzgläubiger voraus (vgl. BGH 14.05.2009, Az. IX ZB 116/08 NZI 2009, 481).
Ferner scheidet die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen die Verfahrensobliegenheiten auch nicht deshalb aus, weil der Schuldner angeforderte Informationen dem Gericht nach Erlass des amtsgerichtlichen Beschlusses bzw. im Laufe des Beschwerdeverfahrens übermittelt hat (BGH NZI 2009, 481).
- BGH, 15.10.2009 - IX ZB 184/08
- BGH, 15.04.2010 - IX ZB 49/07
Insolvenzrecht - Heilung eines Obliegenheitsverstoßes unter Verfahrensdruck
- BGH, 20.10.2011 - IX ZB 131/11
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- AG Göttingen, 07.11.2009 - 71 IK 255/08
Insolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen unterlassener …
- AG Wuppertal, 14.03.2011 - 145 IK 723/08
Restschuldbefreiung: Untertauchen des Schuldners, Versagung von Amts wegen, …
