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   BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85   

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https://dejure.org/1986,22573
BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85 (https://dejure.org/1986,22573)
BayObLG, Entscheidung vom 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85 (https://dejure.org/1986,22573)
BayObLG, Entscheidung vom 25. April 1986 - BReg. 2 Z 114/85 (https://dejure.org/1986,22573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 23 Abs. 4; WEG § 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderungsbefugnis; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Eigentümerbeschlüsse; Verwaltungsangelegenheiten

Papierfundstellen

  • ZMR 1986, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 28.12.1977 - 3 W 15/77
    Auszug aus BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85
    Wohnungseigentümer haben gegen die übrigen Teilnehmer der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Beschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1984, 50; BayObLG in Rpfleger 76, 422; BayObLG in WEM 79, 85; OLG Karlsruhe in OLGZ 78, 175; OLG Frankfurt in Rpfleger 82, 143; .. Tasche in DNotZ 73, 453).
  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
    Auszug aus BayObLG, 25.04.1986 - BReg. 2 Z 114/85
    Wohnungseigentümer haben gegen die übrigen Teilnehmer der Gemeinschaft einen Anspruch auf Änderung von Vereinbarungen oder Beschlüssen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung oder einem Beschluß als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLGZ 1984, 50; BayObLG in Rpfleger 76, 422; BayObLG in WEM 79, 85; OLG Karlsruhe in OLGZ 78, 175; OLG Frankfurt in Rpfleger 82, 143; .. Tasche in DNotZ 73, 453).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der

    Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluss oder einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1986, 319; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 21 WEG Rz. 127).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluß oder einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. BayObLG ZMR 1986, 319 f. m.w.N.; Weitnauer/Hauger § 43 Rn. 32).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für

    Ein richterlicher Eingriff in Regelungen der Wohnungseigentümer, insbesondere deren Abänderung oder Ersetzung durch eine andere Regelung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einem Beschluss oder einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2006 - 20 W 430/04 -, Rn. 41, juris; BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BayObLG ZMR 1986, 319; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 21 WEG Rz. 127).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die Regelung der Gemeinschaftsordnung hat Vereinbarungscharakter ( § 5 Abs. 4 , § 8 Abs. 2 Satz 1 , § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ) und ist grundsätzlich für die Abrechnung und für die Festsetzung der Wohngeldvorauszahlungen bindend; das Gericht darf sich darüber nicht mit der Erwägung hinwegsetzen, daß die darin getroffene Regelung unbillig sei oder den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht entspreche (vgl. BayObLG WEM 1982, 31; BayObLG ZMR 1986, 319/320; OLG Hamm DNotZ 1967, 38; Augustin WEG RdNr. 59, Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. RdNr. 41, je zu § 43).
  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

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  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Damit fehlt es an einem Beschluß, der nach § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt werden könnte (BayObLG ZMR 1986, 319 ; BayObLG NJW-RR 1992, 83/84; Palandt/Bassenge BGB 52. Aufl. § 23 WEG Rn. 22 m.w.Nachw.).
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