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   OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86   

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OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86 (https://dejure.org/1987,4525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86 (https://dejure.org/1987,4525)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 1987 - 3 REMiet 2/86 (https://dejure.org/1987,4525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung der Kaution mit dem Schadensersatzanspruchs des Vermieters; Begriffsbestimmung der Kaution; Fälligkeit der Kautionsrückforderung; Überlegungsfrist und Abrechnungsfrist des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlagebeschluss; Schadensersatzanspruch wegen Verschlechterung der Mietsache; Aufrechnung gegen Kautionsrückzahlungsanspruch nach Verjährung; Kautionsrückzahlung; Verjährung; Teppichboden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535, 536, 558

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - 4 S 192/85
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86

Papierfundstellen

  • ZMR 1987, 148
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Der Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofs vom 11.1.1984 (BGHZ 89, 275 ), betrifft nur die Vorlagepflicht des Oberlandesgerichts.

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 89, 275 ), der sich der Senat anschließt, die Vorlagepflicht nach Art. 111 Abs. 1 S. 3 3.MietRändG bei Abweichung von jeder obergerichtlichen Entscheidung besteht, sieht sich der Senat gehindert, den vom Landgericht begehrten Rechtsentscheid selbst zu erlassen.

  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 183/70

    Rechtliche Einordnung der Ansprüche eines Vermieters wegen Vorenthaltung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Dem Zweck der Kaution widerspräche es daher, wenn der Mieter nach Vertragsende einen gegen ihm erhobenen Anspruch ohne weiteres durch Aufrechnung mit der Kautionsrückforderung zum Erlöschen bringen könnte (BGH, WuM 1967, 515, 518; NJW 1972, 721, 723).

    Der Bundesgerichtshof hat aus diesen Gründen schon erwogen, ob die Vereinbarung einer Mietkaution nicht stillschweigend das Verbot der Aufrechnung mit der Kautionssumme in den Fällen einschließt, in denen der Vermieter verschiedenartige Forderungen aus dem Mietverhältnis geltend macht (BGH, NJW 1972, 721, 723), ohne die Frage allerdings bisher zu entscheiden.

  • OLG Celle, 14.12.1984 - 2 U 7/84

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution; Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Das Landgericht sieht sich jedoch gehindert, so zu verfahren, weil nach der Auffassung des OLG Celle im Urteil vom 14.12.1984 (NJW 1985, 1715 ) die Aufrechnung mit einem verjährten Anspruch gegenüber dem Begehren auf Rückzahlung der Mietkaution unwirksam sei.

    Die Ansicht des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1985, 1715 ; Im Ergebnis ebenso LG Wiesbaden, WuM 1986, 253), nach Ablauf von sechs Monaten seit der Beendigung des Mietverhältnisses könne dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution keine Aufrechnung mehr entgegengesetzt werden, findet weder im Gesetz noch in der Rechtsnatur der von den Mietparteien getroffenen Sicherungsabrede eine Stütze.

  • OLG Stuttgart, 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81

    Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berücksichtigung behebbarerer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Die Frage, ob eine Divergenzvorlage des Landgerichts nur bei beabsichtigter Abweichung von einem Rechtsentscheid (OLG Stuttgart, WuM 1981, 225 ; Landfermann, NJW 1985, 2609, 2614 f.) oder bei Abweichung von jeder obergerichtlichen Entscheidung (KG, WuM 1983, 283 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214) zulässig und geboten ist, ist noch nicht hinreichend geklärt.
  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Das Landgericht ist bereits dann befugt, eine Frage zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn die Berufung nur bei einer der möglichen Antworten zur Endentscheidung reif ist (Senat, Rechtsentscheid vom 19.8.1983, OLGZ 1983, 488 = NJW 1984, 62 = WuM 1983, 314 = Justiz 1983, 407; BayObLG, WuM 1985, 52 ).
  • OLG Schleswig, 22.03.1983 - 6 REMiet 4/82

    Mieterhöhung; Mitmieter; Mietvertrag ; Verbindlichkeit; Willenserklärung; Abgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    An diese rechtliche Würdigung einer Vorfrage ist der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung, die er im Rechtsentscheid vom 25.3.1981 (WuM 1981, 195 = Justiz 1981, 279) eingehend begründet hat und der sich inzwischen die meisten Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, WuM 1983, 18 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214; KG, WuM 1985, 335 ; OLG Hamburg, WuM 1986, 12 ) gebunden.
  • BayObLG, 04.12.1984 - REMiet 2/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    Das Landgericht ist bereits dann befugt, eine Frage zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn die Berufung nur bei einer der möglichen Antworten zur Endentscheidung reif ist (Senat, Rechtsentscheid vom 19.8.1983, OLGZ 1983, 488 = NJW 1984, 62 = WuM 1983, 314 = Justiz 1983, 407; BayObLG, WuM 1985, 52 ).
  • KG, 19.09.1985 - 8 REMiet 1661/85

    Maßstäbe zur Feststellung der Duldungspflicht der Mieter in Bezug auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    An diese rechtliche Würdigung einer Vorfrage ist der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung, die er im Rechtsentscheid vom 25.3.1981 (WuM 1981, 195 = Justiz 1981, 279) eingehend begründet hat und der sich inzwischen die meisten Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, WuM 1983, 18 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214; KG, WuM 1985, 335 ; OLG Hamburg, WuM 1986, 12 ) gebunden.
  • OLG Hamm, 23.11.1982 - 4 REMiet 10/82

    Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung ; Einhaltung der von der Rechtsprechung i.R.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    An diese rechtliche Würdigung einer Vorfrage ist der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung, die er im Rechtsentscheid vom 25.3.1981 (WuM 1981, 195 = Justiz 1981, 279) eingehend begründet hat und der sich inzwischen die meisten Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, WuM 1983, 18 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214; KG, WuM 1985, 335 ; OLG Hamburg, WuM 1986, 12 ) gebunden.
  • OLG Hamburg, 26.09.1985 - 4 U 62/85

    Feuchtigkeitsschäden auf Grund unzureichender Belüftung der Mieter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.01.1987 - 3 REMiet 2/86
    An diese rechtliche Würdigung einer Vorfrage ist der Senat nach seiner ständigen Rechtsprechung, die er im Rechtsentscheid vom 25.3.1981 (WuM 1981, 195 = Justiz 1981, 279) eingehend begründet hat und der sich inzwischen die meisten Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. OLG Schleswig, WuM 1983, 130 ; OLG Koblenz, WuM 1983, 18 ; OLG Hamm, WuM 1985, 214; KG, WuM 1985, 335 ; OLG Hamburg, WuM 1986, 12 ) gebunden.
  • KG, 24.06.1983 - 8 W REMiet 3712/82
  • LG Wiesbaden, 01.07.1985 - 1 S 219/84
  • LG Saarbrücken, 24.04.1978 - 13 S 81/78
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Es hat deshalb mit Beschluß vom 7. Januar 1987 (ZMR 1987, 148 ) dem Bundesgerichtshof folgende Rechtsfrage zur Entscheidung durch Rechtsentscheid vorgelegt: Kann der Vermieter von Wohnraum gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution auch nach Ablauf von sechs Monaten seit der Rückgabe der Mietsache mit gemäß § 558 BGB verjährten Schadensersatzansprüchen wegen Veränderung oder Verschlechterung der vermieteten Sache aufrechnen, wenn er zuvor keine Abrechnung über die Kaution erteilt hat?.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1996 - 10 U 158/95

    Pflicht des Vermieters zur Abrechnung einer im Wege der Zwangsvollstreckung

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  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W - RE 57/87

    Vorabentscheidung zu den Voraussetzungen der Annahme eines Wohnraumbedarfs;

    Insoweit folgt der Senat der überwiegenden Ansicht, daß die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage nicht mit der Begründung verneint werden kann, die Rechtsfrage könne sich möglicherweise durch eine Beweisaufnahme erledigen (vgl. BayObLG, Rechtsentscheid vom 4. Dezember 1984, RES. Bd. IV § 564 b BGB Nr. 32; OLG Karlsruhe, Vorlagebeschluß vom 7. Januar 1987, 3 ReMiet 2/86; Schmidt-Futter/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 5. Aufl., 1984, G 13).
  • OLG Zweibrücken, 15.05.1987 - 3 W RE 57/87
    Insoweit folgt der Senat der überwiegenden Ansicht, daß die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Rechtsfrage nicht mit der Begründung verneint werden kann, die Rechtsfrage könne sich möglicherweise durch eine Beweisaufnahme erledigen (vgl. BayObLG, Rechtsentscheid vom 4. Dezember 1984, RES. Bd. IV § 564 b BGB Nr. 32; OLG Karlsruhe, Vorlagebeschluß vom 7. Januar 1987, 3 ReMiet 2/86; Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 5. Aufl., 1984, G 13).
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