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   BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96   

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https://dejure.org/1996,3043
BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3043)
BayObLG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3043)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1
    Durchbruch durch nichttragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammenlegung von zwei Wohnungen durch Durchbruch einer Trennmauer im Dielenbereich der Wohnungen auf einer Breite von 1,20 Meter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zustimmung; Wohnungseigentümer; Verbindung zweier Wohnungen; Trennwand durchbrechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 Nr. 2, § 14 Nr. 1
    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1996, 618
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96
    Dies hat der Senat (BayObLG NJW-RR 1995, 649 f.) in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 334 f.; 1993, 909 f.) im Fall des Durchbruchs einer tragenden Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen bereits entschieden.
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96
    Dies hat der Senat (BayObLG NJW-RR 1995, 649 f.) in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 334 f.; 1993, 909 f.) im Fall des Durchbruchs einer tragenden Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen bereits entschieden.
  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96
    Dies hat der Senat (BayObLG NJW-RR 1995, 649 f.) in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 334 f.; 1993, 909 f.) im Fall des Durchbruchs einer tragenden Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen bereits entschieden.
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1986 - 3 W 152/86

    Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Trennwand im Dielenbereich der beiden Wohnungen eine tragende Wand und damit gemeinschaftliches Eigentum ist, oder ob es sich um eine nichttragende Wand handelt und sogenanntes Mitsondereigentum der Wohnungseigentümer der benachbarten Wohnungen zu bejahen ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 332 f.), somit die Trennwand im Eigentum des Antragsgegners steht.
  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 48/96

    Ermächtigung zur baulichen Veränderung an tragenden Wänden in der

    Auszug aus BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96
    Beim Erwerb ihres Sondereigentums mußte die Antragstellerin weder nach dem Gesetz noch nach den Bestimmungen der Teilungserklärung damit rechnen, daß ohne ihre Zustimmung Anzahl und Größe der Wohnungen verändert werden könnte (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 13.6.1996 - 2Z BR 48/96 -).
  • BayObLG, 24.11.1998 - 2Z BR 152/98

    Vereinigung mehrerer Wohnungseigentumsrechte

    H.N. beabsichtigte, die beiden Wohnungen zu verbinden und dazu die Trennmauer im Bereich der Dielen auf einer Breite von 1, 20 m zu durchbrechen; auf Antrag der Beteiligten wurde ihm durch Beschluß des Senats vom 17.7.1996 (2Z BR 58/96 = WuM 1997, 288) untersagt, bauliche Veränderungen zur Verbindung seiner Wohnungen Nr. 2 und 3 vorzunehmen, insbesondere die im Dielenbereich befindliche Trennmauer zu durchbrechen.
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99

    Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der

    a) Das Landgericht hat den Umbau des Antragsgegners zutreffend als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG angesehen (vgl. BayObLG ZMR 1996, 618/619 und WuM 1998, 116).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 15/99

    Formerfordernis der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Darauf, ob eine solche Nutzung derzeit stattfindet oder beabsichtigt ist, kommt es nicht an (st. Rspr. vgl. BayObLGZ 1992, 358, 360; BayObLG, WuM 1997, 288 und 1998, 116: Staudinger/Bub, § 22 WEG Rdn. 78).
  • BayObLG, 10.10.2002 - 2Z BR 59/02

    Pflichten des Wohnungseigentümers - Entfernung einer Küche bei Nutzung

    Mit Beschluss des Senats vom 17.7.1996 (AZ. 2 Z BR 58/96) wurde dem Rechtsvorgänger der Antragsgegner untersagt, bauliche Veränderungen zur Verbindung seiner Sondereigentumseinheiten Nr. 2 und 3 vorzunehmen, insbesondere die im Dielenbereich befindliche Trennmauer zu durchbrechen.
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 147/97

    Fristbeginn zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde bei Verkündung der

    b) Der beabsichtigte Wanddurchbruch zwischen dem Haupt- und Nebengebäude einschließlich der erforderlichen Eingriffe in die Decke des Heizungskellers stellt eine über eine ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehende bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG dar, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, weil es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (vgl. BayObLGZ 1990, 120/122 f.), mit dem über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Nachteile verbunden sind (BayObLG WuM 1997, 288 ; KG OLGZ 1990, 155; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 150 und 205).
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