Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.06.1969

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,526
BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68 (https://dejure.org/1969,526)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - IV C 81.68 (https://dejure.org/1969,526)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - IV C 81.68 (https://dejure.org/1969,526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 112
  • BB 1971, Beil. 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Würde sich dabei diese nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts naheliegende Annahme bestätigen, so hätte der Betrieb der Beigeladenen als Fremdkörper grundsätzlich aus der Betrachtung auszuscheiden (vgl. Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 -, ferner Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -).

    Der hinzutretende Erweiterungsbau könnte schließlich nicht als unbedenklich im Sinne des § 34 BBauG angesehen werden im Hinblick darauf, daß er die vorhandene Situation eher verbessere als verschlechtert, nach der vorhandenen Bebauung bedenklich aber grundsätzlich nur ein Vorhaben sei, das die vorhandene Situation mehr als nur geringfügig verschlechtere (vgl. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67, 96.67 und 15.68 -).

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Er könnte nur berücksichtigt werden, wenn von ihm Wirkungen ausgingen, die der Umgebung ein bestimmtes Gepräge aufdrücken (OVG Münster, Urteil vom 6. Februar 1964, Leitsatz a, in DÖV 1964, 788 Nr. 299); je nach den Umständen kann es so sein, daß eine bereits auf dem Baugrundstück vorhandene Bebauung den Gebietscharakter prägt und deshalb die Unbedenklichkeit weiterer Vorhaben zur Folge hat (Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [345]); indessen bedarf dies noch der tatsächlichen Feststellung durch den Verwaltungsgerichtshof.

    Für den Erweiterungsbau könnte sich die Beigeladene auch nicht auf den Bestandsschutz berufen, den sie hinsichtlich ihrer bereits von früher her gewerblich genutzten Baulichkeiten genießt (vgl. Urteil vom 22. September 1967 in BVerwGE 27, 341 [343 f.]).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Denn diese Vorschrift vermittelt - wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG IV C 234.65 entschieden und näher begründet hat - dem Nachbarn kein Recht auf Aufhebung einer gegen § 34 BBauG verstoßenden Baugenehmigung.
  • BVerwG, 05.04.1967 - IV B 81.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Würde sich dabei diese nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts naheliegende Annahme bestätigen, so hätte der Betrieb der Beigeladenen als Fremdkörper grundsätzlich aus der Betrachtung auszuscheiden (vgl. Beschluß vom 5. April 1967 - BVerwG IV B 81.66 -, ferner Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 -).
  • BVerwG, 29.01.1955 - I B 243.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Daran ist zutreffend, daß Zusagen ihre Grenzen in entsprechenden Rechten Dritter, hier der Beigeladenen, finden, also keinen Anspruch darauf begründen können, daß einem ändern Unrecht getan werde (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1963 - BVerwG I B 162.63 - und vom 29. Januar 1955 - BVerwG I B 243.53 - [Buchholz BVerwG 21, Treu und Glauben Nr. 3]).
  • BVerwG, 16.12.1963 - I B 162.63
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 81.68
    Daran ist zutreffend, daß Zusagen ihre Grenzen in entsprechenden Rechten Dritter, hier der Beigeladenen, finden, also keinen Anspruch darauf begründen können, daß einem ändern Unrecht getan werde (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1963 - BVerwG I B 162.63 - und vom 29. Januar 1955 - BVerwG I B 243.53 - [Buchholz BVerwG 21, Treu und Glauben Nr. 3]).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Ebenso hat er der Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 6. Februar 1964 (- 7 A 644.64 - BRS 15 Nr. 23) ausdrücklich zugestimmt, daß bei der Bestimmung des vorhandenen Baugebiets ein einzelnes Gebäude oder ein einzelner gewerblicher Betrieb dann keine Berücksichtigung finden könne, wenn dieses Gebäude oder diese Nutzung des Grundstücks in deutlichem Gegensatz zu der übrigen vorhandenen Bebauung stehe, und daß über einen solchen Fremdkörper nur dann nicht hinweggesehen werden könne, wenn von ihm Wirkungen ausgingen, die auch der Umgebung ein bestimmtes Gepräge aufdrückten, wie es z.B. bei einem größeren Industriebetrieb der Fall sein dürfte (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auch dagegen, daß das Oberverwaltungsgericht das durch Verkauf nach Grundstücksteilung vom Betrieb losgelöste Wohnhaus als Fremdkörper kennzeichnet, läßt sich als eine auf einer Tatsachenwürdigung beruhende Wertung rechtlich nicht beanstanden (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22 und vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45); ebensowenig die Wertung, daß die Wohnhäuser M.straße 96 und 98 und das Wohnhaus auf der Parzelle 342/48 wegen ihrer peripheren Lage, letzteres zusätzlich wegen weitgehender Abschirmung durch eine hohe Baumbecke, keinen prägenden Einfluß haben; denn mit zunehmender Entfernung vom Vorhaben nimmt die wechselseitige Prägung vorhandener Bebauung ab (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Erteilt die Baugenehmigungsbehörde eine Baugenehmigung unter Verletzung einer solchen Zusage, so kann der Nachbar dagegen nicht mit der Anfechtungsklage, sondern nur mit der auf Rücknahme der Baugenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage vorgehen; diese Klage kann auch wegen eines dem Bauherrn zustehenden Vertrauensschutzes erfolglos bleiben (Abweichung von BVerwG IV C 80.67 und. IV C 81.68).

    In den auch vom Berufungsgericht angeführten Urteilenvom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 80.67 und BVerwG IV C 81.68 - (ersteres in DVBl. 1970, 60; letzteres in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22) hat der erkennende Senat grundsätzlich entschieden, daß in solchen Fällen, in denen das öffentliche Baurecht nicht von sich aus Nachbarschutz gewährt, für den Nachbarn ein subjektives Recht durch eine Zusage auf Einhaltung des (objektiven) Rechts geschaffen werden kann.

  • VG Cottbus, 06.04.2018 - 3 K 1753/15

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Ferienbungalows im Innenbereich, der einem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung "singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden" (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23/86 -, juris Rn. 14 ff.; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 81.68 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11/05 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV CB 1.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen einer

    Das Berufungsurteil vom 7. September 1971 weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 81.68 - (Buchholz BVerwG 406.11, § 34 BBauG Nr. 22) ab.

    Denn auch wenn sie rechtsfehlerhaft sein sollten, so liegt jedenfalls keine Abweichung vom Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 (a.a.O.) vor, und das Berufungsurteil kann mithin auch nicht auf einer solchen Abweichung beruhen.

    Das Berufungsgericht hat (.S. 16 f. des Urteilsabdrucks) seine materiell-rechtliche Auffassung dahin dargelegt, daß eine Zusage des damaligen Baurats Tambor, wenn sie den von den Klägern behaupteten Inhalt gehabt haben sollte, rechtswidrig und deshalb - gerade auch nach den Ausführungen des Urteils des Senats vom 13. Juni 1969 (a.a.O.) - unverbindlich wäre.

  • BVerwG, 10.11.1980 - 4 B 207.80

    Bestimmung der "Eigenart der näheren Umgebung"; Selbstbindung der Verwaltung bei

    Bei der Bestimmung der nach § 34 BBauG 1960 maßgeblichen "vorhandenen Bebauung" hatten Fremdkörper außer Betracht zu bleiben (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45, vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 73.68 - DVBl. 1970, 829 und vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. BVerwG, Urteile vom 22.09.1967 - IV C 109.65 -, BVerwGE 27, 341, vom 13.06.1969 - IV C 81.68 -, BRS 22 Nr. 186, und vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369] Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist.
  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes

    Solche Anlagen erlangen die Stellung eines "Unikats" umso eher, je einheitlicher die nähere Umgebung im Übrigen genutzt wird (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23/86 -, juris Rn. 14 ff.; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 81.68 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11/05 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 A 421/11

    Maschinenbau- und Restaurationswerkstatt, Nutzungsänderung, reines Wohngebiet,

    Ebenso hat es der Rechtsansicht ausdrücklich zugestimmt, dass bei der Bestimmung des vorhandenen Baugebiets ein einzelnes Gebäude oder ein einzelner gewerblicher Betrieb dann keine Berücksichtigung finden könne, wenn dieses Gebäude oder diese Nutzung des Grundstücks in deutlichem Gegensatz zu der übrigen vorhandenen Bebauung stehe, und dass über einen solchen Fremdkörper nur dann nicht hinweggesehen werden könne, wenn von ihm Wirkungen ausgingen, die auch der Umgebung ein bestimmtes Gepräge aufdrückten, wie es z. B. bei einem grö- ßeren Industriebetrieb der Fall sein dürfte (vgl. Urt. v. 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 81.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 22).
  • VGH Hessen, 06.03.1985 - 3 N 207/85

    Verbot vertraglicher Vorwegnahme von Planungsentscheidungen - Fehlerhafte

    Sieht man im übrigen die Zusage nur insoweit als rechtsunwirksam an, als die gemeindliche Befugnis zu rechtmäßiger Bauleitplanung davon nicht eingeschränkt werden darf und nicht eingeschränkt worden ist, kann als Parallele auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen werden, wonach eine dem Nachbarn erteilte Zusage der Behörde, daß die Genehmigung zur Erweiterung eines vorhandenen Betriebes in einem Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG nicht in Frage komme, dem Nachbarn ein subjektives Recht vermittele, wenn die Genehmigung objektiv rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - 4 C 81.68 - BRS 22 Nr. 186).
  • VG Saarlouis, 27.08.2008 - 5 K 1183/07

    Nachbarklage gegen Hofladen mit Milchküche eines Schaf- und Ziegenhofes in einem

  • VG Saarlouis, 18.01.2012 - 5 K 437/11

    Nachbarklage gegen eine Photovoltaik-Anlage

  • BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines

  • BVerwG, 01.10.1990 - 4 B 128.90

    Planungsrechtliche Wünschenswertbarkeit einer vorhandenen Bebauung - Bewertung

  • BVerwG, 05.06.1973 - IV B 142.72

    Nachbarschützender Charakter von städtebaulichen Festsetzungen und baurechtlichen

  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 5 K 198/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung (VR050); Erfolglose Nachbarklage gegen die

  • BVerwG, 28.08.1972 - IV B 165.71

    Vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und einem

  • BVerwG, 27.06.1972 - IV B 159.71

    Nichtzulassung der Revision - Erweiterung eines Betriebes unter Verstoß gegen

  • VG Saarlouis, 26.03.2008 - 5 K 169/07
  • BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 133.88

    Bestimmung des Charakters eines Baugrundstückes unter Berücksichtigung der

  • VGH Hessen, 29.08.1986 - 4 TH 1729/86
  • BVerwG, 12.04.1985 - 4 B 59.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermittlung der "vorhandenen

  • VG Saarlouis, 07.11.2007 - 5 K 275/07

    Einfügen; überbaubare Grundstücksfläche; Erschließung

  • VG Saarlouis, 03.12.2008 - 5 K 877/08

    Teilweise erfolgreicher Nachbarschutz gegen 3 Baugenehmigungen, mit denen

  • VG Saarlouis, 21.10.2020 - 5 K 1886/19

    Genehmigungsfiktion nach dem Bauordnungsrecht des Saarlandes

  • VG Saarlouis, 08.06.2005 - 5 K 42/03

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Seniorenpflegeheims im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,411
BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67 (https://dejure.org/1969,411)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1969 - IV C 21.67 (https://dejure.org/1969,411)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1969 - IV C 21.67 (https://dejure.org/1969,411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 112
  • ZMR 1973, 117
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64

    Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    § 33 BBauG enthält nur einen positiven Zulässigkeitstatbestand (im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1964 BVerwG I C 36.64 - in BVerwGE 20, 127).

    Das ergibt sich aus dem Urteil des I. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - (BVerwGE 20, 127 [128 ff.]).

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Ob andererseits ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allein deshalb ausscheidet, weil nach § 9 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 HessAGVwGO die Rechtsprechung in Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) eine Zuteilung von fünf Berufsrichtern erfordert, mag auf sich beruhen (vgl. dazu die Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - [BVerwGE 24/315] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110 f.]).

    Weder ist es möglich, daß der IV. Senat des Berufungsgerichts in zwei personell verschiedenen Sitzgruppen Recht spricht, noch kann der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden (vgl. dazu das Urteil vom 8. November 1967 a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Daß das Bundesverfassungsgericht in Wahrheit keineswegs von einem absoluten Vorrang des "eindeutigen Wortlautes" ausgeht, zeigen die Beschlüsse vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 - (BVerfGE 11, 126 [130] ), vom 27. Juli 1962 - BvR 330/61 - (BVerfGE 14, 260 [262]) und vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 - (BVerfGE 16, 306 [317]).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Daß das Bundesverfassungsgericht in Wahrheit keineswegs von einem absoluten Vorrang des "eindeutigen Wortlautes" ausgeht, zeigen die Beschlüsse vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 - (BVerfGE 11, 126 [130] ), vom 27. Juli 1962 - BvR 330/61 - (BVerfGE 14, 260 [262]) und vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 - (BVerfGE 16, 306 [317]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Das Berufungsgericht irrt, wenn es unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 11. Juni 1958 - 1 BvL 149/52 - (BVerfGE 8, 28) dem Bundesverfassungsgericht die Ansicht unterstellt, daß ein eindeutiger Wortlaut jede andere als die diesem Wortlaut entsprechende (Verbal-)Interpretation ausschließe.
  • BVerfG, 27.07.1962 - 1 BvR 330/61

    Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Auslegung einer einfachrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Daß das Bundesverfassungsgericht in Wahrheit keineswegs von einem absoluten Vorrang des "eindeutigen Wortlautes" ausgeht, zeigen die Beschlüsse vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 - (BVerfGE 11, 126 [130] ), vom 27. Juli 1962 - BvR 330/61 - (BVerfGE 14, 260 [262]) und vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 - (BVerfGE 16, 306 [317]).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 206.65

    Recht auf den gesetzlichen Richter - Ordnungsgemäße Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Möglichkeiten eines Manipulierens können und müssen durch die Anordnung nach § 8 VwGO ausgeschlossen werden (vgl. Urteil vom 31. Januar 1969 - BVerwG IV C 206.65 -).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Zu den damit verbundenen Anforderungen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - Stellung genommen.
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Darüber hinaus ist diese Besetzung zur Gewährleistung einer geordneten Rechtsprechung unvermeidbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. Februar 1965 - 2 BvR 166/64 - in BVerfGE 18, 344 [349 f.]).
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
    Ob andererseits ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allein deshalb ausscheidet, weil nach § 9 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 HessAGVwGO die Rechtsprechung in Normenkontrollverfahren (§ 47 VwGO) eine Zuteilung von fünf Berufsrichtern erfordert, mag auf sich beruhen (vgl. dazu die Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - [BVerwGE 24/315] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 154.65 - [DVBl. 1968, 110 f.]).
  • BVerwG, 06.09.1968 - IV C 12.66

    Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung

  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 17.65

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde

  • BVerwG, 01.02.1967 - IV C 81.65

    Erteilung einer beantragten Wohnsiedlungsgenehmigung eines Vertrages über die

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 226.65

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung - Anforderungen an das

  • BVerwG, 05.04.1968 - IV B 61.67

    Verpflichtung der Gemeinde zum Erlass eines Bebauungsplans - Annahme eines

  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 91.66

    Zulassung der Bebauung eines im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Ganz abgesehen davon, daß der Bebauungsplan Nr. 148 irgendeinen wesentlichen Schutz der Umgebung des Plangebietes nicht vorsieht, muß berücksichtigt werden, daß bei der Gefahr gewerblicher Emissionen stets ein hohes Maß an typisierender Betrachtung einfach deshalb unerläßlich ist, weil nach aller Erfahrung nur dadurch Aussicht besteht, eine beginnende Fehlentwicklung frühzeitig in den Griff zu bekommen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1964 - BVerwG I B 43.64 - BRS 15, 37 f., Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23 S. 43 [47] und Beschluß vom 3. Januar 1973 - BVerwG IV B 171.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34 S. 96 f.).
  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5.20

    Zulässigkeit eines sog. Wohnungsbordells in einem Mischgebiet

    Der Betrieb ist als unzulässig einzustufen, wenn von Betrieben seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für die Umgebung in diesem Sinne unzumutbare Störungen ausgehen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es grundsätzlich nicht an (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - 4 C 21.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23; Beschlüsse vom 22. November 2002 - 4 B 72.02 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 17 und vom 27. Juni 2018 - 4 B 10.17 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 19 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Dies ist in einer frühen Entscheidung auch für einen nicht störenden Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO geschehen (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 21.67 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 1 = ZMR 1970, 112).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

    Auch bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung, ob ein konkreter Betrieb, dessen Zulassung in Frage steht, als im Sinne des § 6 Abs. 1 BauNVO "das Wohnen wesentlich störender" und damit im Mischgebiet unzulässiger Gewerbebetrieb zu bewerten ist, ist im Ausgangspunkt auf eine - eingeschränkte - typisierende Betrachtung abzustellen: Der konkrete Betrieb ist als unzulässig einzustufen, wenn Betriebe seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für die Umgebung in diesem Sinne unzumutbare Störungen hervorrufen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es grundsätzlich nicht an (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - 4 C 21.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23; Beschluss vom 22. November 2002 - 4 B 72.02 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 17; ebenso Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2018, § 6 BauNVO Rn. 27; Roeser, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 6 Rn. 13).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 143.65

    Zulässigkeit einer Privatklinik im reinen Wohngebiet; Begriff der "wohnartigen

    Die Genehmigung der vom Kläger beabsichtigten Nutzungsänderung dürfte - nicht anders als es bei der Genehmigung eines entsprechenden Neubaues der Fall wäre - wegen irgendwelcher Belästigungen oder Störungen der Umgebung nur versagt werden, wenn diese Belästigungen oder Störungen von der funktionsgerechten Nutzung des Baukörpers ausgingen (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 - [EPlaR II 2 c - BVerwG 6.69/5]).

    § 33 BBauG enthält, wie der erkennende Senat im Anschluß an das Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - (BVerwGE 20, 127 [128 ff.]) in seinem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 - (a.a.O. S. 2) gegenüber der abweichenden Ansicht des Berufungsgerichts noch einmal näher begründet hat, lediglich einen positiven Zulässigkeitstatbestand.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    BVerwG, Urteil vom 21.2.1986 - 4 C 31.83 -, BRS 46 Nr. 51; Beschluß vom 3.1.1973 - IV B 171.72 -, BRS 27 Nr. 123; Urteil vom 13.7.1969 - IV C 21.67 -, BRS 22 Nr. 35; Beschluß vom 10.7.1964 - I B 43.64 -, BRS 15 Nr. 17; OVG NW, Urteil vom 27.11.1967 - X A 1153/67 -, BRS 18 Nr. 13.
  • VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99

    Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens;

    Maßgeblich ist insoweit der Inhalt der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 -, BRS 22 Nr. 35).
  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23

    Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im

    a) Ein konkreter Betrieb ist als mehr als "nicht störend" im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1962 und damit als unverträglich im Sinne der baunutzungsrechtlichen Gebietskategorie des allgemeinen Wohngebiets einzustufen, wenn Betriebe seines Typs bei funktionsgerechter Nutzung üblicherweise für diese Umgebung unzumutbare Störungen hervorrufen können; auf das Maß der konkret hervorgerufenen oder in Aussicht genommenen Störungen kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. zur Verträglichkeit im Mischgebiet BVerwG, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 19 = juris Rn. 8; Beschl. v. 22.11.2002 - 4 B 72.02 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 17 = juris Rn. 4; Urt. v. 13.06.1969 - 4 C 21.67 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 23 = juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.02.2022 - 6 S 1251/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72

    Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben

    Mit dieser Ansicht stimmen auch die Ausführungen im Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 21.67 - (Buchholz 406.11, § 34 BBauG Nr. 23 S. 43 [47] = EPlaR II 2 c, BVerwG 6.69) überein.
  • BGH, 01.10.1981 - III ZR 109/80

    Ausschluß der Entschädigung

    Diese im Immissionsschutzrecht zulässige typisierende Betrachtungsweise (BVerwG Urteil vom 13. Juni 1969 - IV C 21.67 = BRS 22 Nr. 35: Bau- und Möbelschreinerei in einem vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiet nicht tragbar) stellt grundsätzlich auf das Maß der Störung ab, das eine "funktionsgerechte" Benutzung mit sich bringen kann.
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1974 - IV B 2.74

    Unzulässigkeit

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82

    Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung

  • BVerwG, 09.11.2021 - 4 C 5
  • BVerwG, 30.05.1986 - 4 B 106.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit eines

  • VG Stuttgart, 24.03.2021 - 11 K 8224/19

    Reparaturwerkstatt für Kleinlandmaschinen; sonstiger nicht störender

  • BVerwG, 12.03.1970 - IV B 146.69

    Überschreitung von Grenzabständen

  • BVerwG, 08.10.1973 - I C 16.66

    Schließung der Zweigstelle einer Kreissparkasse - Erledigung der Hauptsache durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 277/91

    Nachbarwiderspruch; Widerspruchsbehörde; Baugenehmigung; Grenzabstände;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht